Hallo,
ich habe ein Nutzungsvertrag für ein Haus, und darin sind beschrieben, welche Arbeiten vom Vermieter durchgeführt werden. Leider scheint sich der Vermieter davor zu drücken, die vereinbarte Arbeiten durchzuführen.
Dach komplett neu, Blitzableiter, Fenster tauschen, und andere Dinge.
Leider sind im Vertrag keine Fristen dringeschrieben.
Wie sollte man da vorgehen?
die Frage nach einem Termin, wann die Arbeit durchgeführt würde, wurde nicht beantwortet.
Was ist, wenn ich schriftlich den Vermieter um Nennung einer Frist bitte?
muss er das beantworten?
und was ist, wenn die Arbeit doch nicht durchgeführt ist?
Nutzungsgeld nicht mehr bezahlen?
drohen, dass ich nicht mehr bezahlen werde?
Danke für eure Ratschläge
-----------------
""
Nutzungsvertrag - Vermieter führt Reparatur nicht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sind denn die Arbeiten dringend notwendig?
-----------------
" "
quote:
Leider sind im Vertrag keine Fristen dringeschrieben.
Dann wirst du wohl darauf warten müssen, bis der Vermieter von sich aus mit den Arbeiten beginnt.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nun, man könnte erstmal eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen, mit gerichtsfester Zustellung.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
anitari> Ja, die Arbeiten sind schon notwendig.
2 Stellen des Daches sind undicht, die Blitzableiter sind kaputt, (gehen nicht ohne Unterbrechung vom Dach bis in die Erde) ein Fenster fehlt komplett, ein Paar andere sind undicht.
Die Öfen sollte er vom Schornsteinfeger prüfen lassen und ggf. neu machen, ist auch nicht passiert. Das sollte schon vor dem Winter passieren.
Harry van sell> Das meine ich ja, wie mache ich das, das eine Frist gesetzt wird, wenn der Eigentümer auf Nachfrage keine Frist nennen will?
Was müsste ich in ein Brief schreiben, damit diese Frist im Streitfall eine Gültigkeit hätte?
-----------------
""
-- Editiert Vedammi1953 am 15.08.2014 08:28
quote:
Nun, man könnte erstmal eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen...
von Harry van Sell am 14.08.2014 23:32
Das könnte man... man könnte aber auch erst mal darüber nachdenken, ob es sich überhaupt um eine Verpflichtung aus dem Vertrag handelt oder um eine unverbindliche Absichtserklärung.
Erfahrungsgemäß nehmen es viele Mieter mit derartigen Nebensächlichkeiten nicht so genau und betrachten die Aussage "ich will irgendwann" als verbindliche Zusage zur sofortigen Erledigung.
-----------------
""
-- Editiert RMHV am 15.08.2014 15:37
Die Arbeiten, die der Vermieter zu erledigen hat sind im Vertrag schriftlich ausgeführt, nur ohne Frist.
-----------------
""
Darf ich mal nachfragen, was in diesem Zusammenhang ein "Nutzungsvertrag" ist ? Gewerblich angemietet ?
-----------------
" "
Ich würde gern den Text wissen, mit dem der Vermieter die Durchführung der Arbeiten zugesagt hat.
Nicht welche Arbeiten, sondern mit welchen Worten.
-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
im Pkt Haus- und Hofordnung steht unter anderem:
Anlage II ist wesentlicher Bestandteil des Nutzungsvertrages.
Dann kommt die Anlage:
Anlage II. - Leistungsvereinbarung
Leistungen Eigentümer
-
Dachneueindeckung inkl. Unterkonstruktion
Dachentwässerung und Blitzschutz
Einbau neuer Fenster, je nach Absprache mit den Nutzern und nach Bedarf
Containerbereitstellung für die Aufräumarbeiten // Bauschuttcontainer
Klärung Abwassersituation
Stromkasten im Haus
Der Eigentümer übernimmt nach Absprache, anteilige Kosten für Baumaterial, welche
zur Renovierung benötigt werden. Dies bedarf der Individualabsprache
Prüfung der Schornsteine über eine Fachfirma
-----------------
""
Hättest Du denn überhaupt das Geld verfügbar um das alles zu bezahlen was Du forderst?
quote:<hr size=1 noshade>Was müsste ich in ein Brief schreiben, damit diese Frist im Streitfall eine Gültigkeit hätte? <hr size=1 noshade>
Die Formulierung solcher Schreiben ist per Gesetz Rechtsanwälten vorbehalten, das dürfen wir hier nicht machen.
Das gibt es für kleines Geld hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/
Der könnte dann auch gleich den gesamten Vertrag prüfen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Geld hätte ich eventuell, nun dann würde ich das Haus kaufen wollen, sonst lohnt es sich nicht. Als Nutzer mach ich doch das Dach nicht neu, und dann schmeiszt mich der Eigentümer raus, und erhöht den Nutzungsentgelt für den Nächsten...
Auszerdem hat der Eigentümer das alles von sich selbst angeboten zu machen, da das Haus im schlechten Zustand ist, und für die meisten Leute von der Lage ungünstig, damit er überhaupt jemand findet.
vergessen zu schreiben, dasz explizit steht "Nutzung auszschlieslich für Wohnzwecke", also keine gewerbliche Nutzung.
nun eine andere Frage: hab gehört, wenn man den Nutzungsentgelt weiter zählt, nur nicht auf dem Eigentümer-Konto, sondern auf ein eigens dafür eingerichteten Drittkonto, mit der Aufforderung die Arbeiten durchzuführen, um ans Geld zu kommen, kann der Eigentümer einen nicht rausschmeiszen. Stimmt das?
Danke für eure Antworten
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Geld hätte ich eventuell, nun dann würde ich das Haus kaufen wollen, sonst lohnt es sich nicht. <hr size=1 noshade>
Dann soollt eman eventuell ein entsprechendes Angebot unterbreiten?
quote:<hr size=1 noshade>mit der Aufforderung die Arbeiten durchzuführen, um ans Geld zu kommen, kann der Eigentümer einen nicht rausschmeiszen. Stimmt das? <hr size=1 noshade>
Nein, da fehlt die Rechtsgrundlage, da wäre man vermutlich recht schnell gekündigt ...
Derzeit ist er ja wohl noch gar nicht verpflichtet mit den Arbeiten zu beginnen, da noch keine Einigung über Deinen Anteil an den Kosten erzielt wurde, ja noch nicht einmal Verhandlungen darüber aufgenommen wurden?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
-- Editiert Harry van Sell am 23.08.2014 23:46
Ich stelle mir die Frage ob die Wohnung so überhaupt bewohnbar ist.
Klingt irgendwie nach halber Ruine. Das was der Vermieter schreibt ist
Total unverbindlich. Gibt es aufgrund des Renovierungsstaus Mängel die eine Mietminderung rechtfertigen?
Ich würde den ganzen Stress umgehen. Such Dir was neues und kündige den Mietvertrag....
-----------------
" Recht haben und Recht bekommen - 2 paar Stiefel?! :-))"
Hallo,
wir haben den Eigentümer unser Kaufinteresse Kundgetan, nur wollte er nicht verkaufen.
und ja, das Objekt würde wahrscheinlich von den meisten Leuten als "halbe Bauruine" bezeichnet werden. Das war von Anfang an klar, würde der Eigentümer den Arbeiten, die im Vertrag stehen, machen, hätten wir auch kein Problem damit, in diese halbe Bauruine zu wohnen, wir schätzen das sogar.
und nein, wir wollen nicht weggehen, wir wollen genau dort weiter leben, der "Stress" ist es uns wert, sich dafür einzusetzen, dass der Eigentümer sich an das vereinbarte einhält.
Der Anteil an den Kosten zu den in der Vertragsanlage steht ist null, soll alles komplett vom Eigentümer durchgeführt werden. Dass wir ein Anteil bezahlen müssen, ist weder von uns noch vom Eigentümer vereinbart worden. Dafür müssten wir alles was uns nicht gefällt, und nicht explizit in der Anlage steht, auch komplett selbst machen.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Der Anteil an den Kosten zu den in der Vertragsanlage steht ist null, soll alles komplett vom Eigentümer durchgeführt werden. <hr size=1 noshade>
Nö, da steht eigentlich eher das genaue Gegenteil:
quote:<hr size=1 noshade>Der Eigentümer übernimmt nach Absprache, anteilige Kosten für Baumaterial, welche zur Renovierung benötigt werden. Dies bedarf der Individualabsprache <hr size=1 noshade>
Wenn der Eigentümer nach Absprache anteilige Kosten für Baumaterial übernehmen will, dann bedeutet das das er generell erstmal gar nichts übernimmt.
Und wenn er etwas übernimmt, dann nur Baumaterial, aber auch kein Lohn.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
das bezieht sich auf eventuell weitere Arbeiten, die nicht explizit aufgeschrieben sind, nicht auf das Dach neu machen, Fenster, Blitzschutz...
-----------------
""
Auslegungssache.
Ich würde empfehlen, die vertraglichen Vereinbarungen durch einen Anwalt prüfen und beurteilen zu lassen.
Das geht auch gleich hier nebenan: http://www.frag-einen-anwalt.de/
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hallo,
ich seh es wie Harry van Sell, wenn der Vertragstext mit dem auf der Seite 1 geposteten identisch ist. Von einer alleinigen Übernahme der Kosten fürs Dach, der Fenster und des Blitzableiters durch den Vermieter steht dort nichts.
Dies mag ja anders gemeint und ggf. auch gesagt worden sein. Was zählt ist aber das Schriftliche. Und dies ist eben "Wischi-Waschi".
Ich würde mit dem Vermieter nachverhandeln und das Ergebnis schriftlich fixieren. Lässt er sich auf diese klare Absprache nicht ein, würde ich den Vertrag ordentlich kündigen.
SG
Berry
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
23 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
39 Antworten