Neuer Vermieter - kann er uns gleich wieder kündigen wenn er will?

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Felisin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Vermieter - kann er uns gleich wieder kündigen wenn er will?

Hallo,
wir würden gerne umziehen. Zur Wahl steht eine Wohnung in einem Haus, das demnächst verkauft werden soll. Sollten wir also in den kommenden zwei Monaten einziehen, und das Haus wird später verkauft, stellt sich uns die Frage:
Kann der neue Eigentümer uns dann gleich wieder kündigen wenn er will?

Sollte man von so einer Mietwohnung lieber gleich die Finger lassen, um eben solchen Ärger zu vermeiden?

Schonmal Danke für Antworten. :)

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"~leben und leben lassen~ "

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Die Frage ist berechtigt... Der neue Besitzer hat immer die Möglichkeit, wegen Eigenbedarfs mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Je mehr Wohnungen, desto kleiner die Chance, daß das auch passiert.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#3
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Felisin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Haus sind noch zwei Wohnungen mit drin und ein Restaurant im Erdgeschoss. Eine der Wohnungen wird zum 01.06. ebenfalls neu vermietet.

Die Wohnung ist absolute klasse, daher will ich es nicht gleich verwerfen.

Was wäre denn, wenn im Kaufvertrag eine Klausel stehen würde, das wir da wohnen bleiben dürften? Dann müssten wir uns aber auf das Wort des Maklers verlassen, denn ich glaube nicht, dass wir den Kaufvertrag zu sehen kriegen werden.
Bzw., wenn in unserem Mietvertrag eine Mindest-Mietzeit mit drinstehen würde? Wäre das rechtens?

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"~leben und leben lassen~ "

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ja, das wäre Rechtens. Grundsätzlich kann der Vermieter auch vertraglich auf Eigenbedarf verzichten. Dieser Verzicht würde dann auf den neuen Vermieter übergehen, da dieser mit allen bestehenden Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
guest-12330.04.2010 09:35:16
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Felisin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

*Ist dir klar, dass ein Restaurantbetrieb mit Lärm- und Geruchsbelästigungen verbunden ist? *

Ja, das ist mir klar. ;)

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"~leben und leben lassen~ "

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wie wahrscheinlich es ist, dass der VM sich auf einen Kündigungsausschluss einlässt, wenn er verkaufen möchte, hängt sicher auch davon ab, wer in den anderen Wohnungen wohnt, bzw. wer einzieht. Wohnt in der einen Wohnung eine über 80 jährige und zieht in die andere Wohnung eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern, dann wird er zu einem Kündigungsausschluss eher nicht bereit sein.
Die andere Frage, die ich mir stellen würde, ist folgende:
Angenommen du bekommst den Kündigungsausschluss, und angenommen der neue VM kündigt einem anderen Mieter aufgrund von Eigenbedarf und zieht dann auch ein. Was tun, wenn der neue VM sich als superpingeliger Obera........ entpuppt? Man sollte sich immer überlegen, ob man in ein Haus ziehen möchte, in das evtl. dann der VM einzieht, den man, wie in eurem Fall, noch nichtmal kennt.



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""

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#10
 Von 
guest-12330.04.2010 09:35:16
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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