Räumungsklage - Wie sieht das mit den Formalitäten aus?

29. Mai 2009 Thema abonnieren
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guest-12329.06.2009 21:33:15
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Schüler
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Räumungsklage - Wie sieht das mit den Formalitäten aus?

Wie sieht das mit den Formalitäten aus? Braucht man unbedingt einen Anwalt, oder kann man sie selbst vor Gericht einreichen? Wie ist es mit der Dauer?

Bei mir wird einfach nur noch " ausgesessen", sprich, gelogen, nicht erreichbar etc.
Und natürlich nicht gezahlt, während ich zahle-----

Strom ist in einer Wohnung wohl auch schon abgestellt.

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#1
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guest123-2232
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#2
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justice005
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Ich würde dringend empfehlen einen Anwalt zu beauftragen, die Räumungsklage einzureichen und durchzuziehen. Es wäre ärgerlich, wenn ein eindeutig berechtigter Anspruch allein daran scheitert, weil ein juristischer Laie an den Formerfordernissen einer Zivilklage gescheitert ist.

Strom kann der Vermieter nicht abstellen, weil erstens in den meisten Fällen ohnehin der Mieter der Vertragspartner des Strom-Unternehmens ist und zweitens der Vermieter auch keinen Zugriff auf den Stromzähler hat, den hat nur ein Techniker des Energieunternehmens. Heizung abstellen ist zwar möglich, angesichts der Jahreszeit aber kaum wirksam. Wasser darf nach erfolgter fristloser Kündigung in der Tat abgestellt werden und das sollte der Vermieter auch machen.

Das ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, weil der Anspruch auf Belieferung von Wasser und Heizung nur aus dem Vertrag resultieren kann. Da dieser Vertrag mit erfolgter fristloser Kündigung nicht mehr existent ist, ist auch die Anspruchsgrundlage für den Empfang der Lieferungen entfallen.

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#3
 Von 
guest123-2232
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Schüler
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#4
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
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Schüler
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Hallo Drill Seargent,

es ist noch nichts ausgeschaltet, Wasser, Heizung, alles bezahle ich dummerweise fleissig weiter und es reicht mir langsam. Genau genommen habe ich im Moment 2 solcher Kanditaten, Strom zahlen sie selber, bei dem einen wohl jetzt gekappt, weil er nicht gezahlt hat, das geht ja dann wohl schon so ab 100 Euro Schulden.
Der andere zahlt seinen Strom, hat alles zur Verfügung stehen, verspricht, Schulden bald zu zahlen, wartet nur auf den Stichtag x, naja, der lag wohl schon einige Monate zurück, seit da ein neues Auto vor der Tür steht und angeblich seiner Nichte gehört, aber die Winterreifen beim Mieter eingelagert sind:-))

Alles klar?

Gekündigt habe ich noch nicht, diese Woche eine Abmahnung mit Höher der Mietschulden rausgeschickt, liegen um die 3000 Euro, und angekündigt, dass ich am 3.6. fristlos kündigen werde. In dieser Kündigung werde ich auch gleich darauf hinweisen, dass nach einer Woche Räumungsfrist sofort die Räumungsklage eingereicht werden wird.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nciht, hatte mich vor Jahren mal erkundigt, würde mir 1 Monat der jährlichen Mieteinnahmen kosten, war für mich nicht lohnenswert. Meist geht es ja gut, und wenn nicht, dann muss man eben mal blechen, auch wenn man es nicht einsieht.
Andererseits sind die Gründe wohl hier bei beiden so eindeutig, dass ich dachte, ich kann das auch mal ohne Rechtsanwalt versuchen, vor allem, weil meine langjährige momentan familiär ziemlich ausgelastet ist.

Aber ich denke, ich werde trotzdem einen RA hinzuziehen.

Deine Worte, sorry, weiss noch nicht, wie das hier mit dem zitieren funktioniert:


Schon mal drangedacht, das Problem auf andere Weise zu lösen?


Sicher, und jeder, dem ich davon erzähle, rät mir dazu.

Zu der Dauer:

hatte so vor 20 Jahren mal eine Räumungsklage am laufen, die dauerte ca. 1 Jahr, während natürlich gar ncihts gezahlt wurde, aber, ich sag mal so, wenn man da mal vorbeisah so zwischendurch, schlecht gelebt wurde da nicht.

Statt Miete zu zahlen kann man doch mit diesem Geld was Angenehmeres anfangen?

Ich hatte allerdings die Hoffnung, dass heutzutage eine Räumungsklage etwas schneller über die Bühne geht.

Grüsse

Mrs. Patience

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#5
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
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Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo justice005,

stimmt schon, sowas im Alleingang durchzuziehen finde ich auch nicht richtig, hab eben nur mal drüber nachgedacht, aber wie schnell kann einem da ein kleiner Formfehler reinrutschen und alles ist unwirksam.

quote:
Heizung abstellen ist zwar möglich, angesichts der Jahreszeit aber kaum wirksam. Wasser darf nach erfolgter fristloser Kündigung in der Tat abgestellt werden und das sollte der Vermieter auch machen.


Das habe ich auch natürlich schon überlegt, allerdings handelt es sich in einem Haus um ein Zweifamilienhaus, ich weiss nicht, wie ich da die Heizung abstellen könnte ohne den anderen Mieter zu benachteiligen, zumal der wirklich sehr zuverlässig ist, in jeder Beziehung. Allerdings dachte ich auch immer, der Vermieter hat kein Recht, Wasser/ Heizung abzustellen. Beim Wasser sehe ich da ähnliche Probleme, werde mich aber beim Wasserwerk schlau machen.
Danke für diesen Hinweis.

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#6
 Von 
justice005
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Unparteiischer
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Wenn noch nicht fristlos gekündigt ist, darfst du das Wasser nicht abstellen !!! Das wäre verbotene Eigenmacht.

Du musst Wasser weiterlaufen lassen. Erst wenn du fristlos gekündigt hast, und der Mieter nach Ende der Räumungsfrist nicht ausgezogen ist, DANN darfst du das Wasser abstellen !!

Nimm dir auf jeden fall einen Anwalt ! Und Finger weg von irgendwelchem illegalen Aktionen, zu denen ab und an auch hier im Forum sinnloser Weise geraten wird. Es wäre wohl der größte anzunehmende Bockmist, wenn man sich dem Mieter gegenüber noch schadensersatzpflichtig machen würde, diesem Schadensersatz zahlen müsste und wegen entsprechender gesetzlicher Regelungen noch nicht mal mit eigenen Forderungen aufrechnen könnte.

In diesen Fällen, die für den Vermieter spätestens dann nach hinten losgehen, wenn der Mieter sich anwaltlich beraten lässt, kann man nur hoffen, dass der Mieter sich derart tot lacht (im wahrsten Sinne des Wortes), dass sich das Problem auf diese weise löst.

Mieter die Ihre Miete nicht mehr zahlen können, müssen zwar ausziehen, sie sind deswegen aber noch lange nicht vogelfrei und zum Abschuss freigegeben. Etwas , dass im diesem Forum auch von einigen ernsthaft bestritten wird.

Daher mein Tip: Anwalt einschalten, fristlose Kündigung erklären, nach erfolgloser Räumungsfrist Räumungsklage erheben und immer schön auf der sicheren Seite des Gesetzes bleiben.

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#7
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
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#8
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
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Schüler
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Kurz jetzt, Vermieter haben ja auch noch ein Recht auf Privatleben, grins?

Wie stellt man gerichtssicher zu? Reicht da nicht ein Einschreiben mit Rückschein?

Das da:

quote:
Hast Du Dir denn auch schon Gedanken gemacht, das VM-Pfandrecht auszusprechen?


interessiert mich jetzt sehr, denn dieses Auto, das ja angeblich seiner Nichte gehört und wohl zu dem Zeitpunkt gekauft wurde, als die Abfindung ausgezahlt wurde, ( Ende Februar d. J.), von der die Mietschulden beglichen werden sollten, ( mir wurde letzten Montag mitgeteilt, die Abfindung würde nun kurzfristig ausgezahlt werden.) , gegen dieses Auto hätte ich nichts. Ausserdem wurde unterdessen auch der Führerschein für Sohn bezahlt etc.
Wie spricht man ein Vermieterpfandrecht aus?

Mehr später? Bin gerade etwas in Eile, aber freue mich wirklich über soviel unbürokratischen Rat.








int

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#9
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
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#10
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
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Zum Vermieterpfandrecht habe ich nun gelesen, dass das nur möglich ist für Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden und man gleichzeitig den Anspruch auf Zahlung der Mietschulden verliert. Entweder oder also. Auto kann man also vergessen, gleichzeitig wird darauf hingewiesen, hier sehr vorsichtig zu sein, dieses Recht zu beanspruchen, weil oft viele Gegenstände in einer wohnung sind, die noch gar nicht bezahlt sind.

Ich denke, da ist es doch vielleicht besser, auf Zahlung der Mietschulden zu bestehen, solange was zu holen ist. Allerdings habe ich das auch schon erlebt, Titel, etc., naja, der x.te Gläubiger, sowas kann man wohl auch in den allermeisten Fällen vergessen.

Zu den Kosten einer Räumungsklage: ich fand da was von 5000 Euro? Kann oder muss man von dieser Summe ausgehen?

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#11
 Von 
guest123-2232
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Schüler
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#12
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
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Guck aber mal das:

quote:<hr size=1 noshade>Die Schwierigkeit in der Praxis besteht jedoch darin, dass sich das Pfandrecht nicht auf jene Gegenstände erstreckt, die der Pfändung nicht unterliegen. Welche Sachen hierunter fallen ist in § 811 Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Es handelt sich bei der vorbenannten Regelung um eine solche, die dem Schutz des Pfändungsschuldners dienen und ihm einen “Mindeststandard” gewährleisten soll.

Von der Pfändung ausgeschlossen sind demnach im wesentlichen Dinge, die der Führung eines bescheidenen Haushaltes und dem persönlichem Gebrauch dienen oder die der Schuldner zur Ausübung seiner Berufstätigkeit benötigt. Der Kreis der Gegenstände, die dieser Regelung unterfallen, ist von der Rechtsprechung – im Rahmen eines stetig wachsenden Lebensstandards - erweitert worden. Nach der Rechtsprechung fallen hierunter beispielsweise Fernseher, Stereoanlagen, Computer, gegebenenfalls der PKW et cetera. Es wird mithin deutlich, dass im Wesentlichen das Vermieterpfandrecht ins Leere läuft, da unter normalen Umständen wenig bis keine Sachen von Wert dem Vermieterpfandrecht unterliegen. <hr size=1 noshade>


Also, Fernsehen, PC etc., kannst du da ja sowieso schon vergessen, gehört alles zum Lebensstandard, an den der Vermieter auch nciht ran darf. Und sorry, seinen Schrank möchte ich auch nciht.
Interessant bleibt aber das Auto, denn dieses wird beruflich nicht benötigt, da arbeitslos. Aber angeschafft zum Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung. Behauptet wird, diese Auszahlung fände bald statt... ich weiss aus verlässlicher Quelle, dass sie bereits stattgefunden hat und kurz danach stand das Auto da...

Aber das gehört natürlich der Nichte.... komischerweise war der KFZ-Schein, nach dem ich in diesem Zusammenhang fragte, wie viele andere Papiere, nicht auffindbar...

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#13
 Von 
guest123-2232
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