Problem mit Erstwohnung - Mega Schimmel und mehr

23. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Chrischan89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Erstwohnung - Mega Schimmel und mehr

Hallo Forum!

Ich habe ein großes Problem und brauche nun großen Rat, wie ich nun weiter machen soll. Ich weiß momentan nicht weiter und bin daher sehr ratlos.

Ich hole nun bisschen weit aus... damit ihr auch wirklich den komplett Sachverhalt verstehen könnt.

Die Story:

Ich bin momentan dabei, einen Wohnwagen komplett zurenovieren. Dieser stand in einer alten Scheune.... die musste ich leider mit dem WW verlassen und deswegen habe ich eine neue Halle gesucht und gefunden.

Die Halle befindet sich in einem älterem Gebäunde mit 6 Pateien und halt zwei großen Hallen. EIne davon hatte ich dann gemietet für meinen Wohnwagen und den folgenden Renovierungen. Nachdem ich dann erstmal die Halle besichtigt hatte, stellte ich eine schlechte bzw katastrophale Elektroinstallation feste. Ich selber bin gelernter Elektriker!

Da ich echt dringend eine Halle suchte... habe ich mit dem Vermieter besprochen, dass die Elektroinstallation gemacht wird... wenn ich die Halle schon benutze... sprich ich hatte für die Halle dann den Mietvertrag unterschrieben.

Dann während ich halt die Halle nutzte, erfuhr ich... das die Wohnung drüber bald frei wird.

Da dachte ich mir... da ich ein Tüftler bin, mietest du die Wohnung und ziehst dort ein.... das prefekte für mich... also ein Traumzustand. nach der Arbeit runter gehen schrauben und dann einfach hoch gehen essen & Pennen & Leben! :)

Gut einen Termin mit der Vermieter zur besichtigung gemacht, die Wohnung war am Besichtigungstermin noch bewohnt und mit Möbeln voll.

Die Vormieterin hatte dort ca. 37 Jahre gewohnt, im Schlafzimmer lag Laminat, wie im Kinderzimmer auch. Es war auch noch eine Küche vorhanden.

Da ich gerne für meine erste Wohnung einiges übernehmen wollte, vereinbarte ich mit Ihr... das sie einfach alle Tapeten / Wände & Böden drinne lassen kann und dazu halt noch die Couch und Küche.

Im Schlafzimmer & im Kinderzimmer waren Holzverkleidungen und im Wohnzimemr eine Korkdecke angebracht. Sahen erstmal nicht schlecht aus.. und dachte ich mir... ich könnte diesen dran lassen bzw nur streichen.

Am Besichtigungstermin ahnte ich ja noch nicht, wie es sich alles zuspitze. Es sah alles gut aus und einem Zustand den man tolerieren kann.

Nach der Begehung, dachte ich nur.... machst paar Tapeten ab und neue drauf... kein Thema... da man ja handwerklich begabt ist und viele Freunde hat.. die mit anpacken.

Nach dem Besichtigungstermin kam es zur Vertragsunterschrift.

Ich hatte dann einen Vertrag für den 1.10ten abgeschlossen, mit zwei Jahren Kündigungsverzicht. Ich dachte mir ok... ist ja kein Thema.. da ich ja eh länger da wohnen will. dachte ja nicht schlimmere Sachen.

Nunja... es war der 1.10te und der Vermieter hatte noch nicht den Schlüssel erhalten und es verzögerte sich alles. Am 5.10ten habe ich dann endlich meinen Schlüssel bekommen.

Bei der Übergabe in der Wohnung fragte mich der Vermieter ob ich die Wohnung wirklich so übernehmen will. Dann habe ich ihm gesagt, das ich mit der Vormieterin vereinbart hatte... das sie einfach alle Wandbeläge , Fußbeläge dran lassen könnte und die vereinbarten Möbel auch mit übernehme.

Er meinte er würde die Wohnung so nicht übernehmen. Ich hatte ihm dann nochmal gesagt, das ich das so vereinbart hatte. er meinte dann noch.. er hätte die Vormieterin alle Tapeten abreisen lassen und dann auch die böden komplett leer hat. Da ich aber die Bödebn übernehmen wollte hatte ich gesagt, das ich alles so übernehme. Dazu kam auch noch, das ich der alten Dame das auch ersparen wollte.

Ich hatte dann noch gefragt, wie es sich mit der Miete verhält. Da ich die Wohnung ja nicht am 1.10ten beziehen konnte. Er meinte dann ich müsste erstmal die komplette Miete zahlen und das Geld von den paar Tagen von der Vormieterin holen.. da sie ja dran schuld sei und er nichts dafür könne. Ich hatte ja am auch schon am 2.10ten das Geld für die Wohnung überwiesen.

Dann zog der Vermieter ohne eine unterschrift & einsicht der Übergabeprotokolls von dannen.

Am Wochenende begannen dann die ersten Renovierungen. Wir haben im Wohnzimmer angefangen und rissen dort die alten Tapeten runter. Kein Thema gingen auch echt leicht ab... aber dadrunter befand sich dann Schimmelflecken und der Putz löste sich. Es waren ganz normale Schimmelflecken... nichts wildes...bekäme man mit Sprühmittel weg.

Ich hatte dann direkt den Vermieter informiert. Er meinte am Telefon.. das es garnicht sein könnte. Ich sollte mir dann Schimmel Ex holen und Putzfestiger. Er seie nun erstmal im Urlaub für zwei Wochen. Also könnte er sich das nicht anschauen.

Ich habe dann erstmal im Wohnzimmer nicht weiter gemacht. Wir haben uns dann im Schlafzimmer an die HOlzverkleidung gemacht, ich hatte mich entschieden... diese nicht dran zulassen und lieber abzumachen.. da es moderner aussieht.

Als wir dann anfingen dort die Verkleidung abzumachen.... staunten wir nicht schlecht. Es präsentierte sich eine komplett vergammelte Wand, sowas hatte ich noch nie gesehen.

Dann habe wir auch im Kinderzimmer die Verkleidung abgemacht.. dadrunter auch eine verschimmlte Wand... dann haben wir die Küchenschranke weg gemacht und dort auch Schimmel. Das alles hatte ich vorher nun ja nicht sehen können.

Dazu kommt noch.. das die Elektroinstallation total marode und gefährlich sind.. da diese noch in einer alten zweileiter Installation sind.... (klassische Nullung).

Nun war der Vermieter nun in der Wohnung und hat sich das angeschaut, er will das nun sanieren und die Elektroinstallation ändern und sanieren. Hört sich erstmal nicht schlecht an.. aber ich habe bedenken.. das wenn ich die Wohung wieder beziehe... das es anfängt zugammeln.... wenn es nicht profisonell gemacht würde.

Denn mir wurde von Nachbarn gesagt, das der Vermieter nie gute Arbeiten machen lassen würde.

Wichtig ist mir erstmal... habe ich die Wohung so übernommen.. wie sie ist... oder sind das verstärkte Mängel?

Muss die Vormieterin eigentlich die Holzverkleidungen abmachen und die ganzen Tapeten?

Ich bin mir mit allem nun so unsicher .... und will nicht umsonst Geld & Zeit in die Wohnung inverstieren... weil alles nach hinten los gehen könnte.

Bilder:

Schalfzimmer:













Das Kinderzimmer:









Und in der Küche sah es beinahe auch so aus.

Ich meine der Vermieter kann nichts dafür, es liegt der blöden Holzverkleidung.. da dahinter auch Styropor gewesen ist.

also liegt es sehr wahrscheinlich in der Schuld in der Vormieterin.. da diese die Verkleidung angebracht hat.

Kann der Vermieter mir nen Strick drehen... da ich gesagt habe ich übernheme die Verkleidungen?

Ich danke euch!!

Gruß Chris







-- Editiert am 23.10.2010 23:43

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29 Antworten
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#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Das berechtigt m.E. zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag!

So wie das aussieht, ist das mit Sicherheit schon extrem gesundheitsschädigend !!

Hier ist auch nicht die Vormieterin schuld, das sieht eher nach undichter Fassade aus!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
guest-12325.10.2010 09:45:30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Bei der Übergabe in der Wohnung fragte mich der Vermieter ob ich die Wohnung wirklich so übernehmen will. Dann habe ich ihm gesagt, das ich mit der Vormieterin vereinbart hatte...
Er meinte er würde die Wohnung so nicht übernehmen. Ich hatte ihm dann nochmal gesagt, das ich das so vereinbart hatte




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#5
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12325.10.2010 09:45:30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

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#8
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Gesetzentwurf, nachdem generell bei Mietverträgen ein ein- oder zweiwöchiges Rücktrittsrecht gelten soll.

Damit sich noch mehr Spinner hemmungslos austoben können ?
Was sollte denn der objektive Sinn und Zweck einer solchen Regelung sein ?



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#9
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

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#11
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Der VM hat hier m.E. arglistig den Mangel verschwiegen, er sprach nur von "ich würde die Wohnung so nicht übernehmen" aber nicht warum!

§ 536 BGB
§ 536d BGB
§ 543 BGB

und ganz besonders § 569, Abs. 1 BGB :

"Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#12
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
er sprach nur von "ich würde die Wohnung so nicht übernehmen" aber nicht warum!

Ein Vermieter, der durch massives Holz sehen können muß ?



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#13
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12325.10.2010 09:45:30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

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#16
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Wieso eröffnen denn die Vermieter hier nun lauter Nebenkriegsschauplätze ?

Der Schimmelbefall ist vom Vermieter zu beseitigen. Wie der das mit der Vormieterin regelt ist nicht Problem des jetzigen Mieters. So wie es aussieht ist die Wohnung nicht nutzbar, somit hat der Vermieter sich um enstpr. Ersatzwohnraum zu kümmern.

Das der Mieter die Wohnung ausdrücklich "so" übernommen hat, kann man nicht auf den Schimmel beziehen, da dieser ja nicht zu sehen war. Wenn der Mieter auszieht, dann nennen die Vermieter so was gerne "versteckter Mangel"....

An den TE:
Nichts hier mehr selber machen, alles dokumentieren und am besten einen Anwalt einschalten.


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#17
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

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#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
M ist für die Beseitigung alleine zuständig.

Ich hoffe doch jetzt mal schwer, dass du damit den Ex-Mieter meinst.

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#19
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ist natürlich mal wieder eine typische Trollwart-Antwort, denn solange der Vermieter nicht bewiesen hat, dass der Schimmel nicht durch einen baulich bedingten Mangel entstanden ist, dann ist erst mal er in der Verantwortung, vor allem gegenüber dem neuen Mieter. Den neuen Mieter kann es völlig wurscht sein, wie der Vermieter das mit dem Vormieter regelt.



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#20
 Von 
Chrischan89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Forum.

Ich hätte nicht gerechnet, dass ich so eine Diskusion los getreten habe!

Es stimmt schon das ich die Wohnung mit den Böden und Wänden übernommen habe. Aber erst bei den Renovierungsarbeiten ist uns auf gefallen, das der Zustand so schlecht ist.

Wir wollten erstmal das Schlafzimmer so belassen und die Holzwand nur weiß streichen, im Kinderzimmer ebenso. Wir gingen nur von Küche und Wohnzimmer aus. Weil uns da die Tapete nicht gefiel!

Der Vermieter hat nur gefragt, ob ich die Wohnung so übernehme und nicht das da Probleme hinter sein könnten. Er hätte mich auf infomieren können, das es Probleme geben kann... ich bin ja kein Fachmann, nun weiß ich es ja.

Das ein Baumangel vorliegt... ist eigentlich klar, aber dazu muss ich wohl noch einen Profi dazu bestellen, der sich das ganze mal anschaut.

Unter der Holzverkleidung waren ja nur teilweise Styroporplatten drunter und an machen auch nicht. Die Tapete die da vorher noch drunter war... hat sich komplett aufgelöst und zersetzt... Das kann ohne Baumangel garnicht passieren.... Es müsste mal mit einer Wärmebildkamera geschaut werden, wie doll die Isolierung dort fehlt.


Es ist eine totale schwere Situation, ich habe das Vertrauen in die Wohnung verloren.

Wenn nun die Wohnung saniert wird, und ich dann dort einziehe und es erstmal alles gut aussieht.... ich Tapeten dran mache... und es nach 6 Monaten an fängt zuschimmeln... dann war alles umsonst ...

Ist ja nicht so, dass ich mich vor der ganzen Arbeit scheue... aber das Geld was ich dann umsonst in die Wohnung stecken würde.

Achja ich habe noch etwas vergessen zuerzählen. Nach der Vertragsunterschrift, habe ich die Tochter der Vormieterin in der Wohnung getroffen, diese erzählte mir dann... das sie vom Vormieter drauf hingewiesen worden, mir nichts von der Feuchte in der Wohnung zu erzählen.

Ich habe einfach große Bedenken, dass bei der Sanierung total gefuscht wird, nur neuen Putz drauf und fertig. Mehr auch nicht....

LG Chris

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-- Editiert am 25.10.2010 07:26

-- Editiert am 25.10.2010 07:28

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#21
 Von 
guest-12325.10.2010 09:45:30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Moin!
Lies dir mal diesen Link durch http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html

Dort wird auch von einer Auserordentlichen Kundigung gesprochen bei massivem Schimmel Befall!
Ich würde dort keine Nacht verbringen und auch keinen Cent mehr in die Wohnung stecken, da Schimmelbeseitigung nicht Aufgabe des Mieters ist im normal Fall! Schon gar nicht in einer neu bezogenen Wohnung!

Du hattest auch geschrieben das du die volle Miete zu zahlen hattest obwohl nicht zum vertragsbeginn in die Wohnung konntest!
Hierfür tragt der VM die schuld! Da hättest du entweder schon ein Kündigungsrecht gehabt oder Schadensersatz, Hotelkosten ect.

Bei dem VM würde ich aufpassen, entweder ist er dumm oder nutz deine Unerfahrenheit aus!

-----------------
"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.10.2010 09:45:30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Starke Behauptung ohne jeglichen Beweis!
Willst wohl nur Beitäge sammeln!
Ärger mich schon das ich drauf antworte!
Mit dem Handy zu antworten ist nicht einfach und habe keine Lust, jedes Wort zu korregieren! Ja und ich bleibe dabei, entweder dumm oder eher so das er den neuen M ausnutzen möchte.

-----------------
"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.10.2010 09:45:30
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
habe ich die Tochter der Vormieterin in der Wohnung getroffen, diese erzählte mir dann... das sie vom Vormieter drauf hingewiesen worden, mir nichts von der Feuchte in der Wohnung zu erzählen.

Jetzt wird's unlogisch.



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0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
ohne dass sie von innen aufgeheizt und somit getrocknet werden konnten.

Die Holzwand wird nicht so dicht gewesen sein, daß kein Wasserdampf von innen in den Zwischenraum eindringen konnte. Mit dem Abtrocknen sieht es dann schon schwieriger aus.



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