Nebenkostenpauschale - kann man die Kaltmiete den höheren Kosten anpassen?

20. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)
Nebenkostenpauschale - kann man die Kaltmiete den höheren Kosten anpassen?

Ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
Meine Tochter (23 Jahre) und 4 weitere Mädchen (Studenten) haben sich eine Wohnung zur WG-Gründung gesucht. Eines der Mädchen hat federführend mit dem Besitzer ausgehandelt, dass sie die Wohnung für 1.100 Euro warm (für ca. 280 qm) zu mieten bereit sind. Dem hat der Vermieter zugestimmt, da es nicht einfach ist, diese Wohnung teurer zu vermieten. Jetzt hat er ihnen unterbreitet, dass sich die Summe in 887,00 Euro kalt + 213,00 für Nebenkosten (Heizung und Wasser) aufteilt. Dem gegenüber haben die Mädels bisher keine Einwände gemacht. Doch nun geht es ins Eingemachte - die Mietverträge (pro WG-Bewohner) werden gerade vom Vermieter vorbereitet. Nun meine Frage: Kann man im Nachhinein vom Vermieter verlangen, die Aufteilung der Summe den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, also weniger Kaltmiete/höhere Nebenkosten? Für mich ist das schon arglistige Täuschung, so wenig Nebenkosten für solch eine Wohnungsgröße anzusetzen. Es handelt sich um ein älteres Stadthaus ohne besondere Dämmung + alte Verbundfenster. Natürlich konnten die Mädchen das nicht wissen. Da fehlt ihnen einfach die Erfahrung. Ich wäre für jeden Tipp dankbar.

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"Gruß Ria"

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tina1983
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

mmhh also ich finde die Pauschale schon sehr gering wenn ich ehrlich bin. die nebenkosten müssen doch abgerechnet werden und bei der jahresabrechnung kann man das dann ja sehen?!

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#2
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

... und eben dies möchte ich vermeiden ... :(
Es hat schon einen Grund, warum die Warmmiete 1.100 Euro sein soll. Eine deftige Nachzahlung ist indirekt eine höhere Miete.

-- Editiert von ria am 20.12.2006 16:00:57

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#3
 Von 
Tina1983
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

kann man viell. rausfinden wieviel die vormieter hatten??? ihr habt ja nichts davon, jetzt weniger zu zahlen und dann später einen haufen nachzuzahlen. ich würde mal mit dem reden. von den nebenkosten bereichern kann er sich zumindest nicht, weil er es ja später genau aufrechnen muss mit ist und sollbestand.

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#4
 Von 
Alkanet
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich denke an der Kaltmiete wird sich nicht mehr viel machen lassen. Die erscheint aufgrund der Größe der Wohnung als angemessen.

Die Frage währe ob es sich bei den Nebenkosten um eine Pauschale handelt oder um eine Vorauszahlung.

Bei einer Pauschalen wären sämtliche Kosten abgedeckt, egal wie hoch sie tatsächlich sind. Liegen die Kosten also in Wirklichkeit höher, dann hat der Vermieter Pech gehabt. Bei einer Vorauszahlung sieht die Sache anders aus. Dann kann der Vermieter eine Jährliche Abrechnung erstellen und gegebenenfalls Mehrkosten nachfordern.

Also erst mal schauen was konkret im Mietvertrag steht.

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#5
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Bei der Nebenkostenpauschale handelt es sich um eine Vorauszahlung, nicht um einen Festpreis. Auch wenn vielleicht die Kaltmiete als angemessen erscheint, der Vermieter hat bisher keine Mieter gefunden - dann bestimmt doch sozusagen die Nachfrage den Preis, oder? Und wenn die Mädels im voraus gesagt haben, sie sind bereit die Wohnung zu nehmen, wenn die Gesamtmiete 1.100 Euro nicht übersteigt, dann empfinde ich es als Täuschung, weil der Vermieter halt an der Kaltmiete verdient. Oder sehe ich das falsch?

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"Gruß Ria"

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#6
 Von 
Tina1983
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ich steh gerad auf dem schlauch, sorry, wenn der vermieter jedem einen mietvertrag für 220€ gibt, dann verdient er doch nicht mehr dran, dann ist die miete ja aufgeteilt.

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#7
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Habe ich mich wirklich so unglücklich ausgedrückt...? Wenn die Miete sich aus Kaltmiete 887 + 213 Nebenkosten zusammensetzt, dann verdient der Vermieter 887 Euros. Wenn aber die Miete z.B. 770 + 330 Nebenkosten aufgeteilt wäre, dann verdient er eben nur 770. Doch dann wäre den Studentinnen geholfen, denn der wahre Nebenkostenanteil wäre besser (wenn vielleicht auch nicht ganz) abgedeckt und sie müssten mit keiner hohen Nachzahlung rechnen. Das möchten sie erreichen und ob das nachträglich (da ja noch keine Unterschriften geleistet wurden) einforderbar ist - eben wegen vorgetäuschten niedrigen Nebenkosten, das war meine Frage. Habe ich mich jetzt besser ausgedrückt?
Sorry, aber ich habe gedacht, ich bekomme eine hilfreiche Antwort.

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"Gruß Ria"

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#8
 Von 
Tina1983
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

achso meinst du das. mmmhhh die haben ja den 887€ zugestimmt (was ich für die größe super finde, hier zahlt man das für 80qm!!!)also ist das schon ok.

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#9
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde mich echt freuen, wenn mir wirklich jemand weiterhelfen könnte.

Es ist unrelevant, wieviel woanders gezahlt wird (schließlich handelt es sich um eine ziemlich kleine Provinzstadt - nicht besonders attraktiv, aber die Uni steht halt dort), hier geht es um den Geldbeutel von 5 Studentinnen, die mit jedem Cent rechnen müssen. Es gibt leider keine vermögenden Eltern (wobei 2 davon Unterstützung nur von Mutters Seite haben). Und selbst der Höchsbetrag vom Bafög lässt mehr Miete nicht zu. Bei einer Gemeindegröße von 10.000 Einwohnern + 4.000 Studenten kann man sich auch ausrechnen, wie hoch die Chance auf einen eventuellen kleinen Nebenjob ist.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit, die Mietaufteilung kalt/warm anzufechten?

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"Gruß Ria"

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wie es schon gesagt wurde, es ist absolut entscheident, ob es sich bei den Nebenkosten um eine Pauschale oder um eine Vorauszahlung handelt.

Eine Pauschale ist keine Vorauszahlung, sondern etwas anderes !!

Wenn im Mietvertrag steht, daß es sich um eine Pauschale handelt und dort nicht steht, daß es sich um eine Vorauszahlung handelt, dann haben die Mädels keine Abrechnung zu fürchten.
Sollte dann trotzdem eine kommen, dann kann diese getrost ignoriert werden.

Um Ihnen hier einen guten Tip geben zu können, sollten Sie eventuell den Passus im Vertrag mal genau zu zitieren.

Gruß Justice

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#11
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Justice,

soweit ist es ja noch nicht gekommen. Wie schon bereits erwähnt handelt es sich bisher um mündliche Vereinbarungen (unter Zeugen). Mit dem Wort "Pauschale" habe ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Es ist mündlich eine Warmmiete in Höhe von 1.100 Euro ausgehandelt worden. Nachträglich hat der Vermieter bekannt gegeben, wie er sie aufteilen wird. Es handelt sich auf keinen Fall um eine Festpauschale, dies ist sicher. Jetzt will er die Verträge schreiben. Bei dem Vermieter handelt es sich um ein Rentnerehepaar, die sich in der Vergangenheit recht wenig um ihre vermietete Wohnung gekümmert haben. Es sind einige Mängel, die sie unbedingt beheben müssen, u.a. Trockenlegung einer nassen Wand inkl. entsprechende Ausbesserung des Fußbodens an dieser Stelle, leckende Heizungsrohre, undichtes Rohr an Toilette, schlecht schließende/öffnende Fenster/Balkontür, teilweise überlastetes Stromnetz und weitere Dinge (Kleinigkeiten). Dann stellt der Vermieter sich vor, dass die Mieter verpflichtet wären, an alten Heizkörpern (Rippen) Wärmezähler selbst anbringen zu lassen, den Zählerstand der Heizung und des Stromes ab Auszug des Vormieters zu übernehmen (August 2006) und ähnliche Sachen. Das aber nur nebenbei. Doch aufgrund dieser Dinge vermute ich halt diese arglistige Täuschung bei der Mietaufteilung.

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"Gruß Ria"

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#12
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@ Ria

Die Kleinigkeiten die du aufgezählt hast, empfinde ich nicht als Kleinigkeiten. Trockenlegung einer Wand?!

Die Heizkostenverteiler für die Heízkörper muss der Vermieter installieren. Entweder kauft der Vermieter diese oder er mietet sie. Dann wird ein monatlicher Betrag pro Heizkostenverteiler fällig, der als umlagefähige Kosten wieder auf die Mieter umgelegt werden kann. Sobald er Heizkostenverteiler installieren lässt, wird die gesamte Betriebskostenabrechnung auch über die Firma gemacht, die die Verteiler installiert hat. Wieder zusätzliche Kosten - auch von den Mietern zu tragen.

Zu der Höhe der Kalt-(Netto-)miete kann man nichts sagen. Auch über die Höhe der Betriebskosten pro Person kann man nicht viel sagen (€ 42.60 p.P. p.M.), da wir nicht wissen, wie hoch die einzelnen Kosten bei euch sind. Ihr könnt euch das aber doch evtl. selber ausrechnen, ob ihr mit dem Betrag auskommt. Man rechnet z.B. 4 cbm Wasser pro Person pro Monat. Frischwasserkosten zzgl. Abwassergebühren. Heizkosten? Muss der Vermieter doch belegen können, was in den vergangenen Jahren verbraucht wurde. Belege vorlegen lassen! Müllgebühren etc. - das könnt ihr doch selber grob überschlagen. Strom wird wahrscheinlich extra laufen. Dann wisst ihr doch, ob die Mädels mit € 213,00 pro Monat an Betriebskostenvorauszahlungen auskommen könnten. Und dann muss den Mädels halt klar gemacht werden, dass sie auch ein wenig haushalten müssen.

Wir wohnen auch auf dem Lande un dich würde sagen, dass der Betrag ausreichend sein könnte (habe das mit meinen qm und meinem Verbrauch auf 5 Personen hoch gerechnet).

Hilft dir das jetzt weiter?

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#13
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

okay ich fange mal irgendwo an: 1. mündlich ist wie schriftlich 2. für die grösse ist die km völlig angemesen, was wollt ihr noch? es wurde ein preis genannt, den beiden seiten als aktzeptabel angenommen haben 3. es wäre nunmehr vor unterzeichnung zu klären, ob pauschal oder vorausszahlung und natürlich kommt es drauf an, was im gespräch lief: wurde pauschale oder voruaszhlung gesagt 4. wenn derarige mängel da sind, warum zieht ihr dann da ein? 5. bezüglich stromstände: die werden bei einzug neu ermittelt heisst am tage der wohnungsübergabe abgelesen 6. die verbrauchszähler heizung MUSS der vermieter anbringen und bezahlen bzw mieten 7. mein tipp: ne andere wohnung suchen!

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#14
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich bitte um eines: Ich möchte bitte keine Ratschläge mehr, wie z.B. dass die Kaltmiete angemessen wäre. Das wäre vielleicht bei einer Wohnung ohne Mängel der Fall, die sich auch gut vermieten lässt. Dies tut sie nun aber mal nicht. Es wurde eine Gesamtmiete ausgehandelt. Mehr (also inkl. Nebenkostenvorauszahlung - und noch einmal, dies sind keine Festkosten!!!) möchten die Studentinnen nicht zahlen, das wurde dem Vermieter zur Voraussetzung gemacht. Deutlicher kann ich mich leider nicht mehr ausdrücken :(
Und die anderen genannten Dinge haben die Mädels im Griff, sie organisieren die Reparaturen und sammeln die Rechnungen - so wollte es der Vermieter. Ach ja, und die Wärmezähler kommen natürlich nicht dran! Als Student macht man schon aufgrund des Geldes gewisse Abstriche in der Wohnqualität. Die Mängel habe ich nur erwähnt, um deutlich zu machen, dass bei dem Vermieter der Verdacht besteht, dass er nicht ehrlich ist.

@ Astrid Helen
Danke für die Aufzählung der eventuellen Kosten und Beispiele für den Verbrauch. Das habe ich auch schon überrechnet und bin eben deshalb zu dem Schluss gekommen, das es nimmer reichen kann. Das Problem ist, der Vermieter hat behauptet, die Nebenkosten würden lt. seinen Erfahrungen zu der Wohnung reichen. Ihm würde aber noch keine Abrechnung für 2005 vorliegen. Und die Mädels haben dieser Aussage geglaubt.


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"Gruß Ria"

-- Editiert von ria am 21.12.2006 08:26:15

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#15
 Von 
Alkanet
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann ruft den Vermieter an, versucht Ihn dazu zu bewegen, das er den Mietzins senkt und dafür die Betriebskostenvorauszahlungen erhöht. Geht er darauf nicht ein, dann unterschreibt Ihr den Vertrag halt nicht.
Punkt, aus, Ende.

Wenn Ihr dem Vermieterpaar sowieso nicht über den Weg traut, dann würde ich mir die Sache noch mal überlegen. Denn ein Mietverhältnis sollte auch immer ein Vetrauensverhälnis sein. Wenn Ihr also dabei Magenschmerzen habt, dann lasst es lieber. Ist nur ein Tip.;)

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#16
 Von 
Tina1983
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

jedes rathaus hat auch einen mietspiegel!!! da kannst du schauen ob für das haus/alter etc. die kosten ok sind.

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