Ratten in Keller

25. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb482743-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratten in Keller

Wir haben Ratten in Keller gehabt und dies beim Vermieter gemeldet. Als dann nach 2 Monaten nichts passiert ist, haben wir mit einer 10% Kaltmietenminderung gedroht falls es innerhalb des nächsten Monats nicht behoben wird.
Das haben wir dann auch getan. Der Vermieter hat erst 3-4 Monate später angefangen den Keller räumen zu lassen. Wir bis heute (1 Jahr später) noch keine Benachrichtigung bekommen dass der Keller nun Rattenfrei ist und wir diesen wieder beziehen können. Allerdings scheint es so, als wenn die Ratten Plage bekämpft ist.
War die 10% berächtigt? Gibt es da einen Leitgerichtsbeschluss?
Bis wann ist eine Mietminderung angesetzt? Bis der Vemieter den Keller freigibt, oder bis man sieht dass die Ratten bekämpft wurden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die Frage ist ja, ob hier 10 % Minderung überhaupt gerechtfertigt waren, da müssten Sie dann schon begründen, inwieweit der Rattenbefall im Keller Ihr Wohnen beeinträchtigt hat. Das soll jetzt nicht heißen, dass Ratten im Keller hingenommen weden müssen

Berlin meinte keine Minderung AG Berlin-Charlottenburg Urt.v. 08.10.2008, Az. 205 C 103/08

http://www.mietminderung.org/mietminderungstabelle/

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb482743-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein Doppelpost, da der andere sehr viel Info hatte und auf die Frage mit den Ratten kaum geantwortet wurde.
Ich denke auf die Frage ob man argumentieren könnte ob die Ratten im Keller das wohnen beeinflusst haben, kann man schon deutlich mit ja beantworten. Wir mussten unsere gesamten Sachen (sofern noch brauchbar) aus dem Keller entfernen und in unsere Wohnung lagern (und das schon sehr lange). Der verminderte Wohnraum plus Dinge wie die Fahrräder konnten nicht mehr sicher verstaut werden (mein Fahrrad wurde darauf hin auch „beklaut" d.h. Räder und Bremssystem wurden entfernt da es nicht mehr in einem abgeschlossenen Raum stand sondern frei im Treppenhaus) sind eindeutige Argumente.
Die Frage ist ob es päzifensfälle gibt für 10% Reduzierung (ich hab dazu nur Ratten im Hof gefunden)
Und wie lange kann man diese Minderung ausführen.

Danke für euere Hilfe.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb482743-93):
Die Frage ist ob es päzifensfälle gibt für 10% Reduzierung (ich hab dazu nur Ratten im Hof gefunden)
Und wie lange kann man diese Minderung ausführen.


Ich gehe mit dem Berliner Gericht einig und sage nein, es rechtfertigt keine 10 %ige Minderung ..., wie lange können wir hier doch nicht beurteilen, Sie schreiben ja selbst:

Zitat (von fb482743-93):
Wir bis heute (1 Jahr später) noch keine Benachrichtigung bekommen dass der Keller nun Rattenfrei ist und wir diesen wieder beziehen können. Allerdings scheint es so, als wenn die Ratten Plage bekämpft ist.


Statt hier in einem Forum zu schreiben, wäre es evtl das probatere Mittel den Vermieter zu fragen? ZB mal anzurufen?

1x Hilfreiche Antwort

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