Rasenpflege - Muss ich als HartzIV Empfängerin zahlen?

1. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
diesandra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rasenpflege - Muss ich als HartzIV Empfängerin zahlen?

Hallo zusammen,
wohne hier in einem 9-Parteienhaus und lt. Mietvertrag müssen sich die Mieter um die Rasenpflege kümmern. Als ich hier eingezogen bin, stand ein Rasenmäher zur Verfügung. Eine Reparatur des Rasenmähers wurde vor einigen Jahren durchgeführt, wobei die Kosten auf alle Mietparteien umgelegt wurden. Nun ist der Rasenmäher wieder kaputt und mir wurde mitgeteilt, das ein neuer Rasenmäher angeschafft werden würde und die Kosten pro Mietpartei 20 Euro betragen würden. Das Geld würde nächste Woche eingesammelt werden.
In meinem Mietvertrag steht nur drin, das sich um die Rasenpflege gekümmert werden müsse, nichts von Gerätschaften. Der Vermieter hat schonmal gesagt, sollten wir Mieter uns nicht um den Rasen kümmern, würde er einen Gärtner angagieren und das wäre teuer und um den Rasenmäher könne er sich nicht kümmern. Nun meine Frage: Muss ich die 20 Euro (als HartzIV) Empfängerin zahlen?
Vg
Sandra

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Nein, die 20 Euro müssen nicht bezahlt werden, aber der Gärtner.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo Sandra!

Also ich bin der Meinung (und so handhabe ich es auch bei meinen Mietern), wenn die Mieter sich um die Pflege kümmern, dann muss der Vermieter die Gerätschaften zur Verfügung stellen. Auch hat der Vermieter für die Instandhaltung zu sorgen - außer ein Gerät wurde mit Absicht zerstört.

Selbstverständlich kann der Vermieter aber auch sagen, dass er einen Gärtner beauftragt und diese Kosten dann auf die Mieter umlegt. Dieses kann er m.E. aber nur dann machen, wenn er neu vermietet und dies entsprechend im Mietvertrag aufnimmt. Die alten Mietverträge kann er jetzt nicht so einfach ändern (so weit ich weiß - aber 100 % tig sicher bin ich mir nicht).

Auch wenn dein Status 'Frischling' ist, bitte achte darauf, dass deine Threads nicht mehrmals eingestellt werden - Danke!

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Scientia potentia est.
von Was weiß ich? - 01.06.2007 18:20:44
Status: Philosoph (710 Beiträge)
>Rasenpflege

Hallo,
es tutu mir leid wegen dem 3-fachposting. Hatte Probleme mit dem Browser und da ist es wohl so eingestellt worden
Vg
Sandra
von diesandra - 01.06.2007 20:10:24
Status: Frischling (6 Beiträge)
>Rasenpflege

Ich kann nicht sagen wie lange du noch in dem Haus wohnen wirst, doch es ist für dich sicherlich günstiger, das Geld für die Anschaffung eines neuen Mähers zu bezahlen.
Im Übrigen mache ich es genauso wie dein VM. Wenn die Parteien es nicht schaffen den Garten zu pflegen wird ein Profi beauftragt. Diese Kosten sind Umlagefähig und sicher! nicht billig.

Wenn du dann mal ausziehst, würde ich die Anteile an dem Mäher an den neuen Mieter weiterverkaufen.
von Gast - 01.06.2007 20:50:49
Status: Legende (201 Beiträge)
>Rasenpflege

Übernehmt das Amt die 20 € als NK, nicht?

von /§§/ - 01.06.2007 20:53:42
Status: Unsterblich (815 Beiträge)
>Rasenpflege

Es gibt Rasenmäher - Shops, da kann man Gebrauchte kaufen.
von Gast - 01.06.2007 21:01:00
Status: Legende (201 Beiträge)
>Rasenpflege

du könntest den Mitbewohnern anbieten, nicht mitzubezahlen und dafür 2-3 Stunden Rasen zu mähen.
von query - 01.06.2007 23:00:50
Status: Junior (74 Beiträge)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Man wird Sie wohl kaum zwingen können, sich an den Kosten für einen neuen Rasenmäher zu beteiligen.

Wie aber wollen Sie Ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Rasenpflege nachkommen, wenn Sie nicht über einen Rasenmäher verfügen?

Natürlich kann der Vermieter einer fortgesetzten Vertragsverletzung Ihrerseits abhelfen, indem er die Abhilfe veranlasst und ihnen die Kosten in Rechnung stellt. Wenn der Vermieter Ihnen das Rasenmähen durch einen Gärtner in Rechnung stellt, wird das wahrscheinlich schon bei einem einmaligen Vorkommnis teurer sein, als 20 Euro für den neuen Rasenmäher.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Wir haben eine Wohnung mit Garten, Pflege wird von uns übernommen, Rasenmäher stellt der VM. Ich sehe das auch so: Du bezahlst den Anteil am Gerät, ziehst nach 6 Monaten aus und dann? Kannst du dann ein Stück von dem Rasenmäher mitnehmen? Ich würde auch nichst bezahlen, dass ist meiner Meinung nach Sache des VM.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Als ich hier eingezogen bin, stand ein Rasenmäher zur Verfügung.

Und der wird nicht der Rasenmäher vom Vermieter gewesen sein, sondern aus einer früheren Mieteranschaffung stammen.

Wenn die Mieter selbst die Treppenreinigung vornehmen, stellt der Vermieter dann Schrubber, Aufnehmer, Wasser und Reinigungsmittel ?

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