Neuer Vermieter wünscht Auszug (keine Kündigung)

7. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)
Neuer Vermieter wünscht Auszug (keine Kündigung)

Unser Haus (6-Familienhaus)wurde nun endgültig verkauft, nun möchte der neue Vermieter das Dach ausbauen.

Als er erfahren hatte, dass 2 Nachbarn von uns ausziehen werden, hat er bei uns angefragt, wie es aussieht, ob wir nicht auch ausziehen möchten, da er dann unsere Etage auch gleich umbauen könnte (aus 3 Wohnungen mach 2).

Da wir aber KEINE Kündigung erhalten haben, sondern nur der Wunsch des neuen Vermieters da ist, würden wir gerne wissen, was wir geltend machen können, wenn wir uns auf seine Bitte hin eine neue Wohnung suchen bzw. durch den neuen Vermieter suchen lassen.

Muss der neue Vermieter die Kaution und/oder die Provision für die neue Wohnung zahlen?

Wie ist das mit den Umzugskosten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Müssen tut der VM gar nichts, alles Verhandlungssache.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wollt ihr denn überhaupt aus der Wohnung raus?

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#3
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.
Nun ja ausziehen , mh ??? Also er will aus 3 Wohnungen 2 machen , sogenante 4 Zimmerwohnungen , also nei isolieren Balkone anbringen , neuen estrich usw . Somit auch die Miete hochziehen , oder gar verkaufen . Ausziehen wollen wir da wir 2 Kinder haben ein Mädchen 12 Jahre , und einen Jungen 2 Jahren brauchen wir auch ne 4 Zimmerwohnung .
Wir hatten auch schon ein Gepräch mit demm Mieterbund wo uns gesagt wurde wenn wir ausziehen der neue Vermieter uns einen Umzugswagen stellen sollte , oder 2000 Euro für die Kosten die wir in die Wohnung steckten . Daher die Frage wenn die neuen schon wollen das wir ausziehen sollen , die nicht die Kaution , oder zumindest die Maklerkosten tragen müssen . Da die Kaution auf das Harz 4 ja angerechnet wird , oder sogar die Argen stress machen ?????

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

STOP - du bist Hartz IV-Empfänger?
Da würde ich doch zuerst einmal mit dem Amt sprechen, wie die zu einem Umzug stehen.
Es ist richtig, wenn der neue Vermieter euch eine Ablöse zahlt, ist dies als Einkommen zu werten.
Gleichzeitig würde ich als Argument gegenüber dem Amt nutzen, dass durch die umgestaltung der anderen Wohnungen massiver Lärm und Schmutz auf euch zukommt.
Mit 2 Kindern tut es auch eine 2 2/2-Zimmer-Wohnung (so es denn diese bei euch gibt).

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#5
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Das haben wir auch am 15 vor mit der Arge zu sprechen , da die neue Vermieter auch schon mit der Arge sprachen , denke ich sehen die das ein . Und mit 2 verschiedenen Geschlechtrichen Kindern hatt man einen Anspruch auf eine 4 Zimmerwohnung , das auch von Seiten des Jugendamtes uns so gesagt wurde , wir dies auch schriftlich bekommen , gerade wegen der Arge.

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zum Verhalten gegenüber der ARGE und den Ansprüchen, die dort ggf. geltend gemacht werden können, sollte vielleicht ein separater Thread im Sozialrecht eröffnet werden.

Zu den hier gestellten Fragen: Wie schon geschrieben - der Vermieter muss gar nichts bezahlen und Ihr [müsst nicht ausziehen. Wenn Ihr Euch trotzdem mit dem Vermieter einigen wollt, dann könnt Ihr natürlich auf dem Verhandlungswege versuchen, dass sich der Vermieter, der ja offensichtlich auch ein gewisses Interesse an Eurem Auszug hat, auf eine Übernahme bestimmter Kosten einigen. Theoretisch ist da fast alles möglich, je nach dem, wie viel Euer Auszug dem Vermieter wert ist. Und zweckgebundene Einnahmen werden auch nicht als Einkommen angerechnet.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

und Ihr müsst nicht ausziehen

Das hört sich jetzt ein bisschen sehr dogmatisch an.

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