Angenommen eine Person A bewohnt eine Wohnung, ist jedoch nicht der Mieter von selbiger, sondern Person B. Es besteht kein Untermietsvertrag zwischen A und B, jedoch hat Vermieter C dem B erlaubt dass A die Wohnung bewohnen darf. B war auch dafür. Jetzt hat C dem B gekündigt und droht mit Räumungsklage sollte die Wohnung in der A wohnt nicht innerhalb einer gewissen Frist geräumt werden. B droht wiederum dem A damit die Wohnung auch gegen seinen Willen bis zu der von C gegebenen Frist die Wohnung räumen zu lassen, notfalls auch mit der Polizei. A ist kein Untermieter, er bewohnt jedoch die Wohnung alleine und bezahlt diese auch.
Kann B die Wohnung auch ohne Räumungstitel räumen lassen?
Angenommen B ruft die Polizei und sagt dass er A aus der Wohnung raushaben möchte, was würde die Polizei dann vermutlich tun?
-- Editiert von Dyan Ardais am 19.04.2018 22:12
Räumung ohne Räumungstitel?
19. April 2018
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Frage vom 19. April 2018 | 22:07
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 19. April 2018 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatKann B die Wohnung auch ohne Räumungstitel räumen lassen? :
Kann er.
Hätte dann aber - wenn der Mieter dagegen vorgeht - zivil- und strafrechtliche Folgen.
ZitatAngenommen B ruft die Polizei und sagt dass er A aus der Wohnung raushaben möchte, was würde die Polizei dann vermutlich tun? :
Nichts. Das ist reines Zivilrecht.
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