hallo,
ich habe meinem mieter einen rauchmelder gegeben. dieser soll der sicherheit des ganzen hauses dienen und keine schikane sein. in jedem stockwerk befindet sich wenigstens einer, die geräte sind vernetzt und wenn es brennt alarmt es im ganzen haus.
nun weigert er sich das gerät anzubringen, so ein hässliches teil komt ihm nicht an die decke, und jetzt liegt er also in der schublade.
kann ich die anbringung verlangen? gibt es eine eindeutige rechtslage oder rechtsprechung?
ich will nicht streiten, mir geht es rein um die sicherheit. wir haben kleine kinder im haus, im zweiten stock, wenns brennt kommen die wohl am wenigsten raus. mit der vernunft diesbezüglich kommen wir da im moment nicht weiter. viele dank im voraus.
gruß
Rauchmelder - kann ich die Anbringung verlangen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
einen paragrafen dafür wird es sicher nicht geben, doch aus dem bauch heraus würde ich argumentieren, dass der vm die ausstattung der wohnung festlegt. warum also nicht auch für so ein teil??
@mfriese
na, schick ihm mal ein aufklärungsvideo,am besten ein sehr drastisches um ihm klar zu machen, wie hoch die % zahl der rauchvergiftungen/tode ist ohne rauchmelder
das sollte langsam echt mal pflicht werden
sunbee
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--- editiert vom Admin
dank allen erstmal,
schade eigentlich als vermieter musst du springen wenn der mieter hustet und umgekehrt....
es dient ihm ja auch, wenns woanders brennt wird er ja auch geweckt. ich bezahle das gerät und später die batterien, er hat überhaupt keinen nachteil, nur umgekehrt.
mal sehen wann er mal wieder was von mir will
viele grüße
--- editiert vom Admin
hallo,
wir hatten 2 fehlalarme in drei jahren.
der melder selbst alarmt nicht bei alarm durch fremde melder sondern die dazugehörige station. der melder ist nur ein sender, die station der empfänger.
an der station kann auch jeder einzelne melder an- bzw. abgemeldet werden. so kann er selbst entscheiden, über welchen alarm er informiert werden möchte und über welchen nicht. auch kann an der station genau erkannt werden wo der alarm ausgelöst ist.
dein sorgen sind also unberechtigt
gruß mf
In etlichen Bundesländern existiert eine Rauchmelder-Pflicht (siehe jeweilige Landesbauordnung) - ein Blick zeigt auf, ob man dem Mieter den Rauchmelder auf dieser Grundlage aufzwingen kann. Ebenfalls enthalten heute viele Hausratversicherungen entsprechende Klauseln in ihren Bedingungen, dass solche beördlichen Auflagen zu erfüllen sind, da sonst der Versicherungsschutz erlischt.
Falls rechtlich keine Pflicht besteht, bleibt nur eins: Den Rauchmelder außerhalb der Wohnung unmittelbar über der Wohnungseingangstür platzieren. Dann hätte ich aber auch gar keine Scheu, den Melder so augenfällig wie möglich anzubringen.
-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
ja danke,
ob es hier bei uns in NRW eine derartige pflicht gibt werde ich mal herausfinden (oder weiss es jemand sogar?)
das teil im treppenhaus ist leider nur eine schwache alterative. die türen sind ziemlich dich, bis der rauch herauskommt verstreichen wertvolle minuten.
viele grüße
Rauchmelder bringen nur dann was, wenn sie in den Wohnungen angebracht werden, denn überwiegend brechen Brände in Schlafzimmern (Rauchen im Bett) und im Wohnzimmer (Kerzen nicht ausgemacht, Fernseher implodiert) oder in der Küche (Herd nicht ausgeschaltet) aus. Eine andere Möglichkeit ist natürlich der Keller/Dachboden.
Ich würde mal unter Rauchmeldern googlen.
Oder bei der Feuerwehr anfragen, ob es eine Statistik gibt, wieviele Menschen durch den Rauch und nicht durch das Feuer gestorben sind. Vielleicht gibt es auch eine Angabe, wieviele durch Rauchmelder gerettet wurden.
Ganz ehrlich?
Respekt und Anerkennung!
Selten ein Bürger, der sich so um das Wohlergehen seiner Bewohner kümmert!
Ich hoffe, ich komme nicht zu spät, denn ich helfe gern!
Hier ein paar Fakten zum wach werden:
Bei einem Wohnungsbrand bleiben einem durchschnittlich 4 Minuten zur Flucht..
Eine Rauchvergiftung kann bereits nach 2 Minuten tödlich sein..
Täglich sterben in Deutschland zwei Menschen durch Brände..
200.000 Brände im Jahr, die meisten davon durch technische Defekte..
Brände entstehen
zu 65% tags
zu 35% nachts
dadurch kommen aber
30% tags
70% nachts ums Leben.
Das dazu.
Zur Bauordnung:
Rauchmelder sind in Rheinland-Pfalz (seit 2003),
Saarland (seit 2004),
Schleswig-Holstein (seit 2004),
Hessen (seit 2005),
Hamburg (seit 2006)
und
Mecklenburg-Vorpommern (seit 2006)
in Neu- und Umbauten Pflicht!!!
Die Nachrüstpflich gilt dabei nur in den letzen vier Bundesländern.
Noch ein paar Tipps für den Kauf:
- achtet auf ein VdS-Prüfzeichen
- eine Warnfunktion bei niedrigem Batteriestand
- einen Testknopf zur Funktionsprüfung
- dass Rauch von allen Seiten in den Melder dringen kann
- dass der Melder eine optische Rauchmessung vornimmt
Empfehlungen im Alltag:
- alle 30Tage Funktion überprüfen (Test-Knopf)
- Batterien regelmäßig wechseln (alle 2-3Jahre)
- möglichst alle 10 Jahre Rauchmelder durch einen neuen ersetzen
Wenn ihr Fragen dazu habt. Meldet euch bei eurer örtlichen Feuerwehr! Im Telefonbuch steht irgendwo eine Nummer, mir der ihr direkt bei der Feuerwehr anrufen könnt (nicht die 112 ) Die helfen euch und beantworten jede Frage mit Freuden, denn verantwortungsbewusste Bürger sind eine Minderheit! Wahlweise dazu haut Fragen hier drunter. Bin wahrscheinlich öfter Mal hier
-- Editiert von cotty am 14.03.2007 20:47:53
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