Neuanschaffung Zweikreis-Wandspeicher, Zuzahlung zulässig?

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
FalkF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuanschaffung Zweikreis-Wandspeicher, Zuzahlung zulässig?

Ich habe in meiner Wohnung einen Zweikreis-Wandspeicher, mit diesem wird das Warmwasser kostengünstig mit Nachtstrom, den ich auch für Nachtspeicherheizung verwende, erhitzt.

Jetzt ist dieser defekt, es läuft überall Wasser raus. Laut Vermieter ist der Wandspeicher über 10 Jahre alt, da hat er jetzt wohl Altersschwäche bekommen ;-)

Vermieter will jetzt nur noch einen Einkreis-Wandspeicher (im Prinzip einen Durchlauferhitzer) anschaffen, der sich dann aber nur mit dem viel teureren Normalstrom aufheizt.

Einen Zweikreis-Wandspeicher würde er nur gegen eine Zuzahlung meinerseits von 120 € kaufen.

Darf der Vermieter einen "minderwertigeren" Wandspeicher wie bisher anschaffen? Zumal mir durch den Einkreis-Wandspeicher erhebliche Mehrkosten entstehen würden, die ich bisher nicht hatte.

Ist die geforderte Zuzahlung zulässig oder muss der Vermieter wieder einen Zweikreis-Wandspeicher ohne Zuzahlung meinerseits anschaffen?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Also sorry ein Durchlauferhitzer benötigt doch nur Strom während du in benutzt, und irgendwie kann ich nicht glauben das dein alter Zweikreis-Wandspeicher nicht auch zwischendrin Strom braucht !?

Da stellt sich für mich die Frage kanns tDu nachweisen das du zukünftig mehr Geld aufwenden mussst ??

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#2
 Von 
FalkF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Zweikreis-Wandspeicher erhitzt sich nach Wasserentnahme zwischendrin nicht, er heizt nur in der Zeit wo es den günstigen Nebentarif-Strom gibt, nach (4 Stunden am Tag). Dies ist durch eine entsprechende Schaltung, an der auch die Nachtspeicher-Heizung angeschlossen ist, geregelt. Wenn man alles heisse Wasser aufgebraucht hat, gibt es halt nur kaltes Wasser. Über eine spezielle Taste kann man "zwischendrin" eine erneute Erhitzung des Wassers erzwingen, dann aber halt zum teureren Haupttarif.

Der Preis für eine Kilowatt-Stunde im günstigen Nebentarif beträgt ca. die Hälfte wie im Haupttarif. Da der Zweikreis-Wandspeicher sich nur im günstigen Nebentarif aufheizt und dann das warme Wasser entsprechend speichert, ergibt sich eine nicht unerhebliche Ersparnis gegenüber einer permanenten Erhitzung eines Wasserboilers, der sich dann meistens im fast doppelt so teuren Haupttarif aufheizt. Da die Schaltzeiten für den Haupttarif vom Energieversorger vorgegeben sind und diese für Heisswasser-Erzeugung bei mir mitten in der Nacht liegen, wo ich mich eher selten dusche, würde sich ein Wasserboiler fast immer im Haupttarif erhitzen.

Daher habe ich mit einem Zweikreis-Wandspeicher eine immense Kostenersparnis, selbst wenn man den Wärmeverlust des Wassers nach der nächtlichen Aufhitzung mit einkalkuliert.

Hoffe damit näher mein Problem erläutert zu haben.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du hast einen Anspruch auf einen gleichwertigen Speicher ohne Zuzahlung.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Da wäre ich mir nicht so sicher ikarus.

Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein solches Gerät vereinbart ist, besteht m.M. nach nur Anspruch auf die Bereitstellung von Warmwasser. Man denke nur an die Umstellung von Öl auf Erdgas. Schwer vorstellbar das da ein Mieter mit der Agumentation -Öl ist billiger- durchkommt.

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