Hallo,
kann man folgenden Ausschnitt aus einem Schriftstück als Quittung für eine Mietkaution ansehen:
Herr xy erhält am 29.11.02 einen Schlüssel für ein 1-Zimmerappartment. Er ist damit einverstanden eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten netto am 30.11.02 über 430,00 € auszuhändigen. Die Mietdauer beträgt 2 Jahre und kann auf eine unbestimmte Zeit verlängert werden...
Das ganze wurde von der Stellvertreterin des Vermieters und vom mir (Mieter) unterschrieben.
Das Schriftstück bekam ich als ich meine Kaution bei Mietbeginn der Stellvertreterin übergab. Ausser einem Standartmietvertrag in dem noch einmal steht, dass ich mich zur Zahlung der Kaution in Höhe von 430,-€ bereit erkäre, bekam ich nichts weiter.
Nun nach Ende meines Mietverhältnisses sagt mein Vermieter, er könne keine Quittung finden, und das oben angeführte Schriftstückk sei für ihn keine Quittung.
Was soll ich jetzt tun?
Die Stellvertreterin kann sich angeblich nicht mehr erinnern. Aber ich hätte damals von ihr gar keinen Schlüssel bekommen, wenn ich die Kaution nicht bezahlt hätte. Und Sie hat mir auch noch erklärt, dass die Kaution auf ein Sparbuch eingezahlt wird.
MfG
Breze
Quittung für Kaution
16. Dezember 2004
Thema abonnieren
Frage vom 16. Dezember 2004 | 19:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Quittung für Kaution
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2004 | 12:43
Von
Status: Schüler (334 Beiträge, 21x hilfreich)
Sorry, aber dieses Schriftstück ist wirklich keine Quittung.
Ob die Mitarbeiter angewiesen sind, die Schlüssel wirklich nur herauszugeben, wenn die Kaution bezahlt wurde hoffe ich mal, denn dann könnte man evt. darüber was machen.
Deejay
#2
Antwort vom 17. Dezember 2004 | 14:21
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Da die Stellvertreterin im Auftrag des Vermieters unterschrieben hat,ist dieses Schriftstück als Beweiss gültig.
Und jetzt?
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