Im Jahre 2004 hat meine Freundin (ohne Zeugen) vom damaligen Hausmeister unsere jetzige Wohnung übergeben bekommen. Inkl. Übergabeprotokoll.
Jetzt, wo wir ausziehen wollen, wurde festgestellt, dass die Fliesen im Bad nicht von der Wohnungsbaugesellschaft eingebaut wurden.
Angeblich muss der jetzige Mieter (also wir) bei Auszug die Pflichten des vorherigen Mieters übernehmen, d. h. die Fliesen entfernen.
Da aber im Übergabeprotokoll nichts davon steht, kann die Hausverwaltung sowas doch nicht verlangen, oder? Niemand hätte erkennen können, dass die Fliesen nicht reingehören, da sie sogar ein sehr altes Muster haben und wohl auch schon älter sind.
Problem beim Auszug
28. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 28. September 2007 | 13:16
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem beim Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. September 2007 | 13:18
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
quote:
Angeblich muss der jetzige Mieter (also wir) bei Auszug die Pflichten des vorherigen Mieters übernehmen, d. h. die Fliesen entfernen
Hausverwaltungen haben schon lustige Ideen.
Nein, Ihr müsst die Fließen selbstverständlich nicht entfernen.
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten