Provision/ Kaution vor Schlüsselübergabe zahlen?

24. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
go376390-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision/ Kaution vor Schlüsselübergabe zahlen?

Ich habe mir vorgestern eine Wohnung angesehen, die Maklerin hat mir nun mitgeteilt dass Sie sich für mich entschieden hat und mir einen Mustermietvertrag zugesendet. Nun sagt sie, ich solle 2 Kopien des Vertrages unterschrieben an sie senden, meine Kopie bekäme ich dann bei Schlüsselübergabe, die Kaution sowie auch die Provision müssen vor Schlüsseluebergabe bezahlt sein. Allerdings kommt mir dies irgendwie unseriös vor, denn ich woher weiss ich, dass ich dann die Wohnung auch wirklich bekomme, denn ich habe ja dann noch keinen vom Vermieter unterzeichneten Vertrag in Händen? Soll ich ihr also mitteilen dass ich den Vertrag erst unterzeichnet in Händen halten muss und dann den Betrag überweisen werde?
Ich meine, die Provision sollte ja erst fällig sein wenn eine Wohnungsvermittlung zu Stande kommt (d.h ICH einziehen kann und werde) und ich sicher einziehen kann? Und ist es sonst nich auch üblich, die Provision erst bei Schlüsselübergabe am Besten in bar zu bezahlen?
Dies ist meine erste Wohnung und ich möchte nicht aufs Kreuz gelegt werden... Gerade in letzter Zeit habe ich viele Berichte gehört von überwiesenen Provisionen und Kautionen und diese Leute konnten nie einziehen, da es sich um Betrüger gehandelt hat?
Gegen meine Betrüger Theorie spricht, dass ich die Maklerin persönlich getroffen habe, sie mir auch die Wohnung gezeigt hat und so auch einen Schlüssel hatte.
Ausserdem sagte ich ihr, dass ich einen kleinen Hund habe, sie sagte es wäre kein Problem doch ich finde es sollte auch so im Vertrag stehen, dass mein Hund gestattet ist und nachher keine rechtlichen Fragen aufkommen.
Bitte helft mir!
vielen lieben Dank schon einmal.



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich muß Ihnen unbekannter Weise ein Lob aussprechen.
Es ist sehr umsichtig, sich hier mit Ihren Bedenken zu melden. Die meisten Menschen rufen aus dem Brunnen um Hilfe, in welchen sie bereits gefallen sind.

Ich kann Ihren Gedanken sehr wohl folgen.
Da ist wohl einiges mit Vorsicht zu genießen.
Eine Kautionszahlung erfolgt grundsätzlich an den Vermieter und hat bei der Maklerin nichts zu suchen.
Die Zahlung einer Provision erfolgt nach einer erfolgreichen Vermittlung und diese wird erst fällig, wenn Sie den von beiden Seiten unterzeichneten Mietvertrag in den Händen halten.
Passen Sie also höllisch auf und nehmen Sie mit dem Vermieter Kontakt auf, ob dieser auch tatsächlich existiert.
Das persönliche Treffen besagt garnichts und das Vorzeigen der Wohnung ebensowenig. Eine leere Wohnung kann auch gleichzeitig an viele Interessenten "vermietet" werden.
Wichtig wäre auch noch die Prüfung auf eine Gewerbegenehmigung. Diese muß sie zwingend besitzen.

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-- Editiert Mugul am 24.10.2013 12:27

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zum Zeitpunkt der Kautionszahlung:

Die Kautionszahlung bei Schlüsselübergabe ist zwar rechtens und kann so vereinbart werden, jedoch gehen viele Vermieter (ich auch) dazu über Kaution bei Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren, da sich der Vermieter sonst in die schwierige rechtliche Lage bringt, dass falls die Kaution bei Schlüsselübergabe nicht gezahlt wird der VM nicht einfach die Herausgabe des Schlüssels verweigern kann. So sind nämlich schon viele VM um Ihr Kaution gebracht worden. ´deshalb ist Kaution bei Vertrags Unterzeichnung das Fairste für alle.

Grundsätzlich: Kaution nur an den VM zahlen.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Und darauf drängend, dass du eine schriftliche Erlaubnis zur Haltung des Hundes in die Hände kriegst, und zwar spätestens bei Vertragsunterzeichnung.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Sie haben sich wirklich gut verhalten und Rat gesucht, bevor alles zu spät ist.

Was mich am meisten irritiert, dass Sie die von Ihnen unterschriebenen Mietverträge zurück schicken sollen, ohne ein Expl. behalten zu dürfen! Auf gar keinen Fall machen: Dann kann der Besitzer der Verträge alles mögliche nachtragen, ankreuzen usw. und Sie können nie belegen, dass das erst NACH Ihrer Unterschrift gemacht wurde!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das ist aber eher normal HeHe, dass die unterschriebenen Verträge, sofern man sich zur Unterschriftleistung nicht treffen kann, zurücksendet und sie dann vom Vermieter unterzeichnet werden. Den potentiellen Mieter hindert ja nichts daran, sich den Vertrag vor Rücksendung zu kopieren.

Problematisch wäre es eher umgekehrt, und zwar für den Vermieter. Wenn der die Verträge an den Mieter schickt und selber schon unterschrieben hat, dann hat er das Problem, dass der Mieter alles Mögliche darin ändern, unterschreiben und das so zurückschicken kann. Und dann soll er erstmal beweisen, dass diese Änderungen nicht vor seiner VM-Unterschrift drin waren.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Und- die Kaution kann in 2 oder 3 Raten gezahlt werden.
Das ist gesetzlich so geregelt.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Kann, aber der Mietinteressent, der das gegen den Willen des Vermieters erzwingen will, kriegt schlicht keinen Vertrag. ;-)

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#8
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

...Außerdem wäre es sinnvoll, nicht bar zu bezahlen, sondern zur Sicherung der VM- Ansprüche ein Extra-Sparbuch anzulegen. Das muss natürlich so vereinbart werden.

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