Ohne Mietvertrag!! klage???

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
Ohne Mietvertrag!! klage???

hi!hatte 4 monate eine gewerbehalle angemietet es gab und gibt keinen mietvertrag ich habe in der zeit bemängelt es gab kein starkstrom war defekt keine heizung auch defekt nunmehr habe ich da 3 monate lang autos geschraubt und als ich nach 4 monaten immernoch keinen mietvertrag hatte bin ich ausgezogen nun klagt der vermieter 2500 euro Miete ein!mus ich das zahlen?weil ich habe keinen vertrag unterschrieben!es wird wohl vor gericht gehen!eure meinung danke an alle!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

der hat nichts kein mietvertrag etc nur ne unterschrift das er mir die schlüssel ausgehändigt hat! hör auf mit den navis habe so nen schiss! habe noch nie was zu unrecht getan nichts geklaut etc!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Bei Wohnungsvermietung kann man auch einen mündlichen Mietvertrag abschließen, der ist auch bindend und wird nach gesetzlichen Vorgaben geregelt.
Ich kann mir vorstellen, dass das bei gewerblicher Vermietung auch so sein kann. Also freu dich nicht zu früh.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Auch im gewerbebereich kann man mündliche Mietverträge abschließen. Und so ein mündlicher Mietvertrag liegt hier eindeutig vor.

Mangels anderer Vereinbarungen gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist. Die hast Du nicht eingehalten, daher bist Du verpflichtet, bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist die Miete weiter zu zahlen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 580a Abs. 2 BGB . Heute könntest Du danach frühestens zum 30.06.2007 kündigen.

Als Beweis für die Existenz des Mietvertrages gelten folgende Dinge:
- Übergabe des Schlüssels durch den Vermieter
- Nutzung der Halle durch den Mieter
- Zahlung der Miete durch den Mieter

Die Beweislage ist so erdrückend, dass Du keine Chance hast, zu behaupten, es hätte kein mündlicher Mietvertrag vorgelegen.

Die nicht funktionierende Heizung hätte aber möglicherweise zu einer fristlosen Kündigung nach § 543 BGB berechtigt. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist Du aber ohne Kündigung ausgezogen. Hast Du den Vermieter vorher nachweisbar abgemahnt wegen der nicht funktionierenden Heizung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@ Posen

der hat 3 Monate dort geschraubt......
Meinst du der VM hat ihm die Halle kostenlos zur Verfügung gestellt? Vielleicht hat der VM sogar Zeugen.

Nee, mit dieser Masche kommt der Mieter nicht durch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo!
miete wurde natürlich nicht gezahlt wie auch wenn man nicht weis wieviel?!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

es war eine kfz werkstatt mit büro und lagerhalle dran und es funktionierte nichts!und ich habe mündlich garnichts abgemacht!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

ich habe mündlich garnichts abgemacht

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Und wie ist es dann dazu gekommen, dass Du die Halle 3 Monate lang genutzt hast?

Hat der Vermieter Dir den Schlüssel gegeben ohne dass Du ihn darum gebeten hast?

Von was bist Du denn ausgegangen? Unentgeltliche Nutzung? Worauf begründest Du diese Annahme?

@Fliegenklatsche
Unbefristete Gewerberaummietverträge können grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden.

Die Schrifterforderniss gilt nur für befristete Mietverträge mit einer Dauer von mehr als einem Jahr.

Insofern wird ein mündlicher Mietvertrag nicht irgendwie nach einem Jahr automatisch beendet.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen