Rauchmelder - Probleme mit dem Vermieter

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauchmelder - Probleme mit dem Vermieter

Hallo zusammen,

ich persönlich lese hier schon lange mit. Hoffnung habe ich durch norianda erhalten, als ich den Thread gelesen habe. Wir haben folgendes Anliegen.


Wir hoffen ihr könnt uns bei folgenden Sachverhalt helfen.

Erklärung:

Bei uns wurde vor zwei Wochen in allen Mietwohnungen (vier) im Haus Rauchmelder (keine Hitzemelder) installiert. Dies betrifft folgende Räume:

- Flur
- Badezimmer
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Küche


Vorgeschichte, relativ unspannend:

Alle Mietparteien ,inklusive uns, haben lange dafür "kämpfen" müssen das endlich Melder installiert werden. Das war, jedenfalls unsererseits, keine "Schlammschlacht". Es erfolgten mehrmals freundliche Anfragen doch bitte Melder zu montieren (keine Angabe wo sondern lediglich das es passieren soll weil gesetzlich vorgeschrieben).

Problem:

Wir haben täglich die Feuerwehr bei uns im Haus stehen. Die Kosten möchte der Vermieter nicht tragen (er kriegt derzeit die Rechnung) weil dies angeblich selbst verschuldet sei (siehe "Grund:").

Grund:

Die Rauchmelder lösen aus wenn man duscht und es dampft (kein Fenster im Badezimmer vorhanden).
Die Rauchmelder lösen aus wenn man kocht und es mal etwas mehr dampft (niedrige Decke).
Die Rauchmelder lösen gerne auch "einfach so" aus.

Diese Gründe treten nicht nur bei uns auf sondern auch bei anderen. Es ist jetzt also nicht so das nur eine Mietpartei diese Alarme auslöst. Man kann sagen das innerhalb einer Woche jeder mindestens einmal dran war.

Randnotizen:

Abschrauben wollen wir die Melder nicht, wir haben sie ja auch nicht montiert oder gekauft. Soweit ich weiß wäre dies auch eine schlechte Idee.

Angebracht wären wohl für die Räumlichkeiten des Badezimmers und Küche Hitzemelder oder keine Melder. Wir denken das der Vermieter dort die Melder hat anbringen lassen gemäß dem Motto (Ihr wollt Melder dann kriegt ihr halt welche).

Die Rauchmelder sind per BMZ (?) bei der Feuerwehr angeschlossen. Weil auch wir eine behindertengerechte Wohnung haben (daher Verweis zu norianda).


Fragestellung:

Wie kriegen wir den Vermieter, möglichst schnell, dazu diesen Zustand (tägliche Fehlalarme) abzustellen?

Uns ist klar das wir ihm dies mitteilen sollen( haben wir auch gemacht), dieser sagt jedoch das es seine Pflicht sei diese anzubringen und er diese nun folgerichtig auch nicht mehr entfernen müsste.

Wir würden hierzu nun gerne Tipps bekommen wie wir dies anhand von Paragraphen in den Griff bekommen da es wohl anders nicht möglich zu seinen scheint.

Einen Anwalt wollen wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht einschalten, uns hat der Ehrgeiz gepackt das selber zu schaffen.

Vielen Dank für eure Hilfe vorab.

-- Editiert von coldline am 09.07.2018 14:08

-- Editiert von coldline am 09.07.2018 14:30

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von coldline):
Die Kosten möchte der Vermieter nicht tragen (er kriegt derzeit die Rechnung) weil dies angeblich selbst verschuldet sei

Es ist selbst verschuldet - und zwar vom Vermieter.

Rauchmelder - insbesondere die billigen - haben weder in der Küche noch in der Dusche was zu suchen, das ist keine fachgerechte Installation.
Da gehören - vollkommen richtig - Hitzemelder hin.

Wenn der Vermieter also eine fehlerhafte Installation anbringen lässt, muss er diese entweder korrigieren (Demontage oder Montage von Hitzemeldern) oder mit den Folgen (Mietminderung, Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete & Rechnung der Feuerwehr) leben.

Das würde ich ihm dann im Rahmen der gerichtsfesten Mängelmeldung dann auch mal so mitteilen.


Wobei die Verbindung über die BMA darauf hindeutet, das das eine Firma gemacht hat, die kann er dann versuchen in Regress zu nehmen.



Ach ja, ich würde dann auch mal ein detailliertes Störungsprotokoll führen, das sollten die anderen Mieter dann auch machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn der Vermieter also eine fehlerhafte Installation anbringen lässt, muss er diese entweder korrigieren (Demontage oder Montage von Hitzemeldern) oder mit den Folgen (Mietminderung, Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete & Rechnung der Feuerwehr) leben.


Die schnelle Lösung wäre also eine Selbstvornahme, ok. Aber wie ist das mit der Verbindung zur BMZ? Das dürfte ja "heftig" Alarm schlagen, woran wir dann Schuld wären zwecks Abmontierung.

Zitat (von Harry van Sell):

Wobei die Verbindung über die BMA darauf hindeutet, das das eine Firma gemacht hat, die kann er dann versuchen in Regress zu nehmen.


Korrekt, dies wurde von einer beauftragten Firma durchgeführt.

Zitat (von Harry van Sell):

Ach ja, ich würde dann auch mal ein detailliertes Störungsprotokoll führen, das sollten die anderen Mieter dann auch machen.


Wir stehen bereits im Kontakt mit der Feuerwehr, die freut sich natürlich auch über häufige "Übungseinsätze" und stellt uns gerne ein Protokoll der Meldungen bereit.

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#3
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag zu meinem Eintrag 2:

Wie im Eröffnungsbeitrag erwähnt wurde bereits der Vermieter per Mängelmeldung informiert. Dies geschah zwei Tage nach Montierung der Melder, ist also etwa zwölf Tage her.

Es wurde eine Frist von sieben Tagen gesetzt für die temporäre Abstellung der Melder in Badezimmer und Küche (gemäß Feuerwehr ist das wohl über die Anlage möglich) und eine zweite Frist für die permanente Entfernung der Melder (einen Monat).

-- Editiert von coldline am 09.07.2018 15:30

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#4
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

hätte hier noch jemand eine Idee was man tun könnte?

Wir haben mittlerweile eine Rückmeldung bekommen bezüglich der Mängelmeldung.

Uns wurde mitgeteilt, das eine Abstellung der Rauchmelder nicht möglich sei aufgrund der rechtlichen Lage geschweige denn eine Demontage (Paragraphen wurden nicht genannt). Sollte eine Selbstvornahme geschehen, so würden entsprechend die Melder so montiert werden das eine Selbstvornahme nicht mehr möglich sei.

Wir haben nun also eine Selbstvornahme vorgenommen, wobei... Eigentlich sind die Melder bei einem zufälligen Wasserschaden zu Schaden gekommen so das diese nun nicht mehr funktionstüchtig sind.

Da wir allesamt keine RSV haben würden wir uns über Ideen freuen wie dieser Zustand abgestellt werden kann.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie dürfen die Rauchmelder nicht abstellen oder sonstwie funktionstüchtig machen. Interessanterweise passt der durchsichtige Deckel der DVD-Packungen (Spindel) genau über den Rauchmelder (ist mir mal zufällig aufgefallen) - man könnte den Deckel dann über den Rauchmeldern mit doppelseitigem Klebeband an der Zimmerdecke fixieren. Der Rauchmelder funkt OK Status an die Firma, bellt aber nicht mehr los, wenn mal die Nudeln dampfen. Könnte man machen, wenn es nicht verboten wäre.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von coldline):
wobei... Eigentlich sind die Melder bei einem zufälligen Wasserschaden zu Schaden gekommen so das diese nun nicht mehr funktionstüchtig sind.


Da wäre ich mal gespannt, wie sie das ihrer Versicherung erklären, wenn der Vermieter die durch einen Wasserschaden unbrauchbaren Rauchmelder ersetzt haben will.

Ein "wir haben sie blöderweise mit der Wasserpistole getroffen" wird da nicht reichen. Und vernetzte Melder sind leider auch um einiges teurer als die aus dem Baumarkt.

Idee: Den Vermieter auffordern, dass Rauchmelder installiert werden, die für den jeweiligen Raum geeignet sind.

Jedenfalls wird er es nicht dulden müssen, dass seine abmontiert werden und der Mieter eigene an die Decke hängt (euch ist dabei auch bewusst, dass ihr zum einen bei den eigenen selbst für die Funktionsprüfung zuständig seid und auch haftet, wenn durch euren vielleicht nicht auslösenden ein Schaden ensteht?)

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#7
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von coldline):
wobei... Eigentlich sind die Melder bei einem zufälligen Wasserschaden zu Schaden gekommen so das diese nun nicht mehr funktionstüchtig sind.


Da wäre ich mal gespannt, wie sie das ihrer Versicherung erklären, wenn der Vermieter die durch einen Wasserschaden unbrauchbaren Rauchmelder ersetzt haben will.

Ein "wir haben sie blöderweise mit der Wasserpistole getroffen" wird da nicht reichen. Und vernetzte Melder sind leider auch um einiges teurer als die aus dem Baumarkt.

Idee: Den Vermieter auffordern, dass Rauchmelder installiert werden, die für den jeweiligen Raum geeignet sind.

Jedenfalls wird er es nicht dulden müssen, dass seine abmontiert werden und der Mieter eigene an die Decke hängt (euch ist dabei auch bewusst, dass ihr zum einen bei den eigenen selbst für die Funktionsprüfung zuständig seid und auch haftet, wenn durch euren vielleicht nicht auslösenden ein Schaden ensteht?)


Bedenken Sie bitte, es geht um Melder im Küche und Badezimmer. Dort reichen keine regulären Rauchmelder.

Natürlich kann es passieren das wenn täglich Wasserdampf an den Melder gerät das die Geräte Schaden nehmen können, dafür sind sie nicht ausgelegt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von coldline):
Wir haben nun also eine Selbstvornahme vorgenommen, wobei... Eigentlich sind die Melder bei einem zufälligen Wasserschaden zu Schaden gekommen so das diese nun nicht mehr funktionstüchtig sind.

Da ich nicht glaube, das ein Fachunternehmen so schnell Zeit hatte, war das dann wohl eher im Wege einer strafbaren Sachbeschädigung, statt erlaubter Selbstvornahnme.



Zitat (von coldline):
Natürlich kann es passieren das wenn täglich Wasserdampf an den Melder gerät das die Geräte Schaden nehmen können

Klar.

Nur kann ein Sachverständiger durchaus unterscheiden, ob das normaler Betriebsdampf war oder Manipulaton.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Es wurden im Ernst Rauchmelder in Küche und Bad eingebaut? Von einer Fachfirma? :-D :-D

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#10
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Es wurden im Ernst Rauchmelder in Küche und Bad eingebaut? Von einer Fachfirma? :-D :-D


Exakt. Die meinten auch nur im Gespräch mit uns das dies ziemlicher Humbug ist, der Kunde halt aber König sei.

Zitat (von Harry van Sell):
Da ich nicht glaube, das ein Fachunternehmen so schnell Zeit hatte...


Es ist bereits mehr als eine Woche verstrichen. Auch der Vermieter hat Zugriff auf die Anlage. Desweiteren ist es mit erfolgter Meldung nun sein Problem das gerade zu biegen.

Zitat (von Harry van Sell):
Nur kann ein Sachverständiger durchaus unterscheiden, ob das normaler Betriebsdampf war oder Manipulaton.


Das interessiert uns zugegebenermaßen nicht. Dazu müsste es auch erstmal kommen. Ich möchte jedoch anmerken das es definitiv durch Wasserdampf passiert ist und nicht durch eine Wasserpistole oder ähnlichen Werkzeug um Wasser in das Gehäuse dringen zu lassen. Die Elektronik ist sozusagen auf natürlichen Wege gestorben.


Anyway, der aktuelle Zwischenstand ist das die Feuerwehr nun die Anlage vom Strom genommen hat aufgrund der massiven Belästigung durch Fehlalarme. Ich bin gespannt was passiert... das dürfte zu uns (Alle Mietparteien) zurückschlagen von Seiten des Vermieters.

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#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Das kann man bei eurem Verhalten auch nur hoffen.


Welches Verhalten?

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#13
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast du zweimal täglich über Wochen die Feuerwehr im Haus stehen? Ich frage mich welches Verhalten du meinst.

Kurz die Zusammenfassung zum Sachverhalt:

- Wir erbaten die Installation von Rauchmeldern gemäß der gesetzlichen Lage.

- Die Installation erfolgte nach längeren Austausch von Argumenten, aufgrund der Besonderheit das in dem Haus eine Behindertengerechte Wohnung ist müssen die Rauchmelder anscheinend mit einer Anlage verbunden sein die dies der Feuerwehr meldet.

- In dem Badezimmer und in der Küche wurden Rauchmelder angebracht, diese sind für die Platzierung in genannten Räumen nicht geeignet da sie Wasserdampf als Rauch interpretieren und damit der Alarm ausgelöst wird.

- Durch letzt genannten Punkt haben wir täglich die Feuerwehr bei uns im Haus.

- Durch den Wasserdampf wurden anscheinend die Rauchmelder stark in Mitleidenschaft gezogen, bei übermäßigen Wasserdampf wohl nicht auszuschließen. *hust*

- Die Feuerwehr hat nun die Anlage abgestellt aufgrund der etlichen Fehlalarme. (Anmerkung: Es sind nicht alle Rauchmelder kaputt welche in Badezimmer und Küche installiert sind)

-- Editiert von coldline am 12.07.2018 12:04

-- Editiert von coldline am 12.07.2018 12:05

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von coldline):
Zwischenstand ist das die Feuerwehr nun die Anlage vom Strom genommen hat aufgrund der massiven Belästigung durch Fehlalarme.

Ich als Mieter würde das jetzt mal dem Amt melden, das der Vermieter seiner Pflicht lange nicht nachgekommen ist, dann eine fehlerhafte Intstallation gemacht wurde, der Vermieter trotz Reklamation die Nachbesserung verweigert habe und die Anlage wegen der massiven Fehlalarme von der Feuerwehr abgeschaltet wurde. Man möge sich doch mal der Sache annehemen, da der Mieter die Sicherheit der nun schon wieder vorsätzlich gefährdet.

Desweiteren würde ich jetzt eine entsprechende Klage gegen den Vermieter einreichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich als Mieter würde das jetzt mal dem Amt melden, das der Vermieter seiner Pflicht lange nicht nachgekommen ist, dann eine fehlerhafte Intstallation gemacht wurde, der Vermieter trotz Reklamation die Nachbesserung verweigert habe und die Anlage wegen der massiven Fehlalarme von der Feuerwehr abgeschaltet wurde. Man möge sich doch mal der Sache annehemen, da der Mieter die Sicherheit der nun schon wieder vorsätzlich gefährdet.

Desweiteren würde ich jetzt eine entsprechende Klage gegen den Vermieter einreichen.


Das mit dem Amt erscheint eine gute Idee zu sein. Würde an der Stelle das Bürgeramt reichen oder sollte man dies direkt ein ein spezifischeres Amt wie z.B. das Ordnungsamt melden?

Bezüglich der Verfassung einer Klage, zugrunde welchen Anlasses wäre dies sinnvoll?

Nicht-Anbringung der Melder gemäß Bauordnung?, oder geht dies eher Richtung fahrlässige Gefährdung von Personen/ Hab & Gut?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Normalerweise sollte es reichen wenn die Feuerwehr derartige Einsätze ab einem gewissen Zeitpunkt in Rechnung stellt. Hier bei uns sind dafür circa 1000 Euro pro Einsatz fällig. Dann wird das ruck-zuck repariert werden. Wenn die Feuerwehr keine Rechnungen schreiben mag, kann oder darf, dann kontaktiert man die jeweilige Landesrundfunkanstalt, das gibt einen hübschen Beitrag im Vorabendprogramm, in dessen Vorfeld der Eigentümer sowie die örtlichen Behörden um Stellungnahme gebeten werden. Das birgt ein erhebliches Potential für spontanen Aktionismus der Befragten. :grins:

Ich weiß echt nicht warum ihr euch den Stiefel anzieht das selbst erledigen zu wollen, eine Sachbeschädigung begeht oder einen Anwalt finanzieren wollt, anstatt den Eigentümer korrekt zu motivieren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
coldline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter ist gewissermaßen ein Unikat, den kümmern nur noch Paragraphen und deren Umsetzung ( aber auch nur jene welche ihm gefallen).

Die Rechnung(en) der Feuerwehr scheinen ihn nicht zu interessieren, denn es wäre ja unser Problem wenn die Alarme auslösen.

Bezüglich der Sachbeschädigung.. naja, darüber kann man diskutieren :engel:

Wir rufen jetzt mal unsere Lokalzeitung an. Weils Spaß macht :devil:

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