Problem mit Hausverwaltung wegen Übergabetermin was gilt rechtlich?

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fretchen123
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 2x hilfreich)
Problem mit Hausverwaltung wegen Übergabetermin was gilt rechtlich?

folgende Situation ich habe die Wohnung fristgerecht zum 31.05.2018 also heute (in BW Feiertag) gekündigt.

Jetzt hatte ich im Vorfeld schon ein wenig Stress mit der Hausverwaltung weil derjenige einen Termin am 30.05. zur Wohnungsübergabe machen wollte, ich hatte geschrieben dass rechtlich das Mietzeitende erst der 31.5 ist und wenn das ein Feiertag sein sollte eben die Übergabe am nächsten Tag gemacht wird.
Nach ein wenig bla bal wie das wäre nicht rechtlich ok aber man würde es aus "Kulanz" machen gibt es für morgen 10Uhr einen Termin.

Jetzt habe ich das Problem das es vielleicht wegen dem Wetter morgen Probleme mit den Flügen geben kann und dann der Termin baden geht.

Daher die Frage was für Konsequenzen hat es wenn der Termin platzt?
Grundsätzlich ist es ja so das rechtlich gar keine Verpflichtung besteht eine Wohnungsübergabe zu machen.
Die müsste in dem Fall auch nicht unbedingt sein weil ich sowieso die Zusage habe ich brauche nichts zu machen weil nach 25Jahren sowieso eine Kernsanierung gemacht wird.

Sondern es nur drauf ankommt wann die Schlüssel abgegeben werden.

Frage bis wann müsste das dann jetzt gemacht werden bis heute? oder bis morgen im Verlauf des Tages oder soonst zum Zeitpunkt X?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

So ganz verstehe ich dein Problem nicht. Aber das rechtliche lautet so: § 546 BGB regelt, dass du die Mietsache spätestens morgen früh vertragsgemäß zurückgeben musst. § 546a BGB regelt die Folgen, wenn du es nicht tust. Eine Nutzungsentschädigung wegen zu später Rückgabe ist taggenau zu berechnen. Problematischer ist jedoch ein möglicher weiterer Schadensersatz, weil z.B. der Handwerker für die Sanierung nicht in die Wohnung kann.

Wie gesagt, die Probleme mit den Flügen habe ich nicht verstanden. Morgen früh solltest du entweder um 10 Uhr selber mit allen Schlüsseln da sein oder jemanden anderen mit allen Schlüsseln hinschicken oder alle Schlüssel bis dahin beim Vermieter in den Briefkasten gesteckt haben. Die letzte Möglichkeit ist die Schlechteste, weil du dann im Zweifel haftest, wenn Schlüssel verloren gehen.

Und ja, es muss keine formelle Übergabe geben. Nur ist ein Übergabeprotokoll bei Auszug normalerweise für den Mieter eher vorteilhaft denn nachteilhaft. Zumindest dann, wenn der Mieter nicht irgendwas unterschrieben hat, was nicht stimmt oder was ihn rechtlich zu etwas verpflichtet, was er nicht müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Fretchen123):
Daher die Frage was für Konsequenzen hat es wenn der Termin platzt?

Man könnte Schadenersatz fordern.



Zitat (von Fretchen123):
Grundsätzlich ist es ja so das rechtlich gar keine Verpflichtung besteht eine Wohnungsübergabe zu machen.

Stimmt. Nur hat man hier - der Schilderung nach - sich vertraglich auf eben eine solche geeinigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen