Nebenkostenerhöhung????!!!!!

25. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
slatka
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung????!!!!!

Hallo zusammen,

ich versuche den Fall schlüssig zu formulieren...

wir sind am 01.07.05 in diese Whg gezogen. Kaltmiete 310,- €, Müll etc. 45,- und Heizung 45,- euro.

Jetzt bekommen wir die Nebenkostenabrechnung und da steht...

Heizungkosten-Nachzahlung 170,50,-
Betriebskosten 17,41,-

ok, sehen wir ein Zahlen wir nach, wir haben es ja auch verbraucht...

Jetzt hat der Vermieter (nach nur 9 monaten von Juli 05 bis März 06) die Heizkosten- und betreibspauschale auf je 65,- € erhöht. Das heisst wir sollen künftig 40,- euro mehr Miete zahlen. Also 440,-.

Darf er das??
Muss er nicht auch die warmen Monate beachten, in denen mann vorzahlt mit einberechnen ???

Wir haben das mal ausgerechnet und wenn, wir im Januar letzten Jahres eingezogen wären, dann hätten wir jetzt gar keine Nachzahlung aufgrund der Monate in denen man eben nicht heizt.

Kann mir jemand weiterhelfen??? Müssen wir die Erhöhung akzeptieren????
Das Geld sitzt heutzutage wohl bei niemanden mehr locker, bei uns auch nicht.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo,

was steht denn im Mietvertrag zum Thema Betriebskostenpauschale?

Grüße, Heike

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
slatka
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

das ist der standard Vertrag von Haus und Grund...

Änderungen natürlich möglich...

ABER, muss ich dann, wenn ich nächsts Jahr weniger bzw. gar nicht Nachzahlen brauch, trotzdem auch weiterhin jeweils 65,- zahlen...????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn bei den normalen Nebenkosten nur eine Nachzahlung in Höhe von 17,41€ erfolgte dann ist daraus lediglich eine Erhöhung um 2€ auf 47€ zulässig.

Bei den Heizkosten fallen nach der Gradtaganteil-Tabelle (VDI 2067) für den Zeitraum Juli-März 86,7% der Jahresheizkosten an. Eure Heizkosten (575,50€) ergeben damit auf das Jahr hochgerechnet 664,03€, was einer Nachzahlung von 124,03€ entspricht.

Das würde also eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale um ca. 10€ auf 55€ für Heizkosten rechtfertigen.

Die Erhöhung um insgesamt 40€ ist daher deutlich zu hoch.

Ich würde lieber aufgrund der genannten Argumente der aktuellen Erhöhung widersprechen, anstatt im nächsten Jahr einer Senkung hinterher laufen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
slatka
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

VIELEN DANK !!!!

VIELEN VIELEN DANK !!!!

Dann schreib ich jetzt mal ein Brief an meinen Vermieter ha

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
slatka
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

noch was an hh...

bei meiner Nachberin liegt der Fall ähnlich, allerdings liegen ihre Betriebskosten bei einer
Nachzahlung von 75,88. Auch ihr haben sie gleich um 20 ,- euro erhöht.

nach deiner Rechnung wären dann nur etwa 8 Euro zulässig. Richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stephan.schroeder@live.de
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich würd mich mit dem Vermieter irgendwie einigen, aber egal, ob diese 40¤ mehr zuviel des guten sind, man bekommt sie doch wieder, wenn man nicht soviel verbraucht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.08.2009 13:52:51
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
Ich habe das Problem,das das Amt die Miete mit Nebenkosten an den Vermieter zahlt.Im letzten Jahr zahlten sie zuviel Miete.Mir wurde es im Unterhalt abgezogen,wem steht jetzt das Geld zu das der VM.zuviel bekam.Es geht um einen Betrag von 419,Euro.Der vermieter rechnete von 900,Euro einzahlung die Nebenkostenabrechnung ab.Er bekam aber 1300;Wegen der zuvielbezahlten Miete.Er behauptet das ganze wäre in der Nebenabrechnung drin.Ich bekam bei einer Wohnung 60qm 378; zurück und meine ich hätte die 419;auch zurück bekommen müssen.

Das Amt glaubt natürlich dem VM.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
stephan.schroeder@live.de
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo rita47,

wenn das amt dem vermieter zu viel geld bezahlt, dann steht auch dem amt das zuviel bezahlte zu!

mfg
MacWale

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.08.2009 13:52:51
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
Ich habe einen eigenanteil von 60Euro,weil die Wohnung zu gross ist für mich alleine.Deshalb meine ich das das Amt mir das Geld zurück geben muss.Auch rechnet die
Fallmangerin immer falsch,bei viel Unterhalt weniger Wasseranteil ,bei weniger Unterhalt mehr.Das der Unterhalt immer unterschiedlich ist,liegt daran ,das der VM.die Nebenkosten andauernt ändert.

Mfg Rita47

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