Problem bei WG- Auszug

9. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
steveh_81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Problem bei WG- Auszug

Folgende Problemstellung zum WG- Mietrecht:

Ich wohnte in einer 4er WG. Doch durch Probleme mit den Mietbewohner hab ich mir eine neue Wohnung gesucht. Wohnung war schnell gefunden und ich bin zum 01.01.2011 eingezogen. Jetzt stand aber noch das andere Zimmer in der 4er WG leer. Für den Januar zahlte ich noch ganz normal Miete, da ich noch im Mietvertrag stand und auch für den Februar, da dort immer kein Nachmieter da war.

Leider fand ich nicht gleich einen Nachmieter für das Zimmer – erst am 26.02.2011 konnte ich zum Glück kurzfristig jemanden finden, der einziehen wollte.

Aber ganz den alten Mitbewohnern habe Sie es geschafft ihn zu vergraulen um mir noch eins reinzuwürgen damit ich den März noch zahlen durfte. Natürlich zahlte ich erstmal nicht die Miete für den März.

Für den 01.04.11 konnte ich endlich jemanden finden, der auch angenommen wurde, da er jetzt „angeblich besser" passen würde.
Miete für den offenen März hatte ich durch die Vorfälle nicht gezahlt. Ich war ja ab sofort zum 30.März raus aus dem Mietvertrag.

Information: Gemeinsamer Mietvertrag – jeder Mitbewohner zahlt intern abgesprochenen Anteil der nicht im Mietvertrag steht – wird als Gesamtsumme überwiesen.

Jetzt fordern Sie den noch offenen Anteil ein (bis jetzt nicht schriftliches, nur mündlich, also nicht gerichtlich verwertbar) und wiesen mich noch auf meine Dreistigkeit hin.

Natürlich überweise ich jetzt nicht einfach – ich habe ja einen Nachmieter gehabt – welcher vergrauelt wurde, was ich als Einsicht dafür sehe das sie den Mietanteil für den Juni übernehmen und so einfach lass ich mich die Geschichte nicht versinken – da ich nicht weiß wer rechtlich auf der sicheren Seite ist.

Jetzt wurde mir nach mehrfacher Aufforderung mit Rechtsanwalt seitens eines alten Bewohners gedroht.

Meine Fragen: offene Mietschuld ist eine gesamtschuldnerische Leistung , und ich stehe nicht mehr im Vertrag – kann ich noch belangt werden ?

Es gibt keinen Vertag was ich als einzelner im Monat zu zahlen habe – nur die am Anfang ausgemachte Summe, welche bis zum Februar gezahlt wurde in den Kontoauszügen. Nur diese muss ja nicht für den März gelten oder ?
Man könnte ja eine andere Absprache gehalten haben!

Es geht zwar nur um eine kleine Summe X, trotzdem will ich nicht einfach zahlen, da ich menschlich schlecht behandelt wurde – mit welchen Kosten muss ich rechnen falls der Gegenüber einen Anwalt einschaltet?

Gibt es nur einen Mahnbescheid mit Mahngebühren oder wird dies vorm Zivilgericht verhandelt?

Muss ich bei möglichen negativen Ausgang meinerseits die Kosten des Gegners übernehmen?

Ich freue mich schon auf eure Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
und ich stehe nicht mehr im Vertrag

In WELCHEM Vertrag und ab wann nicht mehr ?



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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
steveh_81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nicht mehr im Mietvertrag seit dem 31.03.2011

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

@steveh_81
Und in WELCHEM Mietvertrag? Mit der WG oder in dem mit dem Vermieter?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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