Nebenwohnung oder Hauptwohnung

1. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
exi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenwohnung oder Hauptwohnung

Hallo! Vorneweg, ich weiß nicht so recht, ob ich mich im richtigen Bereich befinde, aber ich denke mal nicht, sorry!

Es geht um folgendes, ich ziehe im August aus meinem Elternhaus aus in eine eigene 1-Raumwohnung 125km von zu Hause entfernt. Grund dafür ist eine Ausbildung. Ich bin 19 Jahre und erwerbe derzeit mein Abitur.

Nun stellt sich uns (meinen Eltern und mir) die Frage, was günstiger für beide (Eltern und mich) ist. Die Wohnung als Nebenwohnsitz oder als Hauptwohnsitz anzumelden?

Das ersteinmal die grobe Übersicht, wenn weitere Einzelheiten für konkrete Aussagen benötigt werden, bin ich bereit diese euch mizuteilen.

Freundliche Grüße aus der G8-Gipfel Stadt Bad Doberan

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo Exi,

wie kommst Du darauf, daß das einen finanziellen Unterschied machen könnte ?

Zweitwohnungssteuer wird auf Dich ja wohl nicht zutreffen.

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

Haupt- und Nebenwohnsitz
Nach Art. 11 GG hast du die freie Wahl, wo du dich im Bundesgebiet aufhalten möchtest. Hast du diese Entscheidung gefällt, ergibt sich aus den jeweiligen Meldegesetzen, wo du dich wie anmelden mußt!

Der Hauptwohnsitz ist demnach der so genannte "Lebensmittelpunkt". Bei Alleinlebenden ist das in der Regel der Ort, in dem man sich den größten Teil des Jahres aufhält, bei Familien der Familiensitz.

Wenn der Hauptwohnsitz geändert wird, gibt es – insbesondere für Studenten – einige Dinge, die man bereits im Vorfeld beachten sollte:

z.B.
Ummeldung von Fahrzeugen
Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
:wipp:

MfG






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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn die Wohnung bei den Eltern als Hauptwohnsitz genommen wird, stellt sich das finanziell besser dar. Zum einen, so ist es bei uns, muss keine Müllgebühr bezahlt werden, da es reicht, diese am Hauptwohnsitz zu bezahlen. Div. Versicherungen (Haftpflicht z.B.) versichern Kinder kostenlos mit, solange diese den Hauptwohnsitz bei den Eltern haben. Auch die GEZ ist wohl so niedriger. Die Ummeldegebühren KFZ entfallen, die Kosten für neuen Personalausweis und Pass entfallen. Wenn Du am Wochenende heim fährst, kann man schon von einem Zweitwohnsitz ausgehen.

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"Chylla"

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#4
 Von 
exi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ich fahre Wochenende nach Hause. Aber warum bekomme ich einen neuen Personalausweis, wenn der zukünftige Hauptwohnsitz eh der selbe wie auf dem derzeitigen Ausweis ist?

Ansonsten hört sich das ja schonmal ganz gut an. Denke , dass eine Anmeldung meiner eigenen Wohnung als Nebenwohnsitz dann vorteilhafter ist.

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#5
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Grundsätzlich ist es - abgesehen von den Kosten der Ummeldung des KFZ - für Dich finanziell nicht relevant, wo du deinen Hauptwohnsitz angibst.

Die GEZ musst du eh bezahlen, auch für den Zweitwohnsitz, Müllgebühren sind i.d.R. in den Nebenkosten enthalten, die Versicherungen sind abhängig von deinem tatsächlichen, nicht deinem gemeldeten Wohnsitz. Im Zweifel hast du im Schadensfall auch noch versucht, den Versicherer zu betrügen.

Der Hauptwohnsitz ist derjenige Wohnsitz, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Bei Auszubildenden dürfte das regelmäßig daher derjenige Ort sein, an dem die Ausbildung stattfindet.

-- Editiert von mega am 03.06.2007 18:54:24

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#6
 Von 
exi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja zum Thema GEZ, die brauch ich ja evtl. eh nicht zahlen... Azubis haben ja die Möglichkeit sich davon zu befreien!

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Chylla

quote:
Zum einen, so ist es bei uns, muss keine Müllgebühr bezahlt werden, da es reicht, diese am Hauptwohnsitz zu bezahlen.


Wie mega schon sagte, sind Müllgebühren meist Bestandteil der Nebenkosten, also unabhängig von den Wohnsitzverhältnissen zu zahlen.

quote:
Auch die GEZ ist wohl so niedriger.


Auch die GEZ ist unabhängig vom Wohnsitz. Ist eine Glotze da, muss gezahlt werden. Völlig schnurz, wo die Glotze steht. Wenn es einen Befreiungsgrund i.S.d. RGStV gibt, sind halt keine zu zahlen.

quote:
die Kosten für neuen Personalausweis und Pass entfallen


Selbst, wenn ein Hauptwohnsitz umgemeldet wird, gibt es deswegen noch lange keinen neuen Perso/Pass. Die alte Adresse wird einfach überklebt.

quote:
Wenn Du am Wochenende heim fährst, kann man schon von einem Zweitwohnsitz ausgehen.


Achja, kann man das? Ein Wochenende besteht aus 2 Tagen. Bedeutet: 5 Tage am Ausbildungsort, 2 Tage bei den Eltern. Sieht für mich nicht so aus, als wäre er dann überwiegend bei den Eltern.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Auch bei einem Auszubildenden ist es legal, den Familenmittelpunkt als Hauptwohnsitz zu betrachten, wenn er jedes Wochenende heimfährt.

Was die Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung betrifft, muss jeder selbst in seine Verträge reinschauen. Pauschal lässt sich das nicht sagen.

Ich selbst habe 2 Mieter, die bei mir nur den Nebenwohnsitz haben und somit von den Müllgebühren befreit sind. Sind zwar nur 150 Euro im Jahr, für einen Azubi aber auch Geld.

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"Chylla"

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#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

das ist ja interessant mit den beiden Mietern. Stecken die ihren Müll unter der Woche in die Hosentasche? oder eigene Mülltüten, die dann zu Hause *bei Mammi* am Wochenende geleert werden.

Dieses gesetzwidrige Verhalten (GG und Meldegesetz) wird im Falle eines Falles mit empfindlichem Bußgeld belegt. Übrigens auch beim Azubi !!
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#10
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Es ist keineswegs gesetzeswidriges Verhalten, sondern bei wöchentlicher Heimfahrt und auch bei Heimfahrt in jedem Urlaub und an Feiertagen, ist es zulässig den Ausbildungsort als Zweitwohnsitz zu melden. Dies wurde bei uns auf dem Rathaus abgeklärt, was auch im übrigen das naheliegendste ist. Es ist auch völlig zulässig, die Müllbeutel, die im übrigen recht teuer sind, zu kaufen und diese befüllt abholen zu lassen. Die Gemeinden und Städte haben sich darauf geeinigt, dass die GRUNDGEBÜHR nur einmal, am Hauptwohnsitz, zu zahlen ist. Die Volumengebühren fallen eben so an, wie Müll gemacht wird, wer ihn nach Hause nimmt, kann das tun.

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"Chylla"

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#11
 Von 
franziska_wb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bei mir ist es jetzt so, dass ich meinen Zweitwohnsitz nach Stuttgart verlegen wollte und meinen Erstwohnsitz am Heimatort lassen wollte.
Nun musste ich zwischenzeitlich eine genaue Auflistung der Tage im Jahr machen, an denen ich am Heimatort bin.
Dies hab ich gemacht und bin nur auf knapp 150 gekommen. Da es aber weniger als die Hälfte ist, muss ich jetzt meinen Erstwohnsitz nach Stuttgart verlegen.
Kann ich jetzt dagegen Einspruch einlegen? Wenn ja wie, denn Tage dazudichten kann ich ja nicht? Gibt es noch andere möglichkeiten?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

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#12
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Zumeist werden oft ja "Brückentage" genommen, d.h. über Weihnachten Sylvester und sonstige Feiertage ist man am Erstwohnsitz und somit zu Hause. Dann gibt es noch die Semesterferien / Sommerferien. Ich würde mal die vorraussichtlichen Tage mit allen Brücken und Feiertagen in einen Kalender eintragen. Und das ganze "optimistisch". Wenn dann allerdings, immer noch die Hälfte übrig bleibt, kann es schon sein, dass das Amt sich stur stellt. Aber: es ist legal, wenn ich z.B. 14 Tage weg fliege und zuerst nach Hause gehe, dass dann die ganze Zeit dem Heimatwohnsitz zuzuordnen ist.

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"Chylla"

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