Nebenkostenabrechnung/Posten

7. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung/Posten

Hallo.
Kann mir jemand zu folgenden Punkten der Nebenkostenabrechnung etwas sagen:
Was ist Kostentrennung bei Nutzerwechsel ? Eine Heizungsablesung hat nicht stadtgefunden sondern nur die Übergabe der Wohnung durch den Vermieter.
Was sind Bedienkosten, wenn ich das Wasser nachfülle und bei Reparatur der Heizungsmonteur kommt ?
Was sind Bereichskosten ?
Der Vermieter hat einen Monat mir und gleichzeitig meinem Vormieter in Rechnung gestellt.
Auf meine Fragen zur Erläuterung der einzelnen Punkte bekomm ich nur einen § und Abs. genannt im Mietvertrag. Aber auch das nachlesen bringt keine Klarheit. Was kann ich machen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Das sind Fragen, die der Vermieter beantworten muß, und zwar nicht nur durch pauschale Hinweise auf irgendwelche Paragraphen im Mietvertrag, sondern allgemeinverständlich und auf den Einzelfall bezogen.

Bei Nutzerwechsel müssen die entstandenen NK den einzelnen Mietern zugeordnet werden, zB nach Nutzungsdauer oder bei der Heizung nach Gradtagen. Wie das im einzelnen geschehen ist, muß der Vermieter erläutern.

Doppelte Berechnungen desselben Monats bei zwei nachfolgenden Mietern sind selbstverständlich nicht zulässig (es sei denn, es handelte sich nur um die jeweiligen Monatsbruchteile).

'Bedienungskosten' bei der Heizung wären zB die Kosten der Einstellung und Kontrolle der Heizung. Da heutzutage so etwas automatisch geschieht und keine Kohlen mehr geschaufelt werden müssen, sollten solche Kosten so gut wie gar nicht mehr anfallen, wenn überhaupt. Reparaturkosten dürfen nicht als NK umgelegt werden, sondern sind vom Vermieter zu tragen. Die regelmäßigen Wartungskosten (Reinigung, Emissionsmessung) dürfen umgelegt werden.

'Bereichskosten' - keine Ahnung.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

wald-hase, herzlichen Dank, doch was mach ich jetzt wenn er weiterhin keine Auskunft gibt ?
Da ich noch was zurückbekommen habe, kann ich ja die Nachzahlung bis zur nachholung der Erklärung nicht verweigern. Kann ichn die Betreffenden Pbei der kommenden mietzahlung einfach abziehen bis er alles erklärt hat ?

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