Niederschlagswassergebühr trotz Zisterne

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Zahlmeister2
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 22x hilfreich)
Niederschlagswassergebühr trotz Zisterne

Hallo,

im 2-Familienhaus meines selbst bewohnten Grundstücks ist eine Wohnung vermietet. Seit einigen Jahren wird in der Gemeinde die Niederschlagswassergebühr 0,36 Euro/qm angewendet. Bei 140 qm wirksamer Fläche also 50,40 Euro/Jahr.
Bei Zisternenbetrieb gewährt die Gemeinde eine Befreiung von 15 qm je Kubikmeter(cbm) Zisterneninhalt.
Ich habe nun auf meine Kosten 12 cbm Zisterne gebaut und bezahle keine Niederschlagswassergebühr mehr. Die Nutzung der Zisterne ist auf meine Wohnung beschränkt.
Nun hat sich für den Mieter ja nichts geändert und ich frage mich, kann ich auf die vermietete Wohnung weiterhin anteilig die ursprüngliche Niederschlagswassergebühr umlegen?

Vielen Dank für Eure Meinungen


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Bist du dir sicher mit der Berechnung? In der Regel wird diese Gebühr nach der versiegelten Fläche berechnet. Und wenn durch den Bau der Zisterne eine Befreiung von der Gebühr erfolgt, dann muss auch dein Mieter nicht mehr bezahlen.

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#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Bei einem Zisternenvolumen von 12m³ wird hier bzgl. der versiegelten (wirksamen) Fläche von 140 m² ein Abzug von 15 m²/m³ x 12m³ = 180m² vorgenommen.Damit also keine Gebühren mehr.
Keine Gebüren also auch keine Kosten mehr für den Mieter.
Da hier dem Mieter durch eine "quasi Modernisierung" aber Kosten gespart werden (bisher Ableitung in öffentliche Kanalnetz) und darüber hinaus sogar Kosten durch die Nutzung des Regenwassers (statt "Kauf" von Trinkwasser) gespart werden sollten theoretisch die Kosten der Modernisierung, also Herstellng der Zisternenanlage incl. Anschlüsse, etc. als Modernisierung möglich sein.
Ob das allerdings praktisch durchsetzbar ist (vielleicht kennt jemand entsprechende Urteile) würde ich aber nicht wetten!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Eine fiktive Niederschlagsgebühr darf dem Mieter nicht berechnet werden. Betriebskosten müssen auch tatsächlich angefallen sein.

Was als Modernisierung gilt, ist in § 555b BGB definiert. Der Bau einer Zisterne fällt nach meiner Einschätzung nicht darunter. Eine Mieterhöhung ist daher auch nicht möglich.

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#4
 Von 
Zahlmeister2
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 22x hilfreich)

Während ich den Eingangsbeitrag geschrieben hatte schon das Gefühl entwickelt, dass die Zisternensache eben mein Hobby ist.
Und keine Gebühren eben auch nicht umgelegt werden können.

Vielen Dank für Eure Meinungen.


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