Nebenkostennachzahlung von 2004

3. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Joahnnes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenkostennachzahlung von 2004

Hallo
Seit dem 01.04.2007 sind wir von einer Wohnung ausgezogen in den wir ab dem 01.07.2003 gewohnt haben die Wohnung hat eine grösse über 88,91 qm2 wir haben monatlich 150 ,-€ Nebenkosten bezahlt.Für 2003 sollten wir noch 876,-€ bezahlen die Abrechnung kamm mitte Dezember 2005 .Und die Abrechnung für 2005 Januar/Februar/März kamm ende Dezember 2006 .331,-€ Nachzahlung.
Wir hatten die für Monate schonmtl.150,-€gesammt 450,-€ bezahlt.Aber ich habe das ja ohne weiteres auch so bezahlt.Danach kamm ein Anwaltschreiben per einschreiben rückschein das ich noch trotz Mahnungen den Betrag für 2004 nicht bezahlt habe und die Bald geschehen soll der offene Betrag 1238,-€Nebenkosten Nachzahlung.Die ihnen noch vorliegt.Ich habe aber nach dem Anwaltbrief die Vermieterin Angerufen 2 mal sie sei nicht mehr zuständig das macht die Hausverwaltung da habe ich auch angerufen.Auch leider zwecklos.Ich bin zum Mieterverein gegenagen da meinten sie das alles so kommisch sei.Sie hat ja alles verschlampt.Danach habe ich eine Gerichtsmahnung bekommen der Betrag stieg zu 1777,-€ mit sämtlichen zinsen mahnkosten und Anwaltkosten.Aber ich habe hier auch versucht mit der Hausverwaltung zu sprechen leider hatte ich hier auch kein erfolg und schrieb den Anwalt an das ich nichts bekommen habe aber trotzdem es ausergerichtlich regeln würde und einen angemessene betrag zahlen so dass ich auch niemand schuldig bleiben würde auf dieser Welt.Aber der Anwalt schrieb mir das ich bis 10.09.2007 das bezahlen soll oder er gehe zum Gericht.Und der Betrag steig jetzt auf 1777,-€.Die Vermieterin hätte da auch vom Boten eine Bestätigung.Ich habe nichts bekommen Und wir haben September Jahr 2007.Auch keine Mahnungen.
Per Bote kann es auch in den Briefkasten eingworfen haben.Sowas kann mann ja rückwirkend auch ausfüllen.Aber per Einschreiben kamm nichts auser diese Rechnung von Jahr 2003 Ende 2005.
Was kann hier Passieren wir werden auch ganz bestimmt vor das Gericht gehen.Ich bin für jede Infos Dankbar.
Vielen dank im voraus
B.B

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Leider ergibt sich aus deiner Frage nicht, wann das Abrechnungsjahr ist, aber ich vermute mal, dass es vom 01.01. bis 31.12. läuft. Somit hatten die Vermieter für die
- Betriebskostenabrechnung (BK) 2003 Zeit bis zum 31.12.2004 (Eingangsdatum bei dir)
- BK 2004 - Zeit bis 31.12.2005
- BK 2005 - Zeit bis 31.12.2006
- BK 2006 - Zeit bis 31.12.2007

Sollten diese Fristen verstrichen sein, so bist du nicht verpflichtet irgendeine Nachzahlung zu leisten. Dieses Verschulden muss sich der Vermieter anlasten lassen, ausser er hat die Verspätung nicht zu vertreten (das müsste er aber erst mal beweisen)

So wie ich das verstanden habe, kannst du dich mal erst beruhigt zurücklehnen.

Die Nachzahlung für 2003 hättest du gar nicht mehr leisten müssen, weil die Abrechnung nicht fristgerecht bei dir eingegangen ist. Die Nachzahlung für 2003 von dir würde ich glatt mit der Forderung von 2005 verrechnen.


-----------------
"Scientia potentia est."

-- Editiert von Was weiß ich? am 03.09.2007 18:38:19

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wie "Was weiß ich" geschrieben hat:
Betriebskosten für 2003, Abrechnung bis Ende 2004 ist verjährt.
Betriebskosten für 2004
Abrechnung bis Ende 2005 ist verjährt.
Betriebskosten für 2005
Abrechnung bis Ende 2006 (hast du rechtzeitig bis Ende Dez. 2006 bekommen)
ist zu zahlen.

Hast du Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt?

Solltest du die Betriebskosten für 2003 und 2004 bezahlt haben,(in 2007) hast du die Möglichkeit, das Geld wieder zurückzuholen.



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#3
 Von 
Joahnnes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke dir: Meine Frage ist eigentlich wir werden Wahrscheinlich vor das Gericht gehen ich habe mein bestens gegeben irgendwie ausser gerichtlich zu verhandeln.
Sie hat mir die Abrechnung per Bote zugesandt .Aber ich habe leider nichts erhalten.Und Mahnungen auch leider nicht.
Laut Anwalt währe dies Per bote laut Ausage von der Vermieterin schon geschickt.
Ich habe nichts erhalten und Unterschrieben.
Die Abrechnung 2004 sollte angeblich 2005 Mitte Dezember an mich rausgegangen sein.
Wen der das in den Briefkasten reingeworfen hat zählt doch das nicht.Und ich habe nichts Unterschrieben.Was kann da passieren.
Ich bin ganz durcheinander.
Und wir haben erst jetzt mitte September.2007 ????
Vielen dank im voraus

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#4
 Von 
Joahnnes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

2003 Habe ich nicht bezahlt
2004 habe ich auch nicht bezahlt sie mein ich habe es bekommen ich sage nein.Auch keine Mahnung sie hätte dies per bote zu mir geschickt.
2005 habe ich rechtzeitig bekommen habe überwiesen und dann kamm der ANwalt Brief.
Zu mir mit der Forderung von 2004.etc...
Vielen dank im voraus

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#5
 Von 
Joahnnes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie muss sie das beweisen zählt da überhaupt wenn da jemand kommt von der Verwaltung wo es in meinem Zeitraum auch keine Verwaltung gab das er etwas Nachträglich Unterschrieben vorlegt und auch als Zeuge aussagt der auch lügen ganz bestimmt lügen wird.Zählt das oder sollte ich das per unterschrift zu kentniss genommen haben.
Mfg
Belgücan

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wen der das in den Briefkasten reingeworfen hat zählt doch das nicht

Das zählt schon.

Wenn ein unabhängiger Zeuge vor Gericht aussagt, er habe die Abrechnung rechtzeitig in Deinen Briefkasten geworfen, sieht es für Dich übel aus.

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#7
 Von 
Joahnnes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja dann werden die auch wahrscheinlich trixen so wie ich das verstanden habe.

Und der Richter findet er das Glaubhaft.Sowas
Wir er mir den kein Recht geben oder nicht mal verdacht bekommen das ich nicht mal Mahnungen bekommen habe.
Ich weiss nicht mann hätte wenigstens 3 Mahnungen schicken sollen eins davon wenigstens per einschreiben rückschein.Wenn die da durch kommt dann dreh ich aufjedenfall durch.Zahlen kann ich das ding auch nicht die ganzen kosten.
Vielen dank im voraus

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Richter wird natürlich immer die Gesamtumstände würdigen (sollte er jedenfalls).
Aber ein 'gerichtsfester' Zeuge hat schon einiges Gewicht.
Weil dieser, nach Ansicht des Gerichts, nichts davon hat, zu lügen, Du aber schon.

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#9
 Von 
Joahnnes
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja die Reichen haben doch immer ihre Beziehung.Irgendwas wir den ja was einfallen besonderst wenns da ums prensip geht.Aber ich habe ende 2005 nur die Abrechnung von 2003 bekommen.Alles andere ist verschlampt.Und auch aufjedenfall sehr gut Organiesiert.Aber trotzdem werd ich kämpfen.In der ruhe liegt die Kraft.
Alles andere entscheidet ab dann der Liebe Gott.

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn die Abrechnung 2004 im Dez. 2005 rausgeschickt wurde und der VM hat dich die ganze Zeit nicht angemahnt oder angerufen, finde ich das schon recht merkwürdig. Es können ja nicht alle Briefe des VM verschwunden sein.

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Eirene,

der VM hat dich die ganze Zeit nicht angemahnt

Solange auf der anderen Seite keine debitorische Buchhaltung mit integriertem Mahnwesen wirkt, passiert so etwas immer mal wieder.

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