Prepaid-Wohnung

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Zahlmeister2
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 22x hilfreich)
Prepaid-Wohnung

Hallo,
schmunzelnd ging mir gerade die Prepaid-Wohnung durch den Kopf. Also Zugang zu Wohnung wird durch Abbuchungsgerät vor Eingangstüre nur ermöglicht, wenn vom Guthaben der Prepaid-Karte ein entsprechender Betrag abgebucht wurde.

Bei großflächiger Verbreitung könnte das zum Bürgerkrieg führen.

Bis hierher war es Spaß.

Nun soll es aber Stromzähler geben die über einen solchen Prepaid-Betrieb Energie abgeben. In der Regel würde das über einen Vertrag zwischen EVU und Nutzer laufen.

Wäre es rechtlich möglich, wenn es denn z.B. so einen Wärmemengenzähler mit Prepaid-Karte gäbe, eine Wohnungsheizung damit zu betreiben.
Und was, wenn es dann kalt wird, kann der Mieter dann trotzdem Wärme verlangen? Das wäre ja so, als hätte der Mieter keine Kohlen zum Heizen beschafft.

Könnte er den Vermieter per einstweiliger Verfügung zum Heizen zwingen?

Und wie wäre das bei Prepaid-Wasserzähler?

Wäre die Prepaid-Regelung innerhalb eines Mietvertrages möglich?
Oder wäre das nur über eine externe Individualvereinbarung möglich?
Oder eben gar nicht mit dem Mietrecht vereinbar?

Freue mich auf Eure Meinungen.






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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Nun soll es aber Stromzähler geben die über einen solchen Prepaid-Betrieb Energie abgeben. In der Regel würde das über einen Vertrag zwischen EVU und Nutzer laufen.

Diese Idee des Vorauszahlens (so nannte man diese Abrechnung vor der Amerikanisierung Deutschlands)ist nicht neu. Früher heizte oder/und kochte man mit Gas. In den Mietwohnungen gab es am Gaszähler einen Schlitz, den man mit Groschen bedienen musste, sonst ging die Heizung bzw. der Gasherd aus. Die Gaslieferanten kamen dann gelegentlich, um das Geld herauszunehmen. Früher war das so.
Die Frage wird ja sein, wer sich mit diesem Schnickschnack abgeben will. In einer gutbürgerlichen Wohnung wird das wohl nicht mit Erfolg zu durchzusetzen sein. Wenn bei Anmietung die Heizung nur so betrieben werden kann, bleibt für den Mieter ja nur die Entscheidung, den Mietvertrag zu unterzeichnen oder es sein zu lassen. :schock:

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Hallo

was sollen diese ganzen Gedanken denn bringen?
Die Miete ist eh' nach Gesetz im voraus fällig (spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats) - soviel zur spassigen Seite (Zugang nach Bezahlung)

Eine Heizpflicht (Lieferung von Heizwärme an die Entnahmestellen=Heizkörper) hat der Vermieter dann, wenn er eine Wohnung mit Zentralheizung vermietet - hier kann er sein eigenes Vorkasse-Risiko über die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen begrenzen.

Wenn nur Geräte zur Beheizung mitvermietet sind (z.B. Nachtspeicheröfen=Strom, Öl-/Gas-Öfen, Gasetagenheizung), dann muss sich der Mieter den notwendigen Energieträger i.d.R. selbst und auf eigene Kosten beschaffen > also keine Vorkasse nötig

M.E. spricht mietrechtlich nichts gegen Energie gegen Münze - allerdings wäre die >Münzeinwurf-Geräte ja erstmal zu beschaffen/zu kaufen, einzubauen (samt Änderung der Installationen) und dazu laufend zu betreuen.

Bei "Risiko-Kunden" ist beim Strom ja durchaus auch schon im Gespräch > z.B.

Als Vermieter ist man aber nicht gezwungen an Risiko-Kunden zu vermieten - tut man es doch, dann spielt man halt auch immer etwas mit dem Feuer.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#3
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Ich halte diese Idee fuer _sehr_ interessant ... ; die "Prepaid" geht vermutlich in Richtung "Hotelgewerbe" ; auch dort wird Raum fuer Wohnzwecke vermietet ; die Frage ist nur, wo & wie die Abgrenzung stattfindet ... .
==> Im Hotel hat ein Mietnomade wohl kaum Chancen dem Vermieter kostenlos (ohne zu zahlen) auf der Nase rumzutanzen ...


Man koennte evtl. den "Mietvertrag" durch einen "Gaestevertrag" ersetzen ; darin stuende dann sowas wie:
==> Der Gast (_nicht_ "Mieter") darf sich bis auf Widerruf in den Zimmern (nicht "Wohnung") aufhalten, dort Besuch empfangen usw. usf. .

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Wasserzaehler auf Vorauszahlungsbasis gibt es ja schon lange , habe ich schon mal im Keller eines Objektes gesehen:

==> Der Wasserzaehler wird mittels einer Chipkarte "aufgeladen" ; auf dieser Chipkarte befindet sich Guthaben ... ; es muss immer einer zu den Wasserwerken gehen und denen dort Geld ueberreichen, dafuer buchen die Guthaben auf die Chipkarte.

Mit Strom soll das wohl auch gehen.

Die automatischen Zaehler buchen jeweils auch die Grundgebuehr ab ; bei Geldrueckstand gibts kein Wasser oder Strom.

Der Punkt ist nun: Das gibts fuer _Hauseigentuemer_ ; der Hauseigentuemer hat selber nach wie vor das Problem, von den Mietern die Knete zu kassieren.

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Die Fraktion der Mieter, hier im Forum wohl in der Mehrzahl vertreten, vertritt nun voraussichtlich Standpunkte zwischen:
==> "Was soll das bringen" ... und
==> "Das ist illegal" ... .


Wenn es aber die EVU & Wasserwerke koennen, warum dann nicht der Vermieter ? An dieser Stelle gibt es viel Meinungsmache, Propaganda und "kuehne Vermutungen/Behauptungen" seitens der Mieterfraktion.

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Wasser ist zwar wohl ein "Menschenrecht" ; aber die Wasserwerke vertreten vermutlich die Ansicht: "Fuer Menschenrechte ist der Staat zustaendig, nicht das einzelne Wasserwerk."
Offensichtlich machen ja die Wasserwerke bzgl. der Versorgungseinstellung genau das, was ihnen den Schaden begrenzt.
==> Und ich wette: Schon mancher Anarcho hat erfolglos dagegen geklagt.

Vielleicht kann jemand die Urteile dazu finden und die Argumentationen auf Uebertragbarkeit pruefen ?





-- Editiert Koenig Arthur am 07.01.2014 05:19

-- Editiert Koenig Arthur am 07.01.2014 05:24

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#4
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Man koennte evtl. den "Mietvertrag" durch einen "Gaestevertrag" ersetzen ; darin stuende dann sowas wie:
==> Der Gast (_nicht_ "Mieter") darf sich bis auf Widerruf in den Zimmern (nicht "Wohnung") aufhalten, dort Besuch empfangen usw. usf. .


Ja dann mach das doch mal so mit Deinen Wohnungen und sag uns Bescheid, wie das so läuft! :wipp:

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#5
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Hab ich in einem frueheren Objekt so gemacht ; es kam sogar mal die Polizei wegen einem, den ich rausschmeissen wollte, der frechgeworden war ... : Die staunten nicht schlecht, jeder der Beamten nahm sich eine Kopie von der Vorlage mit ... ; wahrscheinlich studierten sie das dann eifrig.
==> Der frechgewordene wurde von den Beamten dann darueber belehrt, wo er sich zum schlafen melden kann (Unterkunft fuer Obdachlose) ; als die Polizei wieder weg war kam er kleinlaut an und entschuldigte sich ...)


Damals wollte ich Leute zwar wohnen lassen, aber denen nicht die Moeglichkeit geben, sich im Objekt festzusetzen ... ; daher liess ich die quasi unterschreiben, dass sie ausdruecklich _keine_ Mieter sind ...

Im ganzen Gaestevertrag wurde die Worter Mieter, Miete usw. nicht erwaehnt ... .


Allerdings wurde auch ausdruecklich erwaehnt, dass keine Miete faellig ist, sondern nur der Verbrauch an Medien gezahlt wird. Bzgl. des Stroms wurde es besonders formuliert, wegen der EVU-Gesetze bzgl. der Energieweitergabe.

============

Interessant waere hier nun, da Gaesteverhaeltnis so zu regeln, dass der Gast zahlt.


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#6
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Da seid Ihr alle ueberfragt, was ? Zu weit weg vom Standard ?

Nicht kreativ mit Gesetzen ? Naja ...



-- Editiert Koenig Arthur am 10.01.2014 14:40

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Man könnte aber auch nur differenzieren, ob "kreativ mit Gesetzen" letztlich nur ausartet in "bringt doch nur unnötigen Aufwand an Zeit und Kosten" - falls Du Dich mal mit diesen Geräten befasst hast, weisst Du was ich meine ;-)

Wenn Polizisten mit rauchenden Köpfen wieder abdampfen, dann gibt das auch noch keine Gewissheit darüber, wie das zuständige Amtsgerichtsrichterlein entschieden hätte - heute ... oder morgen wieder ganz anders?

Als Vermieter ist man schliesslich nicht gezwungen, an jeden zu vermieten, der in seinem Nomadenzug gerade auf Durchreise ist. Und mit Problemkanditaten kann man auch mit bzw. trotz der gegebenen Rechtsmöglichkeiten ganz gut zurechtkommen, wenn man es nicht absolut darauf angelegt "Reisende" aufzuhalten ;-)

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Als Vermieter ist man schliesslich nicht gezwungen, an jeden zu vermieten, der in seinem Nomadenzug gerade auf Durchreise ist.

Das ist richtig und wichtig. Dennoch kann man den Kragen sehen, nicht aber den Magen.
Viele Mieter sind nur am Anfang ehrlich und brav, später entpuppen sie sich als Giftschlangen. Oft sogar auch die, die regelmäige Einkommen haben.
Unverständlich, in einem reichen Land wie Deutschland mit staatlich gesichertem Wohnbedarf, Wohnkosten.

Es werden nicht nur die Vermieter, sondern regelmäßig auch die Versorger, betrogen.
Pre-paid Karten/Zähler werden immer öfter (bei Kundenwechsel) installiert.
Nur bei den Mietwohnungen noch nicht gehört, kann wohl auch nicht funktionieren. Wenn die Mieter einfach in den Wohnungen bleiben, oder durch das Fenster rein und raus,...

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#9
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Solche Prepaid-Zaehler sind kein technisches Problem. Da sie elektronisch sind kommen sie aber in einen abgeschlossenen Raum, so dass niemand daran vandalisieren kann ... .

Ausserdem dachte ich schon mal an ein elektronisches Zugangssystem, das automatisch sperrt oder gespertt wird, wenn der Mieter (aehm .. : "Gast") im Rueckstand ist.

Bei Hotels sind die Regelungen ja auch einfach ; sicher koennte man als Hotelbesitzer den Gaesten normale Wohnungsmietvertrege geben ... , daher vielleicht auch andersherum ... ...

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