Neuer Mieter - Haustierhaltung reglementieren

26. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Neuer Mieter - Haustierhaltung reglementieren

Ein neuer Mieter steht vor der Tuer, fragt ob "Hunde erlaubt" sind ... .

Es handelt sich wohl um eine eher ruhige Rasse, franzoesische Bulldogge ... - aber jeder Hund ist anders ... .

Wie kann ich mittels einer Regelung im Mietvertrag sichergehen, dass das ganze dann auch wirklich stoerungsfrei bleibt ?

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Kann ich ein Sonderkuendigungsrecht einbauen ?
Kann ichs wirksam auf den _einen_ Hund beschraenken ?
Kann ich ein Einbehalten der Kaution bei Stoerungen durch den Hund geltend machen ?

Oder muss ich leider den Mieter draussen lassen ? Was geht ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich nicht. Eine Beschränkung auf diesen bestimmten Hund und nur solange es keine Probleme gibt, das geht. Inwiefern hat die Kaution was mit Störungen durch den Hund zu tun? Was sollte damit abgegolten werden?

Wir lassen Mieter eine bestimmte Erklärung unterschreiben. Ich poste sie dir mal.

Genehmigung zur Hundehaltung


Mieternummer:
Mieter:
Objekt:
Objekt Ort


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrem Wunsch entsprechend genehmigen wir Ihnen die Haltung eines Hundes. Die Genehmigung bezieht sich auf den nachfolgend beschriebenen Hund:

Rasse (bei Mischlingen Angaben der Zuordnung) ____________________

zu erwartende Schulterhöhe ca.: ____________________

Geburtsjahr ____________________

Geschlecht ____________________

mit dem Rufnamen ____________________


Diese Genehmigung erfolgt mit folgenden Auflagen:

Der Hund ist in Treppenhäusern, Gemeinschaftsanlagen, Grünanlagen und allen gemeinschaftlich genutzten Flächen an einer kurzen (max. 2,0 Meter langen) Leine zu führen. Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 cm haben im Gebäude und auf dem Gelände grundsätzlich einen Beiß- bzw. Maulkorb zu tragen.

Der Hund darf außerhalb der Wohnung im Gebäude oder auf dem Grundstück nicht frei herumlaufen.

Eine Mitnahme des Hundes auf einen etwaig vorhandenen Kinderspielplatz ist verboten.

Verunreinigungen, insbesondere von Hundekot, sind unverzüglich zu beseitigen.

Der Hund ist so zu halten, dass Belästigungen Dritter durch Lärm, Verschmutzungen oder in sonstiger Weise ausgeschlossen sind.

Sie haften für Schäden aller Art, die durch die Tierhaltung verursacht werden.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist binnen 4 Wochen nach Erteilung der Genehmigung nachzuweisen. Wird nicht binnen 4 Wochen unaufgefordert der Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung erbracht, wird die Genehmigung zur Hundehaltung durch den Vermieter zurückgezogen. Es bedarf keiner schriftlichen Untersagung der Hundehaltung. Sollte der Mieter den Hund dennoch behalten, wird der Vermieter die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ohne vorherige Ankündigung wahrnehmen.


Diese Genehmigung ist nicht übertragbar auf weitere Hunde oder Ersatzhunde. Ein erneuter Anspruch auf Erteilung einer Hundehaltungsgenehmigung besteht nicht.

Bitte beachten Sie, dass Hunde bzw. Mischlinge folgender Rassen nicht genehmigt werden können:

American Pitbull Terrier, American Staffordshire, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, etc.

Wenn sich im Nachgang zur Genehmigung herausstellen sollte, dass die von den Mietern gemachten Angaben in Bezug auf Rasse oder Größe des Hundes unzutreffend sind, ist die Genehmigung unwirksam.

Diese Genehmigung wird erst nach Gegenzeichnung durch uns wirksam, daher bitten wir Sie, beide Exemplare dieses Schreibens unterzeichnet an uns zurück zu senden.

Mit freundlichen Grüßen



Unterschrift Vermieter

_____________________

Die Genehmigung zur Haltung eines Hundes nach Die vorstehenden Auflagen habe ich/haben wir zur Kenntnis genommen.

Ich/Wir erklären mit unserer Unterschrift, dass es sich bei dem angegebenen Hund nicht um eine Kampfhundrasse oder einen mit dieser Rasse vergleichbaren Mischling handelt.



Unterschrift Mieter


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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Der Hund ist so zu halten, dass Belästigungen Dritter durch Lärm, Verschmutzungen oder in sonstiger Weise ausgeschlossen sind.


Könnte unwirksam sein - ein Hund bellt nun mal gelegentlich. Wäre die Klausel wirksam, könnte der VM faktisch jederzeit die Haltung wieder untersagen, das benachteiligt IMO den M unzulässig einseitig, die Regelung ist dann wertlos für ihn.

Ich könnte mir vorstellen, daß nur eine Einschränkung ("unzumutbare Belästigungen", "über das übliche Maß hinausgehende Belästigungen") zulässig wäre.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es geht auch nicht um "gelegentliches Bellen", sondern um richtige Belästigungen, also stundenlanges Bellen und Jaulen, Geschäft im Treppenhaus oder auf dem Grundstück erledigen, ohne Leine auf dem Grundstück, Mieter werden angesprungen o.ä. etc.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Sehr herrlich, dieses Schreiben, Danke dafuer ... !

Eine franzoesische Bulldogge ist aber wohl eine Kampfhundrasse ... - was meint Ihr dazu ? Ein Risiko ?


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das sind keine Kampfhunde, sondern so kleine niedliche Dinger. Guck mal hier: http://www.hundeseite.de/hunderassen/hunderasse-f/franzoesische-bulldogge.html

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Von richtigen Kampfhunden und ihren Mischlingsformen würde ich abraten, denn selbst wenn der Hund selber unkompliziert ist, gibt es früher oder später erfahrungsgemäß Probleme mit den übrigen Mietern, die Angst haben, sich belästigt fühlen etc. Das muß man sich nicht ans Bein binden. Deshalb haben wir deses Verbot schon gleich im Mietvertrag drin.

-- Editiert Anjuli123 am 27.03.2014 09:00

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Es geht auch nicht um "gelegentliches Bellen", sondern um richtige Belästigungen


Dann sollte das im Vertrag stehen, ansonsten ist die Regel viel zu weit gefaßt und daher, wie gesagt, schlimmstenfalls unwirksam.

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn sich wirklich ein Mieter daran aufhängen sollte und die Vereinbarung als unwirksam abtut, dann gibts richtig Streß, das kann ich dir versichern. Notfalls bis hin zum Haltungsverbot oder Kündigung. Denn dieser Streß könnte in dem Fall nur dann aufkommen, wenn es Probleme mit dem Hund gibt, ansonsten hätte der Mieter gar keinen Grund, die Wirksamkeit der Vereinbarung anzuzweifeln.

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