Problem mit neuer Wohnung...

25. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit neuer Wohnung...

wir haben eine mündliche u. schriftliche Zusage für unsere neue Wohnung bezugsfertig ab 1.3.
Wir haben den Vertrag vorliegen auf unseren Namen ausgestellt, noch nicht unterschrieben da einfach zu viele fragwürdige Sachen in diesem Vertrag stehen.
wir haben Anfang Januar schriftlich a) um Erklärung einiger Paragrafen und b) bei einem rechtswidrigen Passus ( Verzicht auf das Wegnahmerecht des Mieters ) sogar um Änderung gebeten.

bis heute nichts gehört.
ich habe grade angerufen -
nun ergibt sich folgender Umstand:
die Chefin der Wohnungsverwaltungsgesellschaft ist sich plötzlich nicht mehr sicher ob wir die "richtigen" Mieter sind ( klar wir machen ja nu auch schon mehr arbeit als ihr lieb ist ) - es klingt so als ob man uns dort nicht mehr Einziehen lassen will.

Problem: wir haben die andere Wohnung nach d. schriftlichen Zusage für die neue Whg. im Dez. 07 gekündigt, sind also ab 1.03. ohne Wohnung, ich bin freiberuflich und habe gerade einen Job ausgeschlagen um mich komplett um die Wohnungseinrichtung / Umzug etc. kümmern zu können.

eine adäquate Whg. in Lage, Miethöhe und Größe zu finden ist eine Mission von sicherlich 3 bis 6 Monaten.

im Falle das man uns nun komisch kommt bzw. kurzfristig die Wohnung doch noch verwehrt denn nachdem sie sich über drei Wochen schon nicht geäußert haben werden sie es noch weiter rauszögern
- werde ich erwägen zu klagen: a) auf Stellung einer Wohnung in adäquater Lage, Miete, Größe zum 01.03. oder auf Unterbringung im Hotel bis wir eine adäquate Whg. gefunden haben zzgl. Zahlung der Lagerräume des dann von uns solange einzulagernden Inventars unserer jetzigen Whg. und b) darüber hinaus den Einkommensausfall den ich hatte bedingt der nun evtl. entstehenden Situation von der Vermietgesellschaft erstattet zu bekommen.

gibt es Fälle wo so etwas schon mal verhandelt wurde?
haben wir Chancen, obwohl der Vertrag noch nicht zustande gekommen - auf Grund unserer Fragen und Anmerkungen zum Vertrag der rechtswidrige Paragrafen enthält - mit sowas auf Erfolg?

wenn jemand da Fälle benennen kann, freue ich mich über Links.
dank u. Gruß

Tim

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...- werde ich erwägen zu klagen: a) auf Stellung einer Wohnung in adäquater Lage, Miete, Größe zum 01.03. oder auf Unterbringung im Hotel bis wir eine adäquate Whg. gefunden haben zzgl. Zahlung der Lagerräume des dann von uns solange einzulagernden Inventars unserer jetzigen Whg. und b) darüber hinaus den Einkommensausfall den ich hatte bedingt der nun evtl. entstehenden Situation von der Vermietgesellschaft erstattet zu bekommen....

dann mach mal.


...haben wir Chancen, obwohl der Vertrag noch nicht zustande gekommen - auf Grund unserer Fragen und Anmerkungen zum Vertrag der rechtswidrige Paragrafen enthält - mit sowas auf Erfolg?....


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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Es gibt zur Zeit noch keinen rechtsgültigen Vertrag, da ihr noch nicht unterschrieben habt. Wenn euch der unterschriebene Vertrag vorliegt, ist doch die beste Lösung, ihn unterschrieben an die Gesellschaft zurück zu senden. Ab da gibt es ein Mietverhältnis (und dann kannst du auch schön einrichten usw.)

Ganz blöd für euch gelaufen, wenn in der Übersendung des Mietvertrages ein Termin stand, bis wann der zurückzusenden ist um Gültigkeit zu erlangen.

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#3
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@det11:

kann aber nicht sein,
das ein Vermieter kurzfristig so ne Nummer abzieht, grundsätzlich haben wir ja ne Zusage der Wohnung und wenn ich um Streichung eines rechtswidrigen Paragrafenes bitte sowie um folgende Änderungen kann man mir doch nicht ne lange Nase drehen :

die im Vertrag fehlenden QM der Wohnung in de Vertrag zu schreiben,
den Passus "gemietet wie besichtigt" abändern lassen will da Besichtigung VOR der avisierten Sanierung stattfand und da war die whg. in miserablen Zustand, das kann ich so nicht unterschreiben.
dann verlangte man in einem Paragrafen auf Verzicht des wegnahmerechts des Mieters nach BGB §539 absatz2.
das sollte gestrichen werden.

Wenn das die Gründe sind, das wir die Wohnung nicht beziehen dürfen obwohl zuvor eine Zusage bestand - so sind die Folgen die uns entstehen in keinem Verhältnis zudem - ergo muss da rechtlich was machbar sein.

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#4
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz blöd für euch gelaufen, wenn in der Übersendung des Mietvertrages ein Termin stand, bis wann der zurückzusenden ist um Gültigkeit zu erlangen.

stand kein Termin drin - sonst hätte ich das erwähnt!

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ihr wurdet denen wohl zu ungemütlich ;)

Ich denke, wenn ihr den MV schon so lange in Händen habt, §§ erklärt haben möchtet, dann schlagt diese doch im Gesetz nach! Es gibt im Netz doch so viele Möglichkeiten und Referenzen!

Ein rechtswidriger Passus ist eh nichtig, wenn er als solcher tatsächlich deklariert wurde.

Wenn ihr da irgendwie benachteiligt werden solltet, dann hätte man euch wohl kaum den MV zugeschickt, sondern darauf gedrängt, dass er schnell unterschrieben wird, in der Hoffnung, ihr habt keine Zeit, ihn in Ruhe durch zu gehen, oder?

P.S. Was heißt kurzfristig? Den MV habt ihr, unterschreibt nicht, also hat der VM ein Recht darauf, nicht mehr zu vermieten, wenn ihr den so nicht unterschreiben möchtet. Er hat euch doch die Möglichkeit gegeben, die Wohnung zu mieten, und ihr weigert euch nun aus seiner Sicht...:)

-- Editiert von Dinsche am 25.01.2008 13:24:39

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

dann los und klagen...........Bei Mietgeschichten ist der Streitwert 12xMiete.

Ihr hab aber keinen Mietvertrag, hm

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#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wenn ein Paragraph rechtswidrig ist, kannst du problemlos unterschreiben und ihn später als nichtig betrachten. Empfehlung: Rechtsschutzversicherung abschließen, sofern noch nicht geschehen.

Falls ihr doch in die Wohnung wollt: zusammen mit Vermieter nochmal besichtigen und gemeinsam Protokoll zum Zustand anfertigen, welches Bestandteil des Mietvertrages wird. Danach mit Vermieter schriftlich(!) drauf einigen, dass er die Mängel beseitigt. Lässt er sich darauf nicht ein: FINGER WEG. Vermieter sucht einen dummen Mieter, der die Renovierung übernimmt.

Versuch doch ggf. mit deinem alten Mieter zu vereinbaren, dass ihr noch länger dort wohnen bleibt.

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#8
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls ihr doch in die Wohnung wollt: zusammen mit Vermieter nochmal besichtigen und gemeinsam Protokoll zum Zustand anfertigen, welches Bestandteil des Mietvertrages wird. Danach mit Vermieter schriftlich(!) drauf einigen, dass er die Mängel beseitigt. Lässt er sich darauf nicht ein: FINGER WEG. Vermieter sucht einen dummen Mieter, der die Renovierung übernimmt.

>> das war gar nicht das Thema...

Versuch doch ggf. mit deinem alten Mieter zu vereinbaren, dass ihr noch länger dort wohnen bleibt.

ist schon direkt an einen Nachmieter mit Vertrag vermietet.


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#9
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ein rechtswidriger Passus ist eh nichtig, wenn er als solcher tatsächlich deklariert wurde."

schon klar, aber da der in diesem MV formulierte Passus zum Verzicht auf das Wegnahmerecht, so schwammig ist - könnte er später doch Bestand haben. da ich aber sicherlich meine 1500 euro teure Kücheninseldunstabzugshaube nicht bei Auszug dem Vermieter schenken will - ist dieser Pasus einfach zu streichen!

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#10
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ist jetzt eh egal.

ihr wollt die Wohnung, der VM will nicht euer Vertragspartner werden.

Dann hilft nur :

klagen

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#11
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

"ist jetzt eh egal.

ihr wollt die Wohnung, der VM will nicht euer Vertragspartner werden.

Dann hilft nur :

klagen"

weiter oben schreibst Du Klage hat keinen Sinn - also warum soll ich mir dann auch noch die Prozeßkosten an die Backe binden?!?!?

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#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

unisono mit Scalar in den ersten vier Zeilen

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#14
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde eher sagen, daß da der VM noch rechtzeitig die Kurve gekriegt hat, weil er sonst einen Querulanten in die Bude bekommen hätte. Kein VM hat Bock auf einen Mieter, der im Vorfeld schon soviel Streß macht. Denn hundertpro geht das ständige Genörgel dann immer schön weiter.

ich wollte einfach einen korrekten, wasserdichten Vertrag
- ich bin nicht die Sorte Nörgler, aber ich hab einfach keinen Bock mich übers Ohr hauen zu lassen. fertsch.

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#15
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

übers Ohr hauen zu lassen will sich ein VM auch nicht.

Drum habt ihr keinen Vertrag bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dann musst Du eben weiter suchen... Aber bei diesem VM wirst Du es Dir nun verscherzt haben. Er hat Dir die Möglichkeit zum Unterschreiben gegeben, und es ist allein Deine Entscheidung, ob Du den MV unterzeichnest, oder eben nicht.

Tust es nicht, weil Dir der MV nicht gut genug oder wasserdicht erscheint, dann ist das nicht das Problem vom VM, sondern nur Deins. Er ist nicht verpflichtet, den MV nach Deinen Wünschen neu aufzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

offensichtlich hat hier keiner so richtig gelesen worum es mir ging:

der VM hat mir - offiziell, obwohl er mein Schreiben bezüglich der völlig zu unzumutbaren Dinge im MV bereits seit 4 Wochen vorliegen hat - noch nicht bei mir gemeldet!!!

und das seit nun 4 Wochen nicht, reagiert nicht auf meine Anrufe und eine offizielle Absage hat er eben nicht erteilt - in vier Wochen muß ich aus der jetzigen Wohnung raus, mir geht es mittlerweile nur noch darum wie krieg ich ihn ran wegen unnötiger Verschleppung und Verkürzung meiner Chance mir binnen vier Wochen eine adäquate Whg. zu nehmen / zu suchen, nachdem ich auf die eigentliche nun fast 6 Monate ( dank verlängerter Sanierungsdauer ) gewartet habe. man kann nicht von mir verlangen das ich binnen 4 Wochen mich zu überschlagen nur weil die Hausverwaltung es hinauszögert entsprechend korrekt auf mein Anliegen zu reagieren, entweder mir nun offiziell eine Absage zu erteilen oder eben sonstwas - aber ohne Reaktion ist nicht nur dreist sondern schädigend denn ich hätte bereits seit 4 Wochen suchen können wenn ich es denn gewusst hätte das sie sich auf Grund nichtiger ******* gegen uns entscheiden.

es kann nicht sein, das ein Vermieter einen so derbe hinhalten kann und dann trotz aller Zusagen plötzlich abserviert.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Du, das ist alles schon klar, worum es geht, ABER....

Der VM hat Dir einen MV geschickt. Somit gibt er Dir die Möglichkeit, die Wohnung zu mieten.

Seit 4 Wochen liegt der da bei Dir rum, und Du möchtest ihn erst verändert unterschreiben.

Der VM möchte ihn aber nicht ändern, also sieht er keinen Grund, zu reagieren.

Also heißt es: Unterschreib oder lass es!

Klingt nach Erpressung? Egal! Es ist sein Eigentum, und Du kannst ihn nicht zwingen, den MV nach Deinen Wünschen zu ändern.

Sein einleuchtendes Argument wird sein: Sie muss ja nicht mieten! Und er hat RECHT!

Ist doch nicht sein Problem, wenn Du 4 Wochen nichts getan hast, als darauf zu warten, dass er den MV verändert. Hättest Dich in dieser Zeit auch anderweitig umsehen können, gell? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

mir geht es mittlerweile nur noch darum wie krieg ich ihn ran wegen unnötiger Verschleppung und Verkürzung meiner Chance [i]

Das wird lustig.


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Verzögerung? Verschleppung? Öhm... Der MV liegt Dir doch vor, es wurde Dir die Chance offensichtlich gegeben, und keiner zwingt Dich, etwas zu unterschreiben was Du nicht möchtest, und auch den VM kann man nicht zwingen, den MV nach Deinen Wünschen anzupassen.

Ich sehe da keine Chance.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...discordia23...

Mittelpunkt der Welt ???

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
discordia23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nee,

Mittelpunkt des Universums!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

@ discor.....

sorry, bin selber Mieter, sehe den Lapsus aber auch bei dir.

Warum hast du den Schrieb nicht genommen, bist zu dem zuständigen gefahren, hättet beide gemeinsam die Punkte besprochen und evtl. kurz geändert und alles wäre gut gewesen.

Nun, du hast einen Fehler gemacht und der wird dir bestimmt kein 2. Mal passieren.
Wenn du noch irgendwas retten möchtest, dann steh mit deinem Vertrag morgen früh bei denen vor der Tür.

Sowas gehört sich persönlich, nach Möglichkeit immer. Ist für beide Seiten besser wenn man sich in die Augen schaut !
Alles Gute für die Zukunft und viel Erfolg beim suchen....

0x Hilfreiche Antwort

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