Nutzung Wäsche- (Gemeinschafts-) raum

15. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Nutzung Wäsche- (Gemeinschafts-) raum

Liebe User!

In einem 4-Familienhaus (2 Parteien oben, 2 Parteien unten) befindet sich im Erdgeschoss ein sog. 'Gemeinschaftsraum' (ca. 10,8 qm groß). In diesem Raum befinden sich die Gasthermen für alle Wohnungen, alle Anschlüsse/Zähler (Gas, Wasser, Strom) sowie zwei Waschmaschinenanschlüsse für die beiden Erdgeschloss-Wohnungen und Wäscheleinen.

Bisher ist es so, dass nur die Bewohner der beiden Erdgeschoss-Wohnungen diesen Raum nutzen und zwar zum Wäsche waschen und um ihre Wäsche hierin zu trocknen. Leider wurde er in der Vergangenheit auch immer wieder dazu benutzt, als dass die Ergeschoss-Bewohner zusätzliche Schuhregale, Grill etc. in diesen Raum abstellten. Die Bewohner der beiden OG-Wohnungen konnten diesen Raum bisher nicht nutzen, weil er immer mit Krempel der anderen Bewohner zugestellt war und auch niemals Platz auf der Wäscheleine war.

Der Vermieter möchte nun eine Regelung finden, dass alle Bewohner des Hauses diesen Raum zum Wäsche trocknen nutzen können. Außerdem möchte er 'Regeln' hinsichtlich der Nutzbarkeit sowie einen Reinigungsdienst aufstellen, da dieser Raum nie sauber gemacht wird. Also: z.B., dass dort keine Schmutzwäsche gesammelt werden soll, dass alle anderen Dinge zu entfernen sind und dass man sich an die Ruhezeiten zu halten hat.

Da es vier Parteien sind, kann der Vermieter dann festlegen, dass z.B. in der 1 KW d. Jahres Partei eins, 2 KW Partei zwei usw. den Raum nutzt und dass während dieser Zeit die anderen dort nichts zum Trocknen aufhängen dürfen.

Ist es theoretisch in Ordnung, wenn die beiden Erdgeschoss-Parteien zwar ihre Wäsche weiterhin dann dort waschen könnten, aber eben halt nur in ihrer 'Nutzungswoche' die Wäsche dort auch trocknen können? Schließlich war es den beiden Obergeschoss-Parteien die letzten Jahre auch zuzumuten gewesen, dass sie ihre Wäsche in der Wohnung trocknen (wg. besagtem Platzmangel in dem Gemeinschaftsraum).

Der Vermieter musste sich nun aber vermehrt Beschwerden der Obergeschoss-Bewohner anhören, dass es gerade bei großen Wäschestücken (Bettwäsche etc.) schon recht mühsam sei und sie ja eigentlich die Gelegenheit im Gemeinschaftsraum zum Trocknen hätten.

Wie wird es in anderen Wohnanlagen gehandhabt? Für eure Stellungnahmen bedanke ich mich recht herzlich.

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"Scientia potentia est."

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9 Antworten
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#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Zuerst kommt es auf die Regelung in allen 4 Mietverträgen an. Stellt sich nämlich die Frage, ob hier schon eine Nutzung mit Regelung festgelegt ist. Die kann der VM nämlich nicht einseitig ändern.

Steht das nicht im Wege, sollte eine Änderung der Hausordnung vorgenommen werden.
Allerdings sollte man eine Detailregelung unterlassen, da diese Klauseln sehr schnell gekippt sind.
Warum, z.B., sollte das Waschen in den Ruhezeiten verboten werden? Wieso sollte ein Wäschetrocknen nur immer alle 4 Wochen erlaubt sein?

Ist die Nutzungs dieses Raums für die OG Parteien im MV nicht vorgesehen, sollte es auch so belassen werden. Lediglich das Lagern würde ich untersagen.

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"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ganz etwas anderes: wenn ich es richtig verstanden habe, ist der 'gemeinschaftsraum' der raum mit der therme, der gasheizung also. schön mollig warm und deswegen als trockenraum auch begehrt. nur: heizungsleute werden dir sagen, dass es für den brenner gar nicht gut ist, wenn wäsche dort getrocknet wird. macht immer flusen, fördert den verschleiß des brenners.

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
Warum, z.B., sollte das Waschen in den Ruhezeiten verboten werden? Wieso sollte ein Wäschetrocknen nur immer alle 4 Wochen erlaubt sein?


Das Haus ist extrem hellhörig. In der Vergangenheit kam es schon häufiger zu Beschwerden, dass die UG-Bewohner wohl offensichtlich bevorzugt in der Mittagszeit ihre Wäsche waschen, obschon den ganzen Vormittag im Hause. Wenn die Waschmaschinen dann am schleudern sind, hört sich das im Obergeschoss an, als ob ein Hubschrauber landen würde. Um den Ruhebedürfnis der OG-Bewohner Rechnung zu tragen, sollte eigentlich nur nochmal ein Hinweis auf die Ruhezeiten erfolgen (geregelt in der Hausordnung).

Der Vermieter meint, dass jedem Mieter die Möglichkeit zur uneingeschränkten Nutzung dieses Raumes offen stehen sollte. Wenn das nicht so klar geregelt ist und z.B. ein OG-Bewohner Wäsche wäscht (weil seine Woche dran ist) und er diese dort dann nicht aufhängen kann, weil wieder irgendjemand anders seine Wäsche dort hängen hat, was soll er dann machen? Andere (nasse) Wäsche abnehmen und seine Wäsche dort aufhängen? Geht ja auch nicht. Dass eine klare Regelung vonnöten ist, hat ja bereits die Vergangenheit gezeigt (siehe meine Fragestellung).

Im Mietvertrag steht übrigens nur, dass der Mieter berechtigt ist diesen Gemeinschaftsraum nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen.

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"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die frage ist so langsam, ob das hier weiter sinnvoll zu verhandeln ist. der vm kann regeln aufstellen, soweit diese nicht in die mv eingreifen. die andere sache ist, diese regeln durchzusetzen. ich habe in einer hausgemeinschaft gelegt - größer als eure - , da gab es in all den jahren wegen des trockenraums nie auch nur 1 problem - man hat geschaut, was geht. der wille zur rücksicht muss gegeben sein, sonst wird es immer kriseln.

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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
der wille zur rücksicht muss gegeben sein, sonst wird es immer kriseln.


Tja, DAS erzähl doch mal den Mietern der UG-Wohnungen!

Danke für deine Antwort!

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"Scientia potentia est."

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ein Nutzungsrecht nur alle 4 Wochen dürfte zuwenig sein.

Ich würde jeweils 2 Parteien zusammenfassen, die sich mit der Nutzung pro Woche untereinander abstimmen müssen.

Die eine Gruppe nutzt in den geraden Wochen, die andere in den ungeraden.

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#7
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
Ein Nutzungsrecht nur alle 4 Wochen dürfte zuwenig sein


Aber warum? Stelle ich mich da nur ein wenig dumm oder will ich es einfach nicht verstehen?

Die beiden OG-Parteien hatten in den vergangenen Jahren keine Möglichkeit diesen Raum überhaupt zu benutzen. Selbst zwischen den UG-Parteien gab es keine 100 % tige Einigkeit, so dass die eine Partei auch schon teilweise in ihrer Wohnung die Wäsche trocknete. Die andere UG-Partei nutzte diesen Raum fast ausschließlich alleine und stellte diesen - quasi als zusätzlichen angemieteten Raum - mit ihrem Gerümpel voll. Die Nutzung wird den UG-Parteien während der anderen Zeit ja nicht untersagt (sie können ihre Wäsche weiterhin dort waschen), sondern nur, dass sie eben ihre Wäsche dort nicht zum Trocknen aufhängen können. Eine Praxis also, die insbesondere den OG-Parteien seit Jahren zugemutet wurde.

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"Scientia potentia est."

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

stellte diesen - quasi als zusätzlichen angemieteten Raum - mit ihrem Gerümpel voll

Das Zeug muß natürlich sofort raus.
Und zwar unabhängig von der Einführung eines Nutzungsplans.

Ansonsten soll die Regelung doch wohl bewirken, daß überhaupt nicht mehr in der Wohnung getrocknet wird. Und dann sind alle 4 Wochen zu wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
Ansonsten soll die Regelung doch wohl bewirken, daß überhaupt nicht mehr in der Wohnung getrocknet wird. Und dann sind alle 4 Wochen zu wenig.


Nee Morti, da hast du mich aaaabbbeeerrr gaaanz falsch verstanden.

Der Vermieter hat nichts dagegen, dass in der Wohnung getrocknet wird.

Mit der Regelung soll nur erreicht werden, dass die beiden OG-Parteien auch mal die Möglichkeit der Nutzung haben.

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"Scientia potentia est."

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