Wie kommt der Käufer aus dem Pachtvertrag heraus?

12. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb258408-60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kommt der Käufer aus dem Pachtvertrag heraus?

Hallo!

Meine Mutter und ich haben ein Freizeitgrundstück geerbt.
Im Jahr 2009 hat die Erblasserin dieses für 10 Jahre verpachtet.
Mit einem für die Verhältnisse sehr geringen Pachtzins, weil Sie mit dem Pächter eine Mitnutzung(leider nur mündlich) vereinbart hat.
5 Tage vor Ihrem Ableben hat sich der Pächter eine Verlängerung des Pachtvertrages auf 20 Jahre (erschlichen)
Erblasserin war gesundheitlich schwer angeschlagen und zudem Alkoholabhängig.
Das auszuführen würde aber zu weit führen.
Das Grundstück ist 400 km von unserem Wohnort entfernt, Eigennutzung fällt also flach.
Wir hätten Kaufinteressenten, die es dann aber selbst nutzen würden.
Wie komme ich, bzw der Käufer aus dem Pachtvertrag heraus.
Die Verlängerung könne wir eventuell kippen(Einflussnahme) aber den ursprünglichen Vertrag von 10 Jahren würde das nicht berühren.

Danke für die Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Ihr müßt nur beweisen, dass die Erblasserin bei Vertragsabschluss Geschäftsunfähig oder im Zustand des § 105 II BGB war.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.02.2011 11:27:25
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Pächter ist doch nix doof, wenn schon Verlängerung erschleichen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.02.2011 11:30:06
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum schreibt man eigentlich Attribute wie alkoholabhängig, geschäftsunfähig usw. hier immer wieder groß?

Das ist ein besonderer Service nur für Dich, damit Du dich nicht langweilst.
Als Ausgleich dafür werden in einigen Threads Substantive klein geschrieben. Also darüber, dass zu viele Wörter groß geschrieben werden, kannst Du dich eigentlich nicht beschweren. :cheers:


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-- Editiert am 13.02.2011 11:14

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

quote:
Wie komme ich, bzw der Käufer aus dem Pachtvertrag heraus.

Nach derzeitiger Sachlage: gar nicht


Man müsste wissen, was in dem Vertrag stand und wie die Verlängerung abgefasst ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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