Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem. Ich muss aus beruflichen Gründen von Bayern nach NRW ziehen. Dazu hatten wir uns auf die Wohnungssuche gemacht und eine gefunden. Daraufhin haben wir vor etwa 2 Wochen den Mietvertrag unterschrieben. Die Kaution und die Maklercourtage habe ich bereits auch überwiesen. Mein Haushalt besteht aus 2 Kindern (der Kleine wird eingeschult die Große wird im neuen Schuljahr auf das Gymnasium gehen). Gestern bekam ich von dem Makler einen Anruf, dass der Vermieter nun die Wohnung aufgrund von Scheidung verkaufen will/muss und dass der neue Eigentümer vorhat, in die Wohnung die wir bezogen hätten selbst einzuziehen und er uns wegen Eigenbedarf kündigen würde. Der Mietvertrag beginnt ab dem 15.04.2011 und meine alte Wohnung ist definitiv zum 30.04.2011 gekündigt. Am 01.05.2011 muss ich also in einer neuen Wohnung in NRW sein. Jetzt hat mir der Makler einen Mietaufhebungsvertrag angeboten. Ich teilte ihm mit dass er ihn mir zusenden könne. Die Courtage und Kaution würde ich zurückbekommen.
Das Problem ist, dass ich nun erneut eine neue Wohnung suchen muss die passend ist, nach NRW fahren muss um zu besichtigen und einen neuen Vertrag machen muss.
Meine Frage: Kann der neue Eigentümer nach dem Kauf mir sofort wegen Eigenbedarf kündigen bzw. was könnte ich dagegen tun? Welche Fristen würde er haben um mir kündigen zu können? Was sollte ich tun? Ich werde natürlich erst mal die Kaution und die Courtage zurückverlangen und vorher auch keinen Aufebungsvertrag unterzeichnen. Sollte ich irgendwie Klauseln in den Aufhebungsvertrag mit reinsetzen lassen um mich abzusichern?
Ich würde mich über schnelle und hilfreiche Tipps und Infos freuen
Danke Olorin
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Neuer Mietvertrag - Eigenbedarf
Fragen zur Miete?
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Er kann mit 3 Monaten Kündigungsfrist ab dem Zeitpunkt kündigen ab dem er im Grundbuch steht, was je nach Schnelligkeit des Grundbuchamtes ca. 6 Monate oder länger (aber auch kürzer) dauern kann!
Wenn er dich früher raushaben will geht das nur mit einem Aufhebungsvertrag.
Hierbei ist zunächst mal alles frei verhandelbar!
Angebot und Nachfrage!
Ich sehe das etwas anders.
Sie haben einen Mietvertrag abgeschlossen.
Der Vermieter hält sich nicht an den Vertrag und ist somit Schadensersatzpflichtig. Das Risiko seiner Lebensumstände kann er nicht auf dem Mieter abwälzen.
Ich denke, dass Ihnen die Wohnung eine angemessene Zeit zur Verfügung stehen muß.
Es kann nicht sein, dass Sie zunächst einziehen, um dann nach 3 Monaten gekündigt zu werden.
Verlangen Sie, dass der Vermieter Ihnen eine Ersatzwohnung beschafft.
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--- editiert vom Admin
quote:Verlangen kann man erst mal viel!
Verlangen Sie, dass der Vermieter Ihnen eine Ersatzwohnung beschafft.
quote:Das wäre allenfals so, wenn der bisheriege VM es sich plötzlich überlegt und Eigenbedarf geltend machen will!
Der Vermieter hält sich nicht an den Vertrag und ist somit Schadensersatzpflichtig. Das Risiko seiner Lebensumstände kann er nicht auf dem Mieter abwälzen.
Er verkauft aber nur die Wohnung. Eigenbedarf hat der neue Eigentümer!Da dies ohne Glaskugel nicht vorhersehbar war ist hier beim besten willen keine Schadenersatzpflicht gegeben.
Die Möglichkeit aufgrund Eigenbedarf zu kündigen ist nun mal aus gutem Grund im Gestz vorgesehen, für den Fall, das der Eigentümer sein Eigentum selbst nutzen möchte.
quote:== Wunschdenken!
Ich denke,...
Einfach mal verhandeln, vielleich springt ja ein Bonus für die zus. Aufwendungen einer erneuten Wohnungssuche raus bzw. dafür dass er mit seiner Eigenbedarfskündigung nicht warten muss, bis er im Grundbuch eingetragen ist.
Das ist nämlich die einzige unbekannte hier!
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