Ordnungsgemäßer Wohnungszustand!?

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
microstar1981
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)
Ordnungsgemäßer Wohnungszustand!?

Hallo,
habe ein Problem. Gestern bekam ich ein Schreiben von meiner Ex-Vermieterin mit der Jahreskostenabrechung. Dazu stellt sie nun Ansprüche von 417,00 € für Rauputzstreichen, obwohl sie mir bei Auszug unter der Aufsicht von Zeugen das Wohnungsübergabeprotokoll, indem keine Mängel festgehalten wurden unterschrieb.

Jetzt zu meinen Fragen:
1. Hat sie überhaupt noch Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz?
2. Wie definiert man ordnungsgemäßen Zustand/Reinigung? (Steht so im Mietvertrag: Mieträume ordnungsgemäß gereinigt zu hinterlassen.)

Bitte um schnelle Hilfe!
Danke!

Gruß micorstar1981

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Wenn im Übergabeprotokoll der Vermieter einen mängelfreien Zustand bestätigt hat, kann er nicht hinterher noch Ansprüche geltend machen, zumal der Zustand der Wände ja offensichtlich erkennbar ist.

Selbst bei berechtigten Ansprüchen müßte der Vermieter den Mieter zunächst mit angemessener Frist zu einer Mängelbeseitigung auffordern, ehe er eine Firma damit beauftragen darf.

Ordnungsgemäß gereinigt bedeutet einfach, daß die Wohnung mit Besen und Staubsauger wie üblich gesäubert wird (also keine Staubschichten oder Spinnweben). Übertriebene Ansprüche an die Sauberkeit darf der Vermieter nicht stellen.

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#2
 Von 
microstar1981
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort. Sowas hab ich mir auch schon gedacht. Nur im Mietrecht wurde auch nur ordungsgemäß erwähnt.

Dann werd ich der Frau doch mal einen netten Brief schreiben und sie aufklären!

Gruß micorstar1981

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