Ist es dem Mieter erlaubt auf dem Kellergang vor seiner Kellerbox Gelegenheitsarbeiten auszuführen? (z. B. Bastelarbeiten, die aus Platzgründen nicht im Kellerabteil stattfinden können.) Es sei erwähnt, daß gegen die Verschmutzung des Bodens Vorsorge durch ausreichend Plastikfolie getroffen wurde. Andere Verschmutzungen (z. B. Staub) fanden nicht statt. Ebensowenig, wie eine Blockierung des Ganges. (Andere Mieter konnten bequem durchlaufen). Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage oder ein Urteil?
Nutzung gemeinschaftl. Flächen
18. Februar 2002
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Frage vom 18. Februar 2002 | 11:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung gemeinschaftl. Flächen
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