Räumung ohne Räumungstitel?

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dyan Ardais
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumung ohne Räumungstitel?

Angenommen eine Person A bewohnt eine Wohnung, ist jedoch nicht der Mieter von selbiger, sondern Person B. Es besteht kein Untermietsvertrag zwischen A und B, jedoch hat Vermieter C dem B erlaubt dass A die Wohnung bewohnen darf. B war auch dafür. Jetzt hat C dem B gekündigt und droht mit Räumungsklage sollte die Wohnung in der A wohnt nicht innerhalb einer gewissen Frist geräumt werden. B droht wiederum dem A damit die Wohnung auch gegen seinen Willen bis zu der von C gegebenen Frist die Wohnung räumen zu lassen, notfalls auch mit der Polizei. A ist kein Untermieter, er bewohnt jedoch die Wohnung alleine und bezahlt diese auch.

Kann B die Wohnung auch ohne Räumungstitel räumen lassen?

Angenommen B ruft die Polizei und sagt dass er A aus der Wohnung raushaben möchte, was würde die Polizei dann vermutlich tun?

-- Editiert von Dyan Ardais am 19.04.2018 22:12

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Dyan Ardais):
Kann B die Wohnung auch ohne Räumungstitel räumen lassen?

Kann er.
Hätte dann aber - wenn der Mieter dagegen vorgeht - zivil- und strafrechtliche Folgen.



Zitat (von Dyan Ardais):
Angenommen B ruft die Polizei und sagt dass er A aus der Wohnung raushaben möchte, was würde die Polizei dann vermutlich tun?

Nichts. Das ist reines Zivilrecht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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