Im Haus wohnen 6 Parteien. Eine der Parteien unterhält in einem Kellerraum (der also nicht zur eigentlichen Wohnung gehört) einen Gewerberaum.
Nun wurden die Nebenkosten wie Treppenhausbeleuchtung, Gartenbenutzung und Reinigugnsfrau durch 6 Parteien geteilt und der Gewerberraum außen vor gelassen.
Eine Nachbarin hat ausgerechnet, dass, teilte man die Kosten durch 7, für die fünf Parteien rund 30 Euro zurückgezahlt werden müssten. Soll heißen, dass fünf parteien die sechste Partei mit insgesamt 150 Euro jährlich finanziell unterstützen, zumal die Treppenhausbeleuchtung zB ja nun auch vermehrt durch die Kunden des Gewerberaums benutzt wird, wodurch Kosten anfallen.
Meine Frage: Lohnt sich da eine Beschwerde?
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Posten Nebenkostenabrechnung
3. August 2009
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Frage vom 3. August 2009 | 23:29
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. August 2009 | 23:41
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2536x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 11. August 2009 | 12:18
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Ein Raum, in dem die Dame ein Nagelstudio unterhält und ihr Geld damit verdient.
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#3
Antwort vom 11. August 2009 | 12:57
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Ist der Gewerberaum im Mietvertrag der einen Partei enthalten oder ist darüber ein gesonderter Vertrag geschlossen?
Wenn nein, denke ich nicht, dass diese Partei doppelt in die Nebenkostenabrechnung genommen werden kann. Wäre der Gewerberaum innerhalb der privat genutzten Wohnung, ginge das ja auch nicht.
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