Probleme mit dem Vermieter wegen Fenster und feuchten Wänden

15. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pashano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit dem Vermieter wegen Fenster und feuchten Wänden

Hallo- ich bin neu hier, habe aber öfter Beiträge gelesen, die mir sehr geholfen haben. Nun habe ich ein etwas spezielleres Problem und ersuche Euch um Rat.

Ich bin Mitte Mai in eine neue Wohnung gezogen und habe seitdem nur noch Probleme.
Angeblich wurde die Wohnung neu renoviert, Bad und Fenster neugemacht (was auch die Erklärung dafür war, dass Bad und Fenster in allen Räumen sehr shcmutzig waren).
Ein paar Probleme habe ich direkt bei der Besichtigung bemängelt, wie z.B. Löcher im Badezimmer an der Wand von einer alten Heizung, fehlender Silikonschutz an den Sanitäranlagen etc.

Nach wenigen Wochen stelle ich fest, dass die Farbe an den Wänden in Bad und Küche anfängt abzublättern. Mittlerweile sieht es schon richtig schlimm aus, laut Nachbarin gibt es wohl "schon wieder Schimmel". Gelüftet wird in den beiden Räumen durchgehend (Kipp) und öfter auch Stoßlüften. Zu Besuch kam ein Maler, der sagte, dass die Wand feucht wäre, jetzt soll sich ein Architekt melden und von allen Seiten kommen andere Aussagen was es sein könnte. Es ist nun August und das Problem wird nur noch größer und unschöner.
Als ich im Bad stoß lüften wollte fiel mir das Fenster buchstäblich auf den Kopf und landete in meiner Badewanne. Dies geschah am Wochenende. Da niemand was tun konnte und die Hausmeisterin mit der Situation überfordert war haben wir das Fenster notdürftig reingedrückt und am nächsten Tag (gestern) kam ein Tischler der heute das Fenster provisorisch repariert hat.
Das Fenster kann ich nicht mehr kippen, nur noch mit so eine Art Schaniere seitlich öffnen und so halb offen lassen. Damit soll ich nun bis 2019 leben, da dann evtl. neue Fenster kommen könnten.
Hausmeister und Tischler haben bestätigt, dass die Fenster nicht neu sind, sondern alle renovierungsbedürftig. Und "es ist alles neu" ist einfach frech gelogen, leider kann ich das nicht beweisen.
Ich habe keine Lust, dass mir schon wieder ein Fenster auf den Kopf fällt, ich habe mich letztes mal nur leicht verletzt, das hätte aber auch anders kommen können...
Die Löcher im Bad sind immer noch nicht beseitigt, da sich keine Firma, die angeblich mehrfach kontaktiert worden ist, gemeldet hat.
Ein weiteres Problem ist der Balkon, bzw. die Mieterin unter mir. Sie nutzt 24/7 Duftstäbchen oder andere unglaublich widerlich riechende Stoffe, die ständig in meine Wohnung über den Balkon eindringen. Der Geruch ist so dermaßen widerlich, dass ich mich tatsächlich übergeben musste - und das von jemanden, der neben einem Bauernhof aufgewachsen ist und mitgeholfen hat.

Nun frage ich Euch, was sind meine Rechte? Was kann ich tun?

Mein Ziel ist es, dass der Vermieter die Fenster unverzüglich richtig repariert und nicht nur provisorisch, so dass ich keine Angst haben muss, dass sie raus brechen beim Öffnen.Ein weiteres Ziel ist es, dass das Problem an meinen Wänden zeitnah (am besten noch in diesem Monat) gelöst wird und ich nicht noch mehr Urlaubstage damit vergeuden muss zu Hause zu sein und Handwerker zu "überwachen"...
Bis jetzt kostet mich diese Wohnung nur Zeit, Nerven und Geld. Ich bin leider gebunden für die nächsten 3 Jahre...

Beste Grüße
Lya

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Katastrophale Zustände. Ich empfehle hier DRINGEND einen Anwalt vor Ort aufzusuchen und zwar so schnell es geht.

Mit Sicherheit steht Ihnen Mietminderung zu, aber die Frage ist ja, ob Sie überhaupt dort wohnen bleiben möchten.

Husch husch zum Anwalt und viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von go472557-97):
Ein paar Probleme habe ich direkt bei der Besichtigung bemängelt,


Im Protokoll festgehalten?

Zitat (von go472557-97):
Ich bin leider gebunden für die nächsten 3 Jahre...


Daher zeitig zum Anwalt oder Mieterschutzbund.

Zitat (von go472557-97):
Ein weiteres Ziel ist es, dass das Problem an meinen Wänden zeitnah (am besten noch in diesem Monat) gelöst wird


Eine vorsichtige Prognose: Das wird diesen Monat nicht mehr gelöst und nach dem Winter hat man den Salat:

Zitat (von go472557-97):
laut Nachbarin gibt es wohl "schon wieder Schimmel".




Nachtrag: Fachanwalt für Mietrecht

-- Editiert von Retels am 15.08.2017 15:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Auf jeden Fall ist klar warum der Vermieter einen 3 jährigen Kündigungsauschluss wollte.

Alles dokumentierten und zum Anwalt gehen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pashano
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für Eure Antworten. Ich bin dummerweise nicht rechtschutzversichert :bang:
Allerdings werde ich dem Mieterverein beitreten, und mich da auch nochmal beraten lassen. Soweit ich weiß, werden da eventuelle anwaltliche Kosten nicht übernommen.
Allerdings ist mir eine außergerichtliche Einigung bzw. dass es gar nicht soweit kommt, deutlich lieber.
Falls jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, freue ich mich über die Geschichte dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun hier ist keine Erzählstunde, aber Sie könnenö mit der Suchfunktion nach ähnlichen Fällen suchen oder auch vorab per Button einen Anwalt hiinzubemühen, der für kleines Geld schon mal eine erste Einschätzung der Lage gbit.

Vom MIeterverein halte ich nicht viel.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich an Ihrer Stelle würde vorab dem VM per Einwurf-Einschreiben die Mängel melden. Auflisten, jeden Mangel genau beschreiben (machen SIe für sich Fotos, dann im Nachhinein als Beweis dienen). Fordern Sie ihn auf, die Mängel sofort zu beheben, spätestens bis zum (10 Tagesfrist würde ich einsetzen), und ich würde am Schluss noch einsetzen, dass ich mir weitere Schritte, vorbehalte. Da Sie schon so lange mit dem Schimmel rumhampeln, kann man die fristlose Kündigung knicken, aber Sie könnten außerordentlich ordentlich kündigen, soll heißen mit der gesetzl. Drei-Monats-Frist. Das würde ich schon auf dem Weg bringen.

0x Hilfreiche Antwort

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