Nebenkostenabrechnung/Verjährung

9. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kzdn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung/Verjährung

Kurze Frage:

Wann verjährt die Forderung der Nebenkostenabrechnung eines Vermieters?

In meinem Fall:
Bin zum 31.07.2006 ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung flatterte Ende Dezember 2007 ins Haus.

Zählt die Frist (12 Monate) nach Auszug oder nach der gesetzlichen Frist (31.12.)?

Danke im Voraus.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

31.12.2007.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

dem ist nix hinzuzufügen.....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.955 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen