Neuer Mieter macht Ärger

19. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
elko08
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)
Neuer Mieter macht Ärger


Hallo
Ich habe eine Satellitenschüssel an der Wand des Hauses
angebracht! Der neue Mieter der erst ab 1Sept. einen
Mietvertrag hat!
Meinte er will mich Anzeigen weil ich dazu kurz auf seinen Balkon
gestiegen bin!
Das hat er aber nicht selbst gesehen er beruft sich auf einen
3 Mieter im Haus !
Das kann doch kein Einbruch sein wenn man kurz einen sicheren
Stand sucht auf dem Balkon ! Oder was meint ihr ?
Danke !


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Dem neuen Mieter gehört die Wohnung zum 01.09.2006.

Wenn, hätte der jetzige Mieter dich anzeigen dürfen.

Einbruch ist das nicht, wenn Hausfriedensbruch. Soll er dich doch anzeigen.

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#2
 Von 
elko08
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

Ist das echt Hausfriedensbruch ?
Aber sein Mietvertrag ist ja noch
nicht in Kraft ! Erst ab 1Sept.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn einer Klagen oder Anzeigen kann, dann der Mieter, der bis zum 31.08. die Wohnung hat. Nicht der neue Mieter.

Das wird auch kein Hausfriedensbruch sein. Der neue Mieter kann soviel anzeigen wie er will.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Eirene hat gemeint, daß der Mieter, der erst ab September dort einzieht Dich jetzt nicht wg. Hausfriedensbruches anzeigen kann.

ABER der jetzige Mieter könnte es tun.

Gruß

Michael

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich glaube jeder Polizist oder Staatsanwalt kriegt einen Lachkrampf.
Lasst euch nicht von dem Mieter einschüchtern.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

lasst ihn am besten gar nicht erst einziehen....

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

mit dem neuen Mieter werdet ihr noch Freude haben

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#8
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Eirene113 schrieb:

quote:
mit dem neuen Mieter werdet ihr noch Freude haben


Das fürchte ich auch ...

Gut aufpassen und nichts gefallen lassen! ;)

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#9
 Von 
elko08
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)


Jetzt hat der neue Mieter auch noch einen Kampfhund mitgebracht !
Bin nicht sicher ob er ihm gehört!

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#10
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Na das gehts ja schon gut los. Wenn es seiner ist, dann würde ich mal das Ordnungsamt und den Wohnungseigentümer informieren. Ich habe nichts gegen Hunde und auch nichts gegen Kampfhunde, solange sie friedlich sind und nicht als Waffe eingesetzt werden; aber in diesem Fall sollten Sie dem Herren schon vor Einzug alle Winde aus den Segeln nehmen.

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#11
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Elko,

Dein Beitrag ist kaum zu glauben und ich hoffe für Dich, dass es so mit diesem Mieter nicht weitergeht.

Schreibe ihm eine Abmahnung wegen versuchter Nötigung (Drohen mit Anzeige zwecks Erschleichung vorzeitiger Inbesitznahme) und kündige an, bei Verstößen gegen den Mietvertrag (Hundehaltung?) und erneuter Abmahnung auch die Kündigung auszusprechen.
Weiterhin würdest Du Dir vorbehalten, selbst Strafanzeige wegen wissentlich falscher Anzeige seinerseits zu erstatten.

Nach meiner Erfahrung sollte man bei solchem Verhalten mit einem Quentchen mehr dagegenhalten, eine Apeasementpolitik hilft eigentlich nie.

Mit freundlichen Grüßen,

JHG

-- Editiert von JHG am 25.08.2006 11:30:32

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#12
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

@JHG. Wie soll man jemandem kündigen können, wenn man selbst nur ein anderer Mieter des Hauses ist?

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#13
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Cliff,

aus der Aussage, dort eine Satellitenschüssel an der Hauswand installiert zu haben, schloss ich auf einen Eigentümer. Elko könnte aber genausogut Mieter sein, da hast Du recht.

In diesem Fall rate ich Elko, einfach erstmal nichts zu tun und abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen,

JHG

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja ich kann mir nicht vorstellen, daß ein 3. Mieter im Haus den neuen Mieter der erst am 1. September einzieht erzählt daß der Eigentümer des Hauses am Balkon war. Der Eigentümer kann vor dem 1. September (soweit der alte Mieter dort nicht mehr wohnt) auf dem Balkon herumarbeiten soviel er will. Ansonsten müsste er sich mit dem alten Mieter besprechen (falls der dort noch wohnt)aber dem neuen Mieter und vor allem dem 3.Mieter geht das überhaupt nichts an.

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