Parkett beschädigt, keine Kaution

2. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
TobiasT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkett beschädigt, keine Kaution

Hallo

Ich habe ein großes Problem. Bin vor 3 1/2 Jahren in eine Mietwohnung gezogen. Vermieterin wirkte sehr nett, ich übernahm die Wohnung mit der gesamten Einrichtung. Vermieterin war, wie mein Vater, bei der Übergabe anwesend. Wohnung war nicht im top Zustand (kleine Kratzer am Parkett und generell leichte Gebrauchsspuren)

Nach 3 Jahren hab ich meinen Mietvertrag gekündigt. Eine Nachmieterin wurde schnell gefunden die mir einen Teil der Einrichtung ablöste.

Die Vermieterin sagte mir zu diesem Zeitpunkt (Dezember 2012) das ich die Wohnung weiß ausmalen müsste und eine Fließe im Bad austauschen müsste (welche ohne Fremdeinwirkung runtergefallen war).

Ab Jänner ist die neue Mieterin eingezogen (zu diesem Zeitpunkt waren die Wände gestrichen (Kosten von 800 Euro). Die Badfließe wurde Anfang Feber auch ausgetauscht (Kosten von 130 Euro, welche ich nach meinen jetztigen Informationen nicht zahlen hätte müssen).

Ab Februar probierte ich mit der Vermieterin Kontakt aufzunehmen (da ja alles erledigt war und ich meine Kaution (1200 Euro) zurück haben wollte.

Anfang April erreichte ich endlich die Vermieterin. Wir trafen uns in der Wohnung und auf einmal wollte sie mir Geld von der Kaution abziehen. Sie meinte es wären kleine schwarze Flecken auf dem Parkett von meinen Stühlen.

Ich ging darauf nicht ein, da die Flecken schon bei meinem Einzug da waren.

Ich schrieb der Vermieterin einen eingeschriebenen Brief indem ich ihr 1 Monat Zeit gab mir die Kaution zu überweisen.

Auf diesen Brief kam ein Brief retour.
In diesem Stand: Ich müsste innerhalb 14 Tagen die Türen reparieren (die ich nie benutzt habe und schon mein Vormieter im Keller hatte), Eine Steckdose richten (die ebenfalls bei meinem Einzug schon so war) und einen Wasserschaden am Parkett beseitigen (wo aber in den 3 Jahren einer meiner Schränke gestanden ist).

Man muss bedenken das zu diesem Zeitpunkt schon 4 Monate ein neuer Mieter dort wohnte.

Nichts desto trotz reparierte ich die Türen und die Steckdose. Den Parkett konnte ich nicht reparieren da dazu der ganze Parkett abgeschliffen und neu versiegelt hätte wären müssen. Und ich sah nicht ein für 1/2 m^2 den ganzen 25 m^2 zu renovieren.

Nun verstrich die Zeit und auf die Frage was mit meiner Miete ist, antwortete die Vermieterin, sie würde einen neuen Laminat Boden verlegen und dieser wird von meiner Kaution abgezogen, der Rest wird mir überwiesen.

Nach meinem Hausverstand kann das doch rechtlich alles nicht in Ordnung sein oder? Sogar die neue Mieterin graut sich schon vor ihrem Auszug

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen

schon mal danke und lg


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Eines kann man jetzt schon sagen: Du bist ein Mieter wie man sich ihn wünscht!

Zitat:
Vermieterin wirkte sehr nett,
Das ändert sich meist beim Auszug!

Wie abgenutzt muß ein echtes Holzparket sein, wenn sich der VM entschließt, ihn mit Laminat zuzudecken.Es sind bei Deiner Sache zu viel Einzelheiten, so dass ich Dir empfehle, wirklich einen Anwalt, einen Fachanwalt für Mietrecht in Deiner Nähe zu nehmen. Du braucht doch ihr Laminat nicht zu bezahlen! Und was Du an Leistungen in der Wohnung erbracht hast, solltest Du auch zurückfordern!
Meine Meinung! Vielleicht kommen noch andere!

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-- Editiert Pachlus am 02.08.2013 15:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ab Jänner ist die neue Mieterin eingezogen


Deutschland oder Österreich?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Deutschland oder Österreich?


Gute und wahrscheinlich wichtige Frage!!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TobiasT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Der Holzparkett ist ansich nicht stark beschädigt (obwohl der mindestens schon 7-8 Jahre alt ist (3Jahre war ich Mieter, 4 Jahre mein Vormieter). Ich hab mich bei einem Fachmann erkundigt und der meinte mann kann nicht nur 1/2 Quadratmeter abschleifen und versiegeln, wenn dann alles. Und deswegen entschließt sich die Vermieterin anscheinend für einen neuen Laminat Boden.

Das mit dem Anwalt ist halt immer so eine Sache, da die Vermieterin eine Hausverwaltung hat wird sie sich nicht vor einem Prozess scheuen. Ich jedoch habe begrenzte Mittel und will nicht auf die Kaution noch draufzahlen müssen.

Ich komme aus Österreich. Hoffe jedoch das sich das deutsche Mietrecht nicht sehr vom österreichischen unterscheidet.

Nochmals vielen dank für die Antworten.

lg

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-- Editiert TobiasT am 02.08.2013 16:08

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Ich komme aus Österreich. Hoffe jedoch das sich das deutsche Mietrecht nicht sehr vom österreichischen unterscheidet.


Da bin ich mir nicht so sicher, weil ja die jeweilige Rechtsprechung des Landes diese Sachen auch "formt".
Du könntst ja zunächst auch hier unter "Frag-einen-Anwalt"
erste Auskünfte holen. Natürlich mit dem Ö-Hinweis.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Übereinstimmend wird zwischen Ö und Prot.Deutschland sein, dass Du keinen Mietschaden zu ersetzen brauchst, den Du nicht verursacht hast.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120003 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Hoffe jedoch das sich das deutsche Mietrecht nicht sehr vom österreichischen unterscheidet.

Keine Ahnung.

Aber bei 1200 EUR (oder mehr) würde ich mir durch einen Anwalt Gewissheit verschaffen. Hoffnung ist da etwas wenig ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ginihelli123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, mir ging es ähnlich...
Ich bin von meiner alten Wohnung in eine grössere umgezogen und nun, nach Schlüsselübergabe (es wurde kein Übernehmeprotokoll von der HV gemacht) will die HV die Kaution einbehalten, da angeblich der Parkett komplett kaputt sei. Nun ist es so, dass er Parkett tatsächlich nicht mehr wie neu aussieht. Dies wurde allerdings von mir schon bei Einzug (auch hier wurde kein Übernahmeprotokoll von der HV gemacht) der HV mit Bildern per email gemeldet - angeblich sagt jetzt die HV habe sie die Bilder nie bekommen. Jetzt wollen sie die Kaution von 1500 euro einbehalten und den Betrag der darüber hinaus geht - für Neuverlegung - auch mir in Rechnung stellen - das wären dann insges. 3900. Ich habe auch einen Fachbetrieb gefragt, und ein Mitarbeiter hat mir ein Angebot mit 2400 euro gemacht, allerdings meinte er, ev. reiche auch Abschleifen und versiegeln. Das habe ich der HV ebenso mitgeteilt, doch die bestehen auf deren Anbieter.
Weiss jemand, was ich nun machen kann? Hab ich überhaupt irgend eine Chance? Danke!

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-- Editiert Moderator am 25.05.2014 19:53

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120003 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weiss jemand, was ich nun machen kann? <hr size=1 noshade>

Am besten erstmal einen eigenen Beitrag auf und keine alten Leichen ausgraben.



Ansonsten ist es natürlich ungünstig, wenn man gar keine Nachweise für den jeweiligen Zustand hat.

Was genau steht zu Endrenovierung/Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?

Dann käme es darauf an, was für Schäden das genau sind. Normale Abnutzung oder Beschädigungen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
es wurde kein Übernehmeprotokoll von der HV gemacht


Dann müßte der VM ja offenbar beweisen, daß der Schaden während der Mietzeit eingetreten ist (und nicht danach oder davor). Kann er das?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß man, sagen wir, nach 3 Jahren Mietzeit noch feststellen kann, ob ein bestimmter Schaden am Parkett am Tag vor oder am Tag nach der Übergabe eingetreten ist.

quote:
wenn man gar keine Nachweise für den jeweiligen Zustand hat


Er hat doch Fotos gemacht.

quote:
doch die bestehen auf deren Anbieter


Da der M die Mängelbeseitigung schuldet, kann er auch auswählen, wer das macht und wie, solange die Beseitigung fachgerecht erfolgt. Der VM hat kein Anrecht darauf, auf eine bestimmte Art der Beseitigung oder einen bestimmten Dienstleister zu bestehen.

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