Der nachfolgende Fall ist rein fiktiv und ist nur von Interesse, weil wir uns über diesen fiktiven Fall in geselliger Runde gestritten haben. Alle Personen sind frei erfunden - der Sachverhalt ebenso.
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1. Neuer Mietvertrag bei Eigentümerwechsel
Herr Müller wohnt seit über 9 Jahren in einer Mietwohnung. Der bisherige Eigentümer verkauft die Wohnung an den neuen Eigentümer Herr Schmid. Der neue Eigentümer kontaktiert den Mieter mit der Bitte um die Unterzeichnung des neuen Mietvertrages. Er informiert den Mieter Herrn Müller - dass durch den Eigentümerwechsel nun ein neuer Mietvertrag erstellt und unterzeichnet werden muss! Herr Müller weiß nicht, dass dies eigentlich nicht notwendig gewesen wäre.
Frage: Unwissenheit schützt voer "Strafe" nicht? Herr Müller hat nun von anderer rechtskundiger Seite erfahren, dass ein neuer Mietvertrag gar nicht notwendig gewesen wäre und er "umsonst" unterzeichnet hat. Kann nun Herr Müller diesen neu unterzeichneten Mietvertrag als "ungültig" bzw. nicht "rechtskräftig" anfechten?
2. Mieterhöhung im neuen Mietvertrag
Der neue Eigentümer hat den neuen Mietvertrag gleich zum Anlass genommen die Miete zu erhöhen. Ein nun aus Fall 1 misstrauischer Mieter Herr Müller hat nun auch dies kontrolliert und festgestellt, dass die Miete rund 30% höher als der Mietspiegel für diesen Wohnort ist.
Frage: Kann Herr Müller nun "einfach" die Miete herunter streichen auf Mietspiegel plus 10%... und die restlichen 20% weg kürzen?
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Ich bedanke mich im Voraus für Eure Meinungen zu unserem fiktiven Fall aus unserer Stammtischrunde.
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Neuer Mietvertrag nach Eigentümerwechsel
9. Februar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2015 | 14:38
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuer Mietvertrag nach Eigentümerwechsel
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 9. Februar 2015 | 15:04
Von
Status: Junior-Partner (5049 Beiträge, 1961x hilfreich)
Der Mieter muss keinen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Kauf bricht nicht Miete!
quote:
Kann nun Herr Müller diesen neu unterzeichneten Mietvertrag als "ungültig" bzw. nicht "rechtskräftig" anfechten?
Jetzt ist es leider zu spät. Unterschrieben ist unterschrieben.
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#2
Antwort vom 9. Februar 2015 | 17:22
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
quote:
Der neue Eigentümer hat den neuen Mietvertrag gleich zum Anlass genommen die Miete zu erhöhen.
Falsch. Die Miete wurde nicht erhöht, sondern eine neue Mieter "ausgehandelt".
quote:
Kann Herr Müller nun "einfach" die Miete herunter streichen auf Mietspiegel plus 10%... und die restlichen 20% weg kürzen?
So lange die neue Miete kein Mietwucher ist, nein.
Das einzige was Herrn Müller beleibt ist die vermieterseitige Kündigungsfrist von in zwischen 9 Monaten.
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#3
Antwort vom 9. Februar 2015 | 17:26
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke recht herzlich für Eure Einschätzungen.
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