Hallo,
ich brauche mal Eure/Ihre Hilfe.
Wir wohnen seit 6 Jahren in einem 3-Parteien-Haus. Unten wohnt der Vermieter mit drin.
Als wir die Wohnung gemietet haben, war der Vater der Vermieter. Nach zwei Jahren hat er es seinem Sohn (der unten wohnt) überschrieben. Die Wohnung wurde damals mit geteilter Gartennutzung vermietet.
Was anfangs auch kein Problem war. Irgendwann fing der Sohn an, einen feststehenden Pavillon aufzubauen, in die Mitte des Gartens einen Kirschbaum zu pflanzen und überall Blumentöpfe hinzustellen.
Also wurde dadurch den Platz im Garten extrem verkleinert. Wir haben von Anfang an einen Pool im Garten aufgestellt (3m Durchmesser). Da der Sohn ebenfalls immer einen Pool hatte, war das kein Problem.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich über dem Pool einen Faltpavillon als Sonnenschutz für die Kinder aufstellen darf oder eventuell einen großen Sonnenschirm? Ich möchte nur vorher sicher sein, daß er so etwas nicht verbieten kann, da wir bei einigen Dingen halt unterschiedliche Ansichten haben.:)
Die haben z.B. zwei große Windhunde und lassen diese immer im Garten ihr Geschäft verrichten (klein und groß ) und vergessen ab und an die Haufen weg zu machen. Man muss also immer nach Tretminen Ausschau halten. Etwas nervig.
Ich hoffe Ihr/ Sie können mir helfen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Alsfasser
Pool im Garten
8. Juli 2018
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Frage vom 8. Juli 2018 | 20:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pool im Garten
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#1
Antwort vom 8. Juli 2018 | 20:14
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Solange mobil und nicht fest installiert ja. Aber damit werden Sie ihre Gartenprobleme nicht los. Hier hilft nur ein klärendes Gespräch und die Sichtung des Vertragswerkes, was dieses nun genau über die Gartennutzung so sagt.
Und jetzt?
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