Räumungsklage - wie begründe ich meine Klageerwiderung?

1. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
02nina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Räumungsklage - wie begründe ich meine Klageerwiderung?

Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann, da ich mich noch nie in solch einer Situation befundenden habe.
Sachverhalt ist folgender:
Mein Freund lebt in einer Mietswohnung,
Tochter des Vermieters und Mann leben unter ihm.
Ehefrau des Vermieters lebt über ihm.
Revoviert wurde die Wohnung in Eigeninitiative des Vermieters, durch seinen Schwiegersohn - laienhaft, also Laminat ohne Trittschutz etc.
Ich lebe über die Woche bei meinem Freund, habe auch noch einen anderen Wohnsitz und kurz nach dem Einzug folgten Schreiben des RA, also Abmahnungen aufgrund unerträglicher Lärmbelästigung. Gespräche und Telefonate mit dem RA hatten keinen Erfolg, mit dem Vermieter bzw. seiner Familie noch weniger.
Es muss noch gesagt werden, dass wir den ganzen Tag ausser Haus sind und die "Lärmbelästigung" tagsüber moniert wird, wenn niemand von uns in der Wohnung ist. Die Beschwerde erfolgte erstmalig über den richterlich bestellten Betreuer der Tochter und des Schwiegersohnes des Vermieters.
Jetzt hatte mein Freund eine Räumungsklage im Briefkasten, ich auch einige Tage später - dass diese nicht rechtens ist, ist klar (aufgrund von angeblich wiederholten Verstössen -Lärmbelästigung- gegen die Mietordung), aber wie begründe ich meine Klageerwiderung? - er möchte unter diesen Umständen nicht mehr dortleben und ausziehen.
Ich aber habe weder den Mietvertrag unterschrieben noch die Miete gezahlt etc. aber muss natürlich reagieren.
Blöde Frage, was schreibt man dann?

Danke
nina

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21 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@nina

rahm dir die klage und erfreu dich an dieser posse.

eine räumungsklage obwohl du nicht mieter bist, ist ein aprilscherz!

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ali baba

na dann mal her mit den erklärungen. bisher war ich ja von dir gewöhnt, dass du wenigstens nicht zu denen gehörst, die nur runkrakelen...

jeder mieter hat das recht auf besuch, wenn du darauf anspielst und der te ist offensichtlich nicht in der whg wohnhaft.


sunbee

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#6
 Von 
02nina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
genau darum ging es doch. Ich werde als LG-tin gehandelt, bin aber nur ein "Anhängsel". Ich habe die Wohnung nicht gemietet und zahle keine Miete und mein Freund möchte ausziehen.
Was schreibe ich in der Klageerwiderung?- ich kenn so was nicht.
LG nina

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo Nina,
du kannst auf die Klage einfach erwidern, dass du dort nicht wohnst, sondern einen eigenen Wohnsitz hast und gut ist. Wenn der VM dann seine Klage, die eh auf wackeligen Füssen steht, aufrechterhält, ist das sein Problem.
Und wie Morti schon gefragt hat: wo ist die Kündigung? Ohne Kündigung muss niemand auf irgendwas reagieren, da hinfällig

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#9
 Von 
02nina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Und was bedeutet das, wenn die NK für 2 angegeben und gezahlt wurden??
Ich bin dort nicht gemeldet, habe den MV nicht unterschrieben - es geht doch einfach nur darum, wie ich die Klageerwiderung gestalten soll.
LG

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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

sorry morti, war in diesem Fall scalar, dem die Kündigung gefehlt hat.
Der Hauptmieter müsste aber eine Kündigung erhalten haben, bevor man gegen den vermeindlichen Mitbesitzer der Wohnung Räumungsklage erhebt.

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@kathi

man kann gegen den (mit) besitzer einer whg räumungsklage erheben? wie sieht das dann aus: der mitbesitzer klagt sich selbst raus?

sunbee

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#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ll

ich hatte gefragt, wie man einen mitBESITZER rausklagt. mitmieter steht nicht im post von @kathi.

sunbee

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#16
 Von 
guest-12301.10.2010 10:59:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@morbid hai

quote:
"Besitzer" sind alle die, die dort wohnen


die te wohnt dort nicht.ich brauch dir nicht das recht auf besuch erklären...

sunbee

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#19
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#20
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Es wäre vielleicht noch interessant zu wissen wie lange die TE schon dort zu Besuch ist.

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#21
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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