Hallo Community, ich habe gerade riesen Streit mit meinem Ex-Vermieter. Da dieser bei Auszug nicht wollte das gestrichen wird, sondern das lieber selber machen wollte da er " schlechte Erfahrungen mit jungen Leuten gemacht hat" hab ich mir gedacht OK dann nimm 100€ von der Kaution dann habe ich wenigstens Ruhe vor dir. Jetzt nach dem Auszug will er mir auf einmal das ich 500€ zahle+ meine komplette Kaution. Er hat mich per WhatsApp Sprachnachricht regelrecht damit bedroht wenn ich nicht einwillige holt er eine Malerfirma. Er weigert sich außerdem eine Übergabe Protokoll zu machen bis die Wohnung so ist wie sie ihm gefällt. Da dieser Vermieter es 1 Jahr lang in meine Wohnung reinregnen ließ ( vom Dachboden kam Wasser runter) , es im Winter arschkalt war und mir nicht Mal eine Tonne zur Verfügung stand und ich meine Müll so im Dachboden- Aufgang lagern musste, will ich diesem Kerl natürlich keinen Cent mehr zahlen. Er hat außerdem die Fliesen im Bad und leisten zu beanstanden. Er behauptet die Wohnung wäre im Tip top Zustand gewesen obwohl ich die Wohnung unrenoviert und ungestrichen von meiner Vormieterin übernommen habe. Was kann ich jetzt tun? In meinem Mietvertrag steht lediglich " Die Wohnung ist einem Ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben" keinerlei Regelungen zu Schönheitsreparaturen. Es ist einer von diesen Einheitsmietverträgen von Rnk (Verlagsnr.599). Schlüssel hab ich ihm mit Zeuge in den Briefkasten geschmissen da er meine über das Wochenende wegzufahren obwohl er seit 3 Monaten weiß, dass ich umziehe.
"Ordnungsgemäßer Zustand"
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wurde irgendwie irgendwas schriftlich festgehalten?
Was sagt der Mietvertrag hier - wie soll die Wohnung bei Auszug übergeben werden?
War die Wohnung bei Einzug renoviert?
Wer streicht Ihnen eine Wohnung für 100 €??????
ZitatWurde irgendwie irgendwas schriftlich festgehalten? :
Was sagt der Mietvertrag hier - wie soll die Wohnung bei Auszug übergeben werden?
War die Wohnung bei Einzug renoviert?
Wer streicht Ihnen eine Wohnung für 100 €??????
Gar nichts wurde festgehalten. Im Mietvertrag steht nur die Wohnung ist im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.Und nein die Wohnung war nicht renoviert, es ist sogar noch exakt die gleiche Farbe der Vormieterin drauf.
-- Editiert von Ryluri am 04.10.2017 08:04
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gab es bei Einzug ein UebergabeProtokoll oder steht im Mietvertrag etwas zum Zustand der Wohnung?
Gibt es Fotos, die den Zustand bei Einzug belegen?
Da du schreibst, dass der MV keine Klausel zur Schönheitsreparatur enthält, wuerde ich einfach antworten, dass er bitte schriftlich erklären moechte, wie er sein Ansinnen begründet.
Eine vertragliche Vereinbarung, dass du das Bezahlen müsstest, waere dir nicht bekannt.
ZitatDa du schreibst, dass der MV keine Klausel zur Schönheitsreparatur enthält, :
Diese Aussage des TE bezweifel ich, da jeder Formularmietvertrag eine solche Klausel enthällt (egal ob nun gültig oder nicht).
Wie lange haben SIe in der Wohnung gewohnt?
ZitatGab es bei Einzug ein UebergabeProtokoll oder steht im Mietvertrag etwas zum Zustand der Wohnung? :
Gibt es Fotos, die den Zustand bei Einzug belegen?
Da du schreibst, dass der MV keine Klausel zur Schönheitsreparatur enthält, wuerde ich einfach antworten, dass er bitte schriftlich erklären moechte, wie er sein Ansinnen begründet.
Eine vertragliche Vereinbarung, dass du das Bezahlen müsstest, waere dir nicht bekannt.
Gibt keine Fotos, war meine Aller erste Wohnung( 1 Zimmer). Hab allerdings noch die Nummer der Vormieterin.
2Jahre habe ich dort gewohnt. Unter Warmmiete steht der Punkt Schönheitsreparaturen, dort sind aber keine Kosten eingetragen.Zitat:ZitatDa du schreibst, dass der MV keine Klausel zur Schönheitsreparatur enthält, :
Diese Aussage des TE bezweifel ich, da jeder Formularmietvertrag eine solche Klausel enthällt (egal ob nun gültig oder nicht).
Wie lange haben SIe in der Wohnung gewohnt?
ZitatUnter Warmmiete steht der Punkt Schönheitsreparaturen, dort sind aber keine Kosten eingetragen. :
OK, da steht also lediglich das Wort Schöhneitsreparaturen und ansonsten ist dieser § des Mietvertrages wortfrei? Das ist nen DIng!
Zitat:ZitatUnter Warmmiete steht der Punkt Schönheitsreparaturen, dort sind aber keine Kosten eingetragen. :
OK, da steht also lediglich das Wort Schöhneitsreparaturen und ansonsten ist dieser § des Mietvertrages wortfrei? Das ist nen DIng!
https://www.amazon.de/RNK-Mietvertrag-Wohnungen-599-10/dp/B000WKLKUM das hier ist mein Mietvertrag zumindest die Vorderseite.
Auf Seite 2 gibt es unter 3. in den RNK Verträgen ein Satz, der muss lauten:
"Die Schönheitsreparaturen übernimmt [Ankreuzfeld] Vermieter [Ankreuzfeld] der Mieter"
Ist da was angekreutzt?
ZitatAuf Seite 2 gibt es unter 3. in den RNK Verträgen ein Satz, der muss lauten: :
"Die Schönheitsreparaturen übernimmt [Ankreuzfeld] Vermieter [Ankreuzfeld] der Mieter"
Ist da was angekreutzt?
Hm naja das ist jetzt blöd ich hab als zweite Seite das Blatt wo es mit Rückgabe der Mietsache anfängt. In meinem neuen Mietvertrag für meine jetzige Wohnung steht jetzt definitiv drinnen das ich die Wände weiß streichen muss wenn knallige Farben verwendet wurden. Keine Ahnung wie ich da jetzt weiter verfahren soll hab ihm gesagt dann soll er halt die Kaution behalten weil ich jetzt auch keine Lust mehr auf Streit habe. Scheint ihm aber auch nicht zu reichen, ich werde es jetzt erst mal warten ob noch was schriftlich kommt.
ZitatEr weigert sich außerdem eine Übergabe Protokoll zu machen :
Das muss er auch nicht machen.
Aber der Mieter kann eines machen, am besten mit vielen detailierten Fotos, Videos und 1-2 unabhängigen Zeugen.
ZitatSchlüssel hab ich ihm mit Zeuge in den Briefkasten geschmissen :
Dann dürfte der Zug hier wohl abgefahren sein.
ZitatHab allerdings noch die Nummer der Vormieterin. :
Könnte die denn schriftlich bestätigen wie die Wohnung an Dich übergeben wurde?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
20 Antworten