PVC im Bad: Schimmel bei Einzug

31. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
jennyjenn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
PVC im Bad: Schimmel bei Einzug

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung zum 01.04. unterschrieben.
Der Boden ist im Vertrag nicht erwähnt und es gibt auch kein Übergabeprotokoll.

In der letzten Woche durfte ich schon in die Wohnung um mit meinem Umzug zu beginnen.
Im Bad lag ein weißer PVC-Boden (unter dem noch ein alter PVC-Boden lag, darunter Estrich).
Beide Böden waren nicht geklebt, sondern nur gelegt und auch nicht mit Silikon versiegelt.

Da der Boden viele Flecken hatte, die sich nicht wegputzen ließen, habe ich den Vermieter gefragt, ob ich einen neuen PVC-Boden verlegen dürfte. Er sagte daraufhin, dass das jeder Mieter so für sich entschieden und gemacht hätte. Habe ihn auch darauf hingewiesen, dass ich den Boden zusätzlich kleben wollte, damit keine Flüssigkeit unter den Boden kommt. Darauf meinte er, dass damit bisher keine Probleme aufgetreten seien, ich dies aber tun könnte.

Am Dienstag war dann mein großer Umzugstag, an dem auch der alte PVC herausgerissen und ein neuer (den ich selbst gekauft hatte) verlegt werden sollte.
Dann die große Überraschung: Schimmel unter dem PVC und auf dem Estrich. Es riecht auch muffig, was ich bis dato ausgeblendet hatte.

Ich habe dann sofort den Vermieter angerufen. Hatte auch einen Handwerker dabei, der ihm erklärt hat was jetzt zu tun sei und welche Kosten das etwa mit sich bringt. Der Vermieter wird diese Kosten tragen müssen (ich denke, dass er das auch einsieht).
Einziehen kann ich so natürlich erstmal nicht, erst muss alles behandelt / beseitigt werden.

Muss er mir denn auch die Kosten für den PVC-Boden, den ich neu angeschafft habe, ersetzen? Als wir noch nichts von dem Schimmel wussten, hieß es ja, dass das jeder Mieter für sich macht, doch jetzt ist die Sachlage aufgrund des Schimmels doch eine andere, oder?

Tausenddank und viele Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat:
doch jetzt ist die Sachlage aufgrund des Schimmels doch eine andere, oder?

Nö, was ist jetzt anders? Dein Vermieter beseitigt den Schimmel und du legst den PVC-Boden aus. Aber nur, wenn der Estrich trocken ist, sonst kriegst du den Schimmel nie weg.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jennyjenn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber dann würde der Vermieter mir die Mietsache ja zwar schimmelfrei übergeben, aber mit Estrich im Bad, also keinem Boden. Ist das zumutbar?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Warum soll das nicht zumutbar sein, du wolltest doch den vorhandenen PVC, der vom Vormieter stammt, ja sowieso rausreißen, wo ist das Problem? Und laut Aussage des Vermieters legt sich jeder Mieter den Boden ins Bad, den er möchte, oder habe ich da was falsch verstanden?

Oder steht im Mietvertrag, dass in allen Zimmern PVC liegt?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jennyjenn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Mietvertrag steht nichts zum Boden der Wohnung, der ist auch in jedem Raum unterschiedlich.

Ich wollte den vorhanden PVC ersetzen, weil der merkwürdige Flecken überall hatte. Im Nachhinein weiß ich, dass das am Schimmel lag.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Eine Wohnung muss wegen § 535 BGB in einem bewohnbarem Zustand übergeben werden. Einige Vermieter sind der Meinung, dass ein Fußboden nicht dazugehört und eine Wohnung auch mit blankem Esstricht bewohnbar ist. Ich bin da zwar anderer Meinung, aber weder meine noch die Meinung der Vermieter sind ausschlaggebend. Urteile von Obergerichten zu dem Sachverhalt kenne ich nicht. Von daher kannst du natürlich den Vermieter verklagen und darauf hoffen, dass ein Richter deiner Argumentation folgt. Die Chancen auf ein für dich positives Urteil liegt irgendwo zwischen 0 und 100%. Die Chancen auf ein angenehmes Mietverhältnis liegen nach einer Klage bei 0%.

In deiner konkreten Situation sehe ich den Sachverhalt übrigens ein wenig positiver als ganz ohne Boden. In der Wohnung lag ein Boden bei der Besichtigung. Wenn der Vermieter nicht ausdrücklich vor Abschluss des Mietvertrages darauf hingewiesen hat, dass dieser Boden nicht mitvermietet wird, dann war der mitgemietet. Und dann muss der Vermieter auch sicherstellen, dass dieser vertragsgemäße Zustand wieder besteht. Möglicherweise ändern dieDiskussionen um einen neuen, von dir verlegten Boden ein wenig was an der Situation. Aber per se würde ich davon ausgehen, dass du relativ gute Chancen hättest, in deinem speziellen Fall den Vermieter auf einen neuen Boden zu verklagen. Wobei es vielleicht einfacher ist, den bereits gekauften Boden reinzulegen. Das minimiert den Stress mit dem Vermieter.

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