Pacht/Leihe-Kündigungsfristen - HILFE!!!!!

20. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tanja Gutheil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pacht/Leihe-Kündigungsfristen - HILFE!!!!!

Hallo Ihr lieben Leute,

ich hätte da ein etwas schwieriges Problem und hoffe nun, dass hier einige Leute umherschwirren, die mir eventuell etwas weiterhelfen können.

Dazu muss ich aber etwas weiter ausholen SORRY...

Also wir haben vor viereinhalb Jahren einen heruntergekommen Stall gepachtet, zusammen mit einer Koppel...

... in einem katastrophalen Zustand... Verpächter hat sich damals mit Händen und Füssen gegen einen Vertrag und eine Zahlung einer Pacht gewehrt... Er meinte, wir halten Gelände und Gebäude in Ordnung und müssen deshalb nix bezahlen, weil ja alles in einem schlechten Zustand wäre...

In diesen 5 Jahren hat sich einiges getan, wir haben den Stall renoviert, den Aufenthaltsbereich der Pferdis genau so, wie den der Menschen. Falls Ihr Lust habt, dann schaut ruhig auch mal auf meiner Homepage vorbei. Da sind auch einige VORHER-NACHHER Bilder. Verpächter war immer ganz froh mit uns, da wir die ersten Pächter waren, die auch was gemacht haben auf dem Gelände.

Mittlerweile verteilen sich etliche LKW-Ladungen Schotter auf dem Grundstück. Letztes Jahr im Sommer haben wir einen komplett neuen Auslauf anlegen lassen, richtig mit Drainage, Vlies-Trennschicht... ausbaggern... das komplette Programm...

Naja, wir haben auch Stom gelegt und und und...

Eben alles versucht um es Mensch und Tier so angenehm wie nur möglich zu Machen...

Dann kam unser Verpächter plötzlich im Oktober/November an und meinte, er wolle jetzt eine monatliche Pacht von 100 Euros haben. Wir haben gesagt, ja das machen wir, aber dann möchten wir zukünftig festgelegt haben, dass er für alle grösseren Reparaturen aufkommt (Dach des Stalles) und nicht mehr wir...
ODER wir zahlen eine jährliche Pacht, so wie es bei uns in der Gegend üblich ist und es läuft so weiter wie bisher... Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine plötzliche Pachtanhebung von quasi 100 % zulässig wäre...

Darauf wollte er sich auch nicht einlassen....

Wir haben ihm aber damals 100 Euro für die Berufsgenossenschaft gegeben.

Jetzt kam gestern die Kündigung per Email, mit folgendem Inhalt und irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das alles so rechtes sein soll...

Hallo xxx,

hiermit kündige ich unser Leihverhältnis per dto.
Da bisher kein schrifftlicher Pachtvertrag bestanden hat,sondern nur eine sogenannte Leihe,besteht keine Kündigungsfrist.
Dies heißt aber nicht ,daß ich Euch nicht die benötigte Zeit einer angemessenen Räumung lasse.
Ich gehe davon aus, das wir uns einvernehmlich trennen werden und das Gelände, bei Übergabe in umweltgerechtem Zustand ist.
Alle Demontage-und Umbauarbeiten bedürfen beitseitiger Absprache.
Restkosten der letzjärigen Steuer-BGkosten 120.-Euro.
Desweiteren bitte ich Euch mir die entsprechenden Versicherungsicherungsunterlagen mit Zahlungsbestädigung ,die Schäden durchPferdehaltung ,Reitunterricht und Gelände entstehen ,vorzulegen.Besteht disbezüglicher Versicherungsschutz nicht ,ist der Reitunterricht und die Pferdehaltung aus Versicherungsgründen auf meinem Gelände untersagt.
Bildveröffentlichungen meines Stalles mit Gelände ,ist ohne meine Einwilligung verboten. Bei Nicht einhaltung einer sach-und fachgerechter Abwicklung der Geländeräumung ,sowie unnötigem Gerede,werde ich weitere Schritte einleiten.
Bitte teilt mir umgehend mit ,wie Ihr Euch das weitere Vorgehen vorstellt.
mfG
xxx

Tja, das ist die Kündigung...

Durch andere Leute habe ich nun erfahren, dass ihm unser kleiner "Reitbetrieb" (ich gebe nur Stunden für Kinder, die den natürlichen Umgang mit Pferden erlernen sollen und Bodenarbeitskurse. Versicherungsrechtlich ist alles voll abgedeckt und das Gewerbe wurde auch ordnungsgemäß angemeldet) ein Dorn im Auge ist und deshalb auch die Kündigung...
Ausserdem finden die "" überhaupt nicht auf seinem Gelände statt, sondern auf meinem Wiesenplätzchen, dass wir von der Gemeinde gepachtet haben... Wie sieht da die Rechtslage aus? Kann er mir dann das "Unterrichten" verbieten? MUSS ich ihm meine Versicherungsunterlagen vorlegen (was zwar kein Problem ist, aber im Moment werde ich auch schon krümelwütig)?


Ich kann mir trotz allem nicht vorstellen, dass ich von heute auf morgen mit meinen Ponys auf der Strasse sitzen soll... dann sieht es eh schlecht aus, da ich es mir nicht leisten kann, 8 Pferde in einem fremden Stall zu unterhalten... hätte ich das nur früher gewusst:-(

So wie ich die Kündigung lese, sollen wir am liebsten nächsten Monat weg sein und am Besten unsere selbst gebaute Heuraufe, und unseren Holzzaun stehen lassen... Ich weiss es nicht...

Wie sieht es mit den Photos aus? Ich meine, was soll ich denn machen, wenn ich meine Hottis fotoknipse und im Hintergrund SEIN Stall und seine Wiese ist?

Rechtlich habe ich keine grosse Ahnung und auch das googeln hat mich nicht wirklich schlauer gemacht. Nun werden wir morgen früh direkt unseren Anwalt anrufen und hoffen, dass wir dann auch morgen noch einen Termin bekommen können...


Ich habe keine Ahnung und weiss im Moment nicht wirklich wie es weitergehen soll... aber es tut gut, sich mal mit unabhängigen Leuten darüber zu unterhalten...

Traurige, deprimierte Grüsse

Tanja



__________________
"Das Gold der fahrenden Leute klimpert und funkelt nicht.

Es schimmert in der Sonne und wiehert im Dunkeln."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

1) Ein Miet- oder Pachtvertrag braucht nicht schriftlich abgeschlossen zu werden, sondern kann auch mündlich vereinbart werden oder durch schlüssiges Handeln zustandekommen.

2) Für die Kündigung eines Miet- oder Pachtvertrages ist hingegen immer Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Das wiederum setzt einen Brief voraus, der handschriftlich unterzeichnet ist. Eine Kündigung per E-Mail ist schon aus formalen Gründen unwirksam.

Zum Rest kann der Anwalt sicher mehr sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tanja Gutheil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für Deine Antwort...

Am Donnerstag haben wir einen Termin beim Anwalt... der wird uns sicherlich weiterhelfen können...

DANKE

Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@fix

Die Schriftformerfordernis der Kündigung gem. § 568 BGB gilt nur für Mietverhältnisse von Wohnraum, bei Gewerbemietverträgen ist die Kündigung dagegen auch formlos möglich. Die Parteien können aber im Mietvertrag eine schriftliche Kündigung vereinbaren.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Katerchen,

schreib wenigstens rein:

'Dies ist ein Schubs'

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

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