Neuer Studienplatz, Härtefall, Nachmieter?

6. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Linthe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Studienplatz, Härtefall, Nachmieter?

Guten Tag,

angenommen, Person A mietet eine Wohnung an und bekommt kurz darauf Bescheid, dass er seinen Traumstudienplatz bekommen hat und in eine andere Stadt zieht. Gilt das schon als Härtefall?

Und nehmen wir an, der Vermieter hat der Stellung eines Nachmieters zugestimmt und Person A hat bereits 9 solvente Nachmieter, teilweise mit besseren Konditionen als er selber, vorgeschlagen und keiner wurde angenommen. Kann er hier etwas machen? Bei einem Härtefall muss der Mieter doch nach dem Vorschlag und der Ablehnung vernünftiger Nachmieter keine Miete mehr zahlen, richtig?

Person A bittet um Rat.

Schönes Wochenende euch allen,
Linthe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9865 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat:
Gilt das schon als Härtefall?

Was für ein Härtefall? Geht es um einen Kündigungsverzicht oder um die reguläre Kündigungsfrist? Letztere bemisst sich nach § 573c BGB und da gibt es keinen Härtefall. Ein Kündigungsverzicht wäre wegen dieses BGH Urteils (BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08 ) bei Studenten an derem Studienort unwirksam.

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#2
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Härtefall ist eher, dass der Vermieter Dir die Wohnung gibt und Du nach 3Tagen wieder weg willst.

Deine Beschreibung ist kein Härtefall sonder 'normel life'.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119356 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat:
Gilt das schon als Härtefall?

Nein.



Zitat:
Und nehmen wir an, der Vermieter hat der Stellung eines Nachmieters zugestimmt

Sies Annahme ist aber sehr unrealistisch.
Vermutlich wird der Vermieter eher zugestimmt haben, das man ihm Nachmieter vorschlagen darf...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Normaler Mietvertrag ohne Befristung und ohne Kündigungsverzicht?

Wenn ja ist dem Mieter zuzumuten die Kündigungsfrist einzuhalten.

Bei Befristung oder Kündigungsfrist würde als "besondere Härte" nur greifen wenn der Mieter z. B. "zwangsweise" vom Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt wird.

Und selbst dann hätte der Vermieter bis 3 Monate Zeit sich für einen der vorgeschlagenen Interessenten zu entscheiden.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

9 solvente Nachmieter, teilweise mit besseren Konditionen als er selber

Die haben dir tatsächliche ihre Verdienstbescheinigungen im Original gezeigt und als Kopie ausgehändigt ?
Unglaublich - du scheinst ein rhehorisches Genie zu sein.
Vermutlich haben sie dir aber nur etwas erzählt, und Worte sind nur Schall und Rauch.

1x Hilfreiche Antwort

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