Nebenkostenabrechnungen seit drei Jahren überfällig

25. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Galiano
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnungen seit drei Jahren überfällig

Hallo,
unsere letzte NK-Abrechnung für 2014, haben wir 2015 bezahlt. Haben den Vermieter mündlich im November 2016 an die zu Folgende erinnert. Seitdem tut sich nichts. Ich weiß, ist nicht nur von seiner Seite leicht absurd.

Da die letzten Abrechnungen fehlerhaft (Heizungsreparatur wurde als Wartung deklariert und eine Vorrauszahlung unterschlagen) und zu hoch waren, wir aus Bequemlichkeit aber einfach gezahlt haben, der Vermieter sonst auch etwas desinteressiert am Objekt erscheint, wüsste ich jetzt gerne einen speziellen Punkt:

Die Abrechnungen des Jahres 2015, 2016 dürften ja verjährt sein. Nun rechnete der Vermieter Kaltwasser seperat ab.
Wenn jetzt eine Abrechnung nach der anderen nicht kommt, was müssen wir dann im Zweifel beim Auszug vom Wasser zahlen. Zugriff auf den Wasserzähler haben wir leider nicht direkt. Kann man dann ein Mittelwert seit der letzten Abrechnung auf das noch zu zahlende Jahr errechnen?

LG und danke vorab für die Hilfe-

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Der Anspruch auf Erteilung der Abrechnungen 2015 ff ist nicht verjährt.
Vm schriftlich auffordern, die Abrechnungen nachzuholen bis zum Tag x, ansonsten könnt ihr die Vorauszahlungen solange einbehalten, bis da was kommt.

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#2
 Von 
Galiano
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Von unserer Seite verjährt der Anspruch erst nach drei Jahren, ja, ich gehe nicht davon aus, dass die Abrechnungen zu unseren Gunsten ausfallen würde, sprich es würden Nachforderungen in vierstelliger Höhe entstehen, deren Überprüfung unfassbar viel Aufwand wäre und bei der Handlungsgeschwindigkeit des Vermieter Monate bis Jahre dauern dürfte. Vorrauszahlungen wurden schon geleistet.

I. Gibt es da eine Klausel, dass man als Mieter die NK-Abrechnung einfordern muss, so dass Nachzahlungsansprüche verjähren?

II. So weit ich gelesen habe, verjähren, bei nicht zugestellten Abrechnungen, auch die Nachforderungen 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.

Ich weiß, das klingt alles nicht sehr korrekt, aber die Kommunikation gestaltet sich extrem holprig und ich renne niemandem hinterher, der mir keine oder dann fehlerhafte Rechnungen stellt, deren Überprüfung dann sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Da bin ich trotzig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nachforderungen fuer das Jahr 2016 und früher, sind Kraft gesetz ausgeschlossen.

2017 verfällt am 01.01.2019 usw..

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