Neuer Vermieter fordert erneute Kaution

22. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
McFlyAlpha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuer Vermieter fordert erneute Kaution

Hallo,

ein etwas komplizierterer Sachverhalt. Würd mich über Meinungen freuen.

Vermieter 1 vermietet seine Wohnung an 3 Studenten. 1 Student ist dabei Hauptmieter und fungiert als Vermieter für die anderen 2. Im folgenden Mieter A.
Laut Mietvertrag hat Mieter A eine Kaution zu zahlen. Mündlich wird jedoch abgemacht, dass die Kaution vom Erstmieter Z im Jahre 2005 schon hinterlegt worden ist. Die Kaution wird dann wie folgt geregelt. Zieht ein Student ein, so hat er 1/3 der Kaution an Mieter A zu zahlen. Zieht einer aus, so muss Mieter A die Kaution zurückzahlen. Durch den ständigen Wechsel hat Mieter A dadurch immer die volle Kaution und der Vermieter kann das bereits erhaltene Geld ruhen lassen und ist davon nicht betroffen.
Dieses Vorgehen wurde vom Vormieter X an den Mieter A so weitergegeben.
Mieter A hat das Mietverhältnis fristgerecht beendet und den Sachverhalt an den Nachmieter B weitergegeben. Während der gesamten Mietdauer hat der Vermieter 1 keine Kautionsforderungen gestellt und auch keine Kaution zum Mietende ausbezahlt, da dies durch die Rotation nicht notwendig macht.

Nun ist Vermieter 1 dement und nicht mehr Geschäftsfähig. Die Mietsache wurde an Vermieter 2 übergeben. Vermieter 2 verlangt nun die Kaution von Mieter B, mit de Behauptung nie eine Kaution erhalten zu haben. Wie erwähnt liegt die Ursprungskaution 10 Jahre zurück. Die Form der Bezahlung der Kaution ist den Mietern unbekannt.
Mieter B verlangt nun von Mieter A die Kaution, allerdings hat Mieter A stets wie mündlich besprochen gehandelt und keine Kationsbeträge mehr. Diese liegen alle bei Mieter B.

Frage, kann Vermieter 2 die Kaution einfordern? Es gibt keine schriftliche Abmachung über das Verfahren wie die Kaution gehandhabt wurde, lediglich einen Vermerk auf die Kaution im Mietvertrag. Da ein Mietvertrag keiner Schriftform bedarf, wäre eine mündliche Absprache somit eine Vertragsmöglichkeit. Die Tatsache dass es von Vermieter 1 nie eine Kautionsforderung gab, deutet darauf hin, dass die Absprache von der Vermieterseite anerkannt worden ist. Mieter A hätte noch Vormieter X als Zeugen, der ebenso gehandelt hatte.

Ich hoffe das der Sachverhalt verständlich rübergekommen ist. Vielen Dank für Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat:
Frage, kann Vermieter 2 die Kaution einfordern?


Ja. Neuer Mieter, neuer Vertrag, neue Kaution.

Zitat:
Es gibt keine schriftliche Abmachung über das Verfahren wie die Kaution gehandhabt wurde, lediglich einen Vermerk auf die Kaution im Mietvertrag.


Da liegt der Hase im Pfeffer. Der Mieter muss beweisen, dass er die Kaution an den Vermieter gezahlt hat. Und das muss der Ursprungsmieter tun. Ist dieser Mieter schon seit mehr als 3 Jahren ausgezogen, ist der Anspruch möglicherweise verjährt.

So etwas wie "vererben" der Kaution gibt es meiner Ansicht nach nicht.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ja. Neuer Mieter, neuer Vertrag, neue Kaution.

Das wäre meine erste Frage. Wurde ein neuer Vertrag zwischen Vermieter und Nachmieter B abgeschlossen oder nur der alte geändert? Im Übrigen kann der Vermieter meiner Meinung nach nichts mehr von Mieter A fordern, da es keinen Sicherungsanspruch mehr gegen A gibt. Das Mietverhältnis mit A scheint ja beendet zu sein. Und ich sehe nicht, warum Nachmieter B etwas von A fordern dürfte. Es sei denn, da gibt es eine vertragliche Vereinbarung drüber.

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#3
 Von 
McFlyAlpha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zwischen Vermieter 2 und Nachmieter B gibt es einen neuen Mietvertrag.
Der Mietvertrag von Mieter A ist mit Vermieter 1 und dort gab es die mündliche Absprache und es ist nie eine Kaution seitens Mieter A and Vermieter 1 geflossen. Mieter A hat die anteiligen Kautionen der Studenten treuhänderisch verwaltet. Der Auszug von Mieter A liegt weniger als 3 Jahre zurück und es wurde nie eine Kaution von Mieter A and den Vermieter 1 bezahlt. Aber auch nie eine Kaution an Mieter A von Vermieter 1 zurückbezahlt. Die Summe ist nach dem Auszug also ebenso 0 wie bei einer klassischen Abwicklung.

Nun forder Vermieter 2 von Nachmieter B die Kaution und der beruft sich auf die Regelung und fordert nun seine anteilige Kaution von Mieter A zurück. Dieses ganze System lange vor Einzug von Mieter A entstanden und nur durch die Geschäftsunfähigkeit von Vermieter 1 eskaliert die Geschichte.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Verstehe ich das richtig, dass Nachmieter B die Kaution an Mieter A gezahlt hat? Dann wird's in der Tat kompliziert. Denn diese Zahlung erfolgte vermutlich unter der Voraussetzung, dass damit eine Kaution an den Vermieter bezahlt wurde. Und das ursprünglich 2005 mal eine Kaution an den Vermieter geflossen ist, ist vermutlich nicht beweisbar, oder? Ganz blöde Situation für A, denn momentan sieht's für mich so aus, als ob A die Zahlung von B wieder zurückzahlen muss. Seinerseits wird er vom Vermieter nur dann etwas fordern können, wenn er beweisen kann, eine Kaution an den Vermieter (!) bezahlt zu haben.

Lässt sich Z noch ausfindig machen? Vielleicht hat der noch einen Kontoauszug, mit dem die Zahlung der Kaution 2005 nachgewiesen werden kann. Dann könnte man auf diesem Weg vielleicht noch etwas erreichen. Ansonsten würde ich versuchen mit dem Betreuer des Vermieters zu reden. Ob da etwas machbar ist, wage ich aber zu bezweifeln. Der hat als Betreuer vermutlich wenig Möglichkeiten des Entgegenkommens. Es sei denn natürlich, der eigentliche Vermieter hat nochmal einen hellen Moment und kann die ganze Geschichte bestätigen.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von McFlyAlpha):
Zwischen Vermieter 2 und Nachmieter B gibt es einen neuen Mietvertrag.


Wenn es einen neuen Mietvertrag gibt und in dem steht, dass eine Kaution zu zahlen ist, interessieren Nebenabreden aus den vorherigen Verträgen nicht.

Zitat (von McFlyAlpha):
es wurde nie eine Kaution von Mieter A and den Vermieter 1 bezahlt. Aber auch nie eine Kaution an Mieter A von Vermieter 1 zurückbezahlt. Die Summe ist nach dem Auszug also ebenso 0 wie bei einer klassischen Abwicklung.


Wenn A nie eine Kaution gezahlt hat, warum gibt Mieter B dem A denn Geld?

Zitat (von McFlyAlpha):
Dieses ganze System lange vor Einzug von Mieter A entstanden und nur durch die Geschäftsunfähigkeit von Vermieter 1 eskaliert die Geschichte.


Das ist kein System, sondern Mist. so ein Konstrukt entbehrt jeder Grundlage und kann auch nicht weitergeführt werden.

Was und warum auch immer Mieter B dem Mieter A irgendein Geld gezahlt hat: Das muss er sich zurückholen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von McFlyAlpha):
Kaution vom Erstmieter Z im Jahre 2005


Wann ist der Mieter Z ausgezogen? Länger als 3 Jahre? Dann ist der Anspruch verjährt und Mieter A hat Pech gehabt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wann ist der Mieter Z ausgezogen? Länger als 3 Jahre? Dann ist der Anspruch verjährt und Mieter A hat Pech gehabt.

Nicht zwingend. Wenn die Kaution von Z nachweisbar bezahlt wurde und es danach immer nur Änderungen des damaligen Mietvertrages gegeben hat, so war dieses Kautionssystem durchaus okay. Da das Mietverhältnis von A vor weniger als 3 Jahren beendet wurde, wäre sein Rückzahlungsanspruch an den Vermieter auch sicherlich noch nicht verjährt. Problem bleibt aber immernoch die Beweisbarkeit.

Zu guter Letzt mag es auch noch Möglichkeiten geben, wenn der Mietvertrag zwischendurch mal neu abgeschlossen wurde. Wenn der Vormieter an den Nachmieter seinen Rückzahlungsanspruch der Kaution gegen Zahlung der Kaution abgetreten hat, dann könnte eventuell der Nachmieter seine Zahlungsverpflichtung der Kaution an den Vermieter gegen den abgetretenen Rückzahlungsanspruch des Vormieters aufrechnen. Dazu müssten sich diese Forderungen irgendwann zum gleichen Zeitpunkt gegenübergestanden haben. Offensichtlich war das der Fall, denn der Vermieter hat bei Einzug offenbar keine Kaution verlangt. Verjährung wäre dabei kein Thema, wohl aber die Beweisbarkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
McFlyAlpha
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten. Leider ist der Betreuer von Vermieter 1 der neue Vermieter 2. Und leider wurde diese Wohnung von Studenten belegt die leider nicht den Wirtschaftswissenschaften oder dem Recht angehören, somit wurde dem mündlichen Absprachen Glauben geschenkt.
Mieter A versucht derzeit den Ursprungsmieter auffindig zu machen, allerdings wird das nicht ganz einfach sein. Wäre dieses Vorgehen einfach nur schriftlich dokumentiert worden, wäre der ganze Sachverhalt nicht entstanden. Ich denke in dieser WG haben einige was grundsätzliches gelernt.

Danke für die Hilfe, die Lösung ist wohl Verhandlungssache oder ein saurer Apfel.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Laut Mietvertrag (Mietvertrag Vorlage Wohnung ) hat Mieter A eine Kaution zu zahlen. Mündlich wird jedoch abgemacht, dass die Kaution vom Erstmieter Z im Jahre 2005 schon hinterlegt worden ist. Die Kaution wird dann wie folgt geregelt. Zieht ein

Zitat:
Student ein, so hat er 1/3 der Kaution an Mieter A zu zahlen. Zieht einer aus, so muss Mieter A die Kaution zurückzahlen. Durch den ständigen Wechsel hat Mieter A dadurch immer die volle Kaution und der Vermieter kann das bereits erhaltene Geld ruhen lassen und ist davon nicht betroffen.
Dieses Vorgehen wurde vom Vormieter X an den Mieter A so weitergegeben.
Mieter A hat das Mietverhältnis fristgerecht beendet und den Sachverhalt an den Nachmieter B weitergegeben. Während der gesamten Mietdauer hat der Vermieter 1 keine Kautionsforderungen gestellt und auch keine Kaution zum Mietende ausbezahlt, da dies durch die Rotation nicht notwendig macht.


Aus der ganzen Schilderung ergibt sich nun aber überhaupt nicht, dass der Hauptmieter A dem ausscheidenden Hauptmieter Z eine Kaution gezahlt hat. Darüber müsste A doch eine Quittung des Z haben.

Wenn Z die Kaution seinerzeit an den Vermieter 1 gezahlt hat und auf die Rückzahlung zu Gunsten von A verzichtete, müsste A von Z ja eine diesbezügliche Abtretungserklärung haben.
Wenn es solche Unterlagen nicht gibt, müsste sich A daher von Z solche Bestätigungen geben lassen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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