Ratten im Keller, Grund zur Mietminderung?

5. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ralfundrosy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratten im Keller, Grund zur Mietminderung?

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Hallo liebes Forum,
Wir sind gerade in ein Haus gezogen und mussten leider feststellen, dass wir nicht wenig Wanderratten im Keller haben. Natürlich haben wir sofort einen Schädlingsbekämpfer beauftragt, der uns aber sagte, dass gerade Wanderratten nicht so einfach zu vertreiben wären.
Ist das ein Grund für eine Mietminderung oder gar Kündigung? Wir trauen uns gar nicht mehr in den Keller, weil diese Tierchen sehr angriffslustig sein sollen und unglaublich viele Krankheitserreger mit sich rumtragen.
Und das alles einen Tag nach unserem Einzug....
Erwähnenswert wäre evtl. noch, dass wir einen Mietvertrag über 5 Jahre unterschreiben mussten. Wir würden trotz erheblicher finanzieller Verluste am Liebsten wieder ausziehen und etwas Anderes suchen, geht so etwas?

Wir sind recht verzweifelt und suchen auf diesem Wege Rat. Kann uns da jemand Auskunft geben?

Ralf und Rosy

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

Ratten sind weder angriffslustig noch gelten sie - nach der Ausrottung der Pest in unseren Gefilden - als Krankheitsüberträger. Ausnahme: Sie haben Typhus und Du isst Nahrungsmittel, in die die Ratten uriniert und gekotet haben. Tust Du das?

Ein Mensch überträgt mehr Krankheiten.

Dennoch sind Ratten in einem Haus oft ein Zeichen für Unsauberkeit. Denn von irgend etwas müssen diese Tiere leben. In welche Umstände seid Ihr denn da bitte eingezogen?

Falls sich die Ratten in Gemeinschaftsräumen aufhalten, habt Ihr ein Recht zur Minderung. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Besiedlung und der Nachteile, die Ihr erleidet.

Was meinst Du mit "nicht wenige"? 5, 25, 500?

Gruß,

Morcheeba

P.S.: Nahrungsangebot wegnehmen und Zugangsmöglichkeiten zum Keller verschließen. Dann regelt sich das sehr schnell. So lange es Nahrung gibt, werden auch Bekämpfungsmaßnahmen nicht dauerhaft fruchten. Man verjüngt hierdurch lediglich den Bestand und sorgt damit für ein zukünftig noch gesünderes Rattenrudel.



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-- Editiert am 06.02.2010 09:08

-- Editiert am 06.02.2010 09:08

-- Editiert am 06.02.2010 09:09

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#2
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

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#3
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Wozu c&p aus Wiki?

Wen interessieren zudem Krankheiten, die die Ratte nicht übertragen kann? - Mykoplasmose.

Sollte überhaupt was übertragen werden können, setzt dies den direkten Kontakt mit dem Tier oder dessen Exkrementen voraus. Gut, wir wissen bisher nicht, ob die TE ihre Lebensmittel offen in diesem Keller lagern.....

Mir ist kein einziger Fall in neuerer Zeit bekannt, bei dem ein Mensch durch eine Wanderratte erkrankte. Dabei leben Millionen von Ratten in unseren Großstädten.

Hauptsache mal wieder was dramatisiert.

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#4
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

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#5
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Wie ich bereits sagte, Kontakt muss bestehen.

Aber es geht den TE doch um Minderung und Kündigung, weniger um die Entwicklungsgeschichte der Ratte oder medizinische Behauptungen. Was sagt denn dazu Dein Google?

Und wie ist das dann mit Mäusen, Bilchen, Mardern, Silberfischen, Ameisen"straßen"? Wir sollten das doch nun am besten umfassend klären, wie schlimmm oder nicht schlimm es ist, wenn sich Tiere im Haus aufhalten.

Bei Ratten muss für Sauberkeit gesorgt werden. Alles andere ist Humbug. Und Lebensmittel müssen sicher verwahrt werden. Keine Ratte wird sich irgendwo einnisten, wo sie keine Lebensgrundlage hat.


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-- Editiert am 06.02.2010 10:59

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#6
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

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#9
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Wie ich sagte, Nahrungsangebot wegnehmen (falls vorhanden natürlich), Zugang zur Kanalisation dicht machen.

Wieso man dann gleich nach Küdigung schreit, ist mir nicht klar. Nach dem bisherigen Vortrag befinden sich die Ratten schließlich nicht in der Wohnung.

Leider wurde nichts über die Anzahl gesagt. "Nicht wenig" bringt uns nicht weiter und ist ausschließlich subjektiv.

Schließe mich i. Ü. dem Vorredner an: Überall in der Stadt sind Ratten. Es ist normal. Und das Abendland wird zumindest deswegen nicht untergehen.

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#10
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

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#11
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Vielleicht spielt es auch eine Rolle, ob die befallenen Räume zur Mietsache gehörten, oder zumindest Gemeinschaftsräume darstellen?

Kein Mieter kann mindern, weil sich eine Ratte da aufhält, wo der Mieter eh nichts zu suchen hat.

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#12
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#13
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Taubenfütterung im Keller? Na, was es nicht alles gibt.




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-- Editiert am 06.02.2010 18:31

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#14
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Möchte noch auf das Urteil des AG Charlottenburg (205 C 103/08 ) verweisen:

"In Berlin stellt der Befall eines Kellers mit Ratten eine natürliche Begebenheit dar."

Dürfte in anderen Städten nicht anders sein.

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#15
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#16
 Von 
chili_con_carne
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Und das alles einen Tag nach unserem Einzug....
Erwähnenswert wäre evtl. noch, dass wir einen Mietvertrag über 5 Jahre unterschreiben mussten. Wir würden trotz erheblicher finanzieller Verluste am Liebsten wieder ausziehen und etwas Anderes suchen, geht so etwas?
<hr size=1 noshade>


Handelt es sich hierbei um einen Kündigungsverzicht?
Dann hätten Sie, glaube ich, Glück im Unglück, denn ein Kündigungsverzicht ist nur bis max 4 Jahre zulässig. BGH, 06.04.2005, AZ: VIII ZR 27/04

Falls es sich um einen Zeitmietvertrag handeln sollte, lesen Sie doch mal das hier durch... http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/zeitmietvertrag.html

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#17
 Von 
guest-12315.02.2010 08:37:24
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 27x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#19
 Von 
chili_con_carne
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)

ja, dann kann man sich für den TE nur hoffen, dass es sich um einen Formularmietvertrag handelt...

Andere Alternative, den Vermieter so lange mit Mängelanzeige und Mietminderung auf die Pelle rücken, bis er das Problem löst oder in einen Aufhebungsvertrag einwilligt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Welches Futter verwendet ihr denn für die Ratten?

Die Pellets sollen sie ja nicht so mögen.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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