Problem mit Vermietung eines Gartens

29. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Onkel
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Vermietung eines Gartens

Hallo zusammen,

ich bräuchte Rat zu einer fiktiven Geschichte:

Nehmen wir mal an letztes Jahr hat jemand einen Garten gemietet.
Dieser gehört zu einem Mehrfamilienhaus und ist durch ein Tor
abgetrennt und hat auch einen eigenen Eingang.
Im Mietvertrag gibt es eine Vereinbarung, daß der Vermieter durch den
Eingang gehen kann, der zu dem vermieteten Garten gehört, um z.B.
gemähten Rasen zu entsorgen.
Nun war das aber nicht mehr das einzige was passierte....
Die Mieter konnten nicht mal 5 Minuten da sitzen, ohne daß nicht
jemand plötzlich im Garten stand (sei es Kinder des Vermieters oder
die anderen Mieter des Mehrfamilienhauses).
Daraufhin hat man mit dem Vermieter gesprochen und gesagt, daß man
ein Schloß am Tor anbringt, damit nicht jeder den Garten betreten
kann.
Das wurde auch so von Ihm akzeptiert. Es sollte auch ein Schlüssel
zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin wurde auch schriftlich mitgeteilt, daß wenn der Verm. durch
möchte vorher Bescheid zu geben hat.
Eines Tages war allerdings das Tor ausgehebelt und geöffnet.

Desweiteren waren die Mieter 2 Monatsmieten (Juni, Juli) im
Rückstand, die dem Vermieter aber in bar gegeben wurden (Zeugen dafür
vorhanden).
Der Vermieter sagte, daß er noch eine Quittung vorbeibringen würde.
Von da an wurde er nie wieder gesehen und geht den Mietern aus dem
Weg.
Er wurde schon zweimal (einmal schriftlich, einmal per SMS)
aufgefordert eine Quittung zu erstellen. Gemeldet hat er sich aber
nicht.
Nun kam Anfang August die fristlose Kündigung, da die Mieter
"angeblich" die Miete für die Monate Juni, Juli und August nicht
bezahlt hätten...
Und der Garten soll bis zum 31.08. geräumt werden, ansonsten
Räumungsklage.

Aber da die Mieter unter den o.g. Umständen sowieso keine Lust mehr
darauf hatten, haben diese letzte Woche Ihre Sachen dort rausgeholt.

Für ein Schwimmbecken wurde vor ca. 3 Monaten eine Betonplatte
gemacht, damit es grade steht.
Der Vermiteter war damit einverstanden, nur jetzt soll diese weg.
Kann er das verlangen?

Als der Garten gemietet wurde, war kein Weg vorhanden, kein Strom-
und kein Wasseranschluß.
Dies wurde alles auf eigene Kosten gemacht. Und von der Arbeit ganz
zu Schweigen, da bei Einzug auch nur Unrat dort vorhanden war...
Beim Auszug haben die Mieter die Lampen mitgenommen und eine
Steckdosen, die vom Mieter angebracht wurden.
Desweiteren einen Rasenmäher, den eine neuzugezogene Nachbarin des
Mehrfamilienhauses den Mietern überlassen hat.
Und es wurden ein paar Steine vom Weg entfernt.
Dann kam ein Brief von der Polizei.
Die Mieter werden des Diebstahls der o.g. Sachen und der Sachbeschädigung
beschuldigt.

Kann mir jemand weiterhelfen was zu tun wäre?
Immerhin ist der Garten ja noch bis zum Ende des Monats gemietet...

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Gruß
Onkel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Allwissende Müllhalde
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,

ich kann ihnen nur sagen wie dies in einem wohnraummietverhältis wäre.

wegnahmerecht des mieters:
alles was der mieter in die gemietete wohnung eingebracht hat darf er auch wieder mitnehmen.

gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ja Dein Bericht wirft mehrere Fragen auf.

Erst einmal ist die Erzählform etwas schwierig zu lesen.
Sag doch bitte klar: Du hast einen Garten gemietet und das definitiv und nicht *nehmen wir mal an*.
Ist einfach schwer zu verstehen.
Also:
Warum kann der Vermieter behaupten, dass Du
die Miete nicht bezahlt hast.
Hast Du - oder hast Du nicht?
nOrmalerweise hat man dafür ja Bankauszüge
als Beweis.

Die Betonplatte ist zu entfernen, wenn Du
(ich nehme mal an, du bist der Mieter?!)
keine Zeugen hast, die bestätigen, dass der
Vermieter dies erlaubt hat.

Wie kommt es, dass jemand behaupten kann,
dass du den Rasenmäher gestohlen hast.
Müsste doch eigentlich schnell geklärt sein, wenn es so ist, dass er dir geliehen wurde.
Auf die beweglichen Gegenstände hat der VM
natürlich keinen Anspruch. Natürlich darf durch den Abbau kein Schaden entstanden sein.
Hinterher ist man ja immer schlauer. Aber Ihr hättet einen Vertrag machen müssen, wo alles schriftl. fixiert wurde - und am besten auch Fotos nach dem Prinzip
*vorher -nachher*

Erfahrung für die Zukunft!



-- Editiert von Odil am 02.09.2005 15:00:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wie Odil seh ichs auch. Wenn nicht schrifliches fixiert ist, kann der Mieter nicht nur alles bewegliche wieder mitnehmen, er muss es auch, wenn der Vermieter es verlangt, denn der Garten muss im ursprünglichen Zustand wieder zurückgegeben werden. Die Betonplatte ist bestimmt ohne Becken nicht schön, mit der Forderung zur Beseitigung muss gerechnet werden (ich häts als Vermieter gar nicht erlaubt, kann man auch anders machen).

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Wenn der Vermieter aber die Betonplatte wirklich erlaubt hat (Zeugen?), dann muss sie jetzt nicht entfernt werden. Genau genommen darf sie dann gar nicht entfernt werden, weil feste Einbauten somit zum Eigentum des Vermieters gehören. Also Strom- und Wasseranschluss darf nicht entfernt werden.

Schwer wird's zu beweisen, dass ihr die Sachen nicht gestohlen habt. Aber das müsst ihr auch nicht. Der Vermieter muss beweisen, dass ihr sie doch gestohlen habt. Wie heißt es so schön? Im Zweifel für den Angeklagten! Also, wenn euch keiner dabei gesehen hat, wie ihr die Sachen "geklaut" habt oder solange sie nicht in eurem Keller o.ä. gefunden werden, müsst ihr euch keine Sorgen machen. Die Polizei geht einem Strafantrag nach. Sie ist verpflichtet, euch mit dem Vorwurf zu konfrontieren, eure Reaktion zu sehen und eure Gegenaussagen aufzunehmen. Das heißt noch lange nicht, dass sie die Vorwürfe auch glaubt.

Wenn ihr Zeugen für die Geldübergabe habt, dann kann vielleicht auch jemand bezeugen, dass die Lampen und anderes vorher schon weg waren. Nehmt die Zeugen gleich zur Plizei mit, dann können die auch gleich eine Aussage machen. Wahrscheinlich hat dann der zuständige Staatsanwalt aufgrund des Wertes und dem fehlenden öffentlichen Interesse gar keinen Grund, die Anzeige weiter zu verfolgen und die Sache wird eingestellt.

Wenn du dir sicher bist, wegen der Mietsache selbst (Betonplatte und andere Dinge) im Recht zu sein, dann lass es doch einfach auf eine Klage ankommen. Der Vermieter muss nämlich bei der Klage einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gerichtskosten zahlen (unabhängig davon, ob er nachher gewinnt). Das schreckt schon viele ab, vor Gericht zu gehen.

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