Nebenkostenpauschale - Was gilt bei so einer Formulierung?

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
ben_25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenpauschale - Was gilt bei so einer Formulierung?

In meinem Mietvertrag steht:

Nebenkostenpauschale (ausgenommen Telefonkosten) von
200,00 Euro. Sollten die Verbrauchskosten 10 % über dem Durchschnittsverbrauch für die genannte
Personenzahl liegen, behält der Vermieter sich das Recht vor, diese Mehrkosten geltend zu machen
und gegebenenfalls mit der Kaution zu verrechnen.


Meine Frage: bei so einer Formulierung habe ich Nebenkosten oder Nebenkostenpauschale?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ben_25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ist der Fall der Fälle schon aktuell ?

Ja, zwar in anderem Zusammenhang

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fontanelli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Normalerweise eine Pauschale. Aber wenn die entstandenen Kosten diese 10% übersteigen und der Vermieter nachforderungen geltend machen will, dann muss er abrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ben_25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann habe ich was falls verstanden, gilt bei Nebenkostenpauschale nicht folgendes:
Dem Mieter wird nichts erstattet bekommen, der Vermieter darf keine Nachzahlung verlangen, nur Nebenkostenpauschale mit Begründung zu erhöhen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Das ist aus meiner Sicht diene Nebenkostenpauschale.

Den Zusatz, dass eine Nachforderung möglich ist bei mehr als 10%-iger Überschreitung halte ich für unwirksam. Es stellt aus meiner Sicht mindestens dann eine unangemessene benachteiligung des meiters dar, wenn das nur einseitig gilt. Wie die Wirksamkeit der Klausel zu beurteilen wäre, wenn auch eine Erstattung bei 10%-iger Unterschreitung vereinbart worden wäre, mag ich nicht beurteilen.

Bei einer Pauschale kann der Vermieter rückwirkend keine Nachforderungen stellen. Sollte er feststellen, dass die Pauschale nicht ausreicht, kann er sie jedoch für die Zukunft erhöhen.

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