Neue Duschkabine

7. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
chrisa123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Duschkabine

Hi

Mein Freund und ich haben folgendes Problem im Januar ist die Tür unserer Duschkabine durch ich denke mal zu hoher Spannung geplatzt. Jetzt haben wir April und die neue Dusche ist endlich nach langem hinterher telefonieren da. Der Vermieter zahlt die Dusche. Es ist aber eine Plastikdusche die man für 100 Euro im Baumarkt kaufen kann. Vorher hatten wir eine Glasdusche welche größer war. Die Frage ist haben wir ein Anrecht auf gleiche Qualität und dürfen mitreden oder müssen wir uns dem Vermieter beugen? Weil mit der Milchglasdusche finde ich mein Badezimmer echt nicht mehr schön.

MFG Chrisa

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

§ 535 BGB verpflichtet den Vermieter, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das ist typischerweise der Zustand bei Anmietung der Mietsache. Und nun kommt die Gretchenfrage: Ist das Bad mit der Plastikduschkabine im vertragegemäßen Zustand oder weicht der Zustand mehr als nur unerheblich zum Nachteil des Mieters ab?

Vorher/nachher Bilder wären schön. Ansonsten wird es schwierig, dass über ein Forum einzuschätzen.

Meine persönliche Meinung kann ich kundtun: Eine Duschkabine aus Glas finde ich deutlich schöner als eine Plastikkabine. Von daher würde ich wahrscheinlich eine Abweichung zum Nachteil des Mieters sehen. Aber die Meinung hilft natürlich nur sehr wenig weiter. Am Ende würde die Meinung des Richters zählen.

Zusätzlich noch ein Nebengedanke: Der Vermieter könnte auf die Idee kommen zu behaupten, der Mieter hätte die Tür durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt. Wenn ein Richter der gleichen Meinung wäre, dann müsste der Mieter die neue Duschkabine bezahlen. Und im Zweifel ist das dann eine aus Glas und damit nicht ganz so billig. Der Mieter muss hier also auch abwägen, ob der Spatz ind er Hand vielleicht besser ist als die Taube auf dem Dach.

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