Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung

29. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.12.2012 20:46:06
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung

Hallo,

gestern haben wir unsere Abrechnung für das Jahr 2011 erhalten. Dies ist die 3te Abrechnung die wir seit unserem Einzug im Juli 2009 erhalten haben.

Natürlich sollten wir von aAfang an eine Nachzahlung leisten. Für das halbe Jahr 2009 haben wir die Summe in einem Wortdokument erhalten - keine Angaben dabei, nichts! Wir haben schriftlich um Informationen gebeten - wieder nichts! Daher haben wir nichts gezahlt und auch nicht wie von unserem Vermieter gewünscht die monatliche Vorauszahlung erhöht.

Die Abrechnung für 2010 war dann schon aufgeschlüsselter, jedoch hat unser Vermieter uns keine Unterlagen zu Prüfung zur Verfügung gestellt, noch hat er uns die Belegeinsicht gewährt - trotz schriftlicher Aufforderung innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung. Auch hier haben wir nichts nachgezahlt und die von ihm gewünschte monatliche Erhöhung der Vorauszahlung haben wir ebenfalls nicht erhöht.

Gerstern kam dann die Abrechnung für 2011 - ohne Belege, jedoch mehr oder weniger zum Teil sehr interessant aufgeschlüsselt. Ebenfalls mit einem Anschreiben, mit dem er zum ersten mal darauf reagiert, dass wir die monatliche Vorauszahlung nicht angepast haben - sonst nichts! Wir müssten aus den Jahren 2009 und 2010 mit ca. 250,00 Euro "in den Miesen" sein, aber dazu kommt und kam bisher keine Info oder Zahlungsaufforderung.

Bei der Abrechnung für 2011 ist dann zu erkennen, dass er diese Kosten mit eingebaut hat indem er einzelen Umlageschlüssel geändert hat, wie haben eigentlich 91 m² jedoch sind es mal 94 und bei den hohen Ausgaben wie Kaltwasser und Kanal- und Niederschlagsgebühren sind es sogar 116 m². Interessant ist, dass die gesamten Kosten für unser Haus geringfügig gesungen sind, unser Anteil aber deutlich gestiegen ist. Besonders die Kosten für die Berechnung von Wasser sind interessant - obwohl wir eine Wasseruhr haben, wird danach nicht abgerechnet - sonder nach m². Wenn ich die Wasserkosten 2010 und 2011 quer rechne, haben wir in diesen beiden Jahren lt. seiner Aufstellung den Verbrauch fast ein den uns die Wasseruhr für 2009-2012 anzeigt.

Desweiteren werden Pauschale Dienstleistungen jedes Jahr angeführt, wie z.B. Dachrinnenreinigung - wurde bisher aber nie gemacht. Auch werden Kosten für die Heizungsanlage in Rechnunggestellt, da wir aber eine Gasetagenheizung haben weiß ich wann ein Fachbetrieb hier war. Dies war in all den Jahren mitte 2012 zum ersten mal der Fall. Damals hatte der Schornsteinfeger unsere Therme "lahm gelegt" nach dem die Messwerte den Grenzwert um das 5 fache überschritten haben.

Hinzu kommt, dass ich davon Kenntnis habe, dass unser Vermieter sämtliche Arbeiten über einen gelernten Gas- Wasserinstallateur den er im Rahmen einer Selbstständigkeit mit einem Hausmeisterservice ausführt. Dieser gute Mann macht so ziemlich alles für unseren Vermieter und dass in all seinen Objekte (ca. 100 Wohneinheiten). Dieser gute Mann führt auch Arbeiten aus, die Gewährleistungspflichtig sind aus (davon konnten wir uns bereits persönlich überzeugen, wussten aber damals nichts davon).

Aus diesem Grunde gehe ich davon aus, dass sich unser Vermieter weigert uns eine Beleieinsicht zu gewähren, da ihm die Unterlagen für einige Positionen in der Abrechnung fehlen. Ich gehe davon aus, dass ihm sein Hausmeisterservice einfach "andere Arbeiten" wie z.B. eine Dachrinnenreinigung in Rechnung stellt, da er diese ausführen kann - arbeiten an der Elektrik halt nicht. Dies ist nach meinem Kenntnisstand eine Schwarzabeit und Rechnungsbetrug.

Mein Mann und ich haben uns bisher rechtlich nicht vertreten lassen, da die Situation so ruhte. So langsam wird es uns aber zu bunt. Mängel in der Wohnung beseitigt er nicht, unser Keller verwandelt sich regelmäßig in ein Kinderschwimmbecken und nach Leitungsbrüchen in der Wohnung haben wir keine Entschädigung oder Instandsetzung erhalten.

Wir haben bisher aus dem Grunde nichts gemacht, da wir zwei Hunde haben und die Wohnungssuche nicht leicht wird und unsere Ecke ein Dorf ist. Sollten meine Vermutungen stimmen, würde es echt ein Lauffeuer geben - zumal unser Vermieter in die regionale Politik will oder bereits schon ist.

Kurz um - macht er sich mit seiner Vorgehensweise bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung, besonders für 2011 strafbar? Er darf doch nicht die Belegeinsicht fürs Vorjahr verwehren und ändert dann die Verteilerschlüssel. So wie ich die Rechtssprechung verstehe sind die Forderungen aus 2009 und 2011 gesonders zu betrachten und dürfen nicht anderweitig verrechnet werden.

Die von unserem Vermieter "errechneten" Nachzahlungen aus 2009 und 2010 wurden jeweils zum Ende des folge Jahres (2-3 Tage vor ablauf der Frist) uns zu gestell. Die offenen Beträge hat er nie wieder fällig gestellt.

Falls sich jemand damit auskennt - sehe ich das mit der Schwarzarbeit richtig?

Was sollten wir am besten machen, bzw. wie sollen wir vorgehen.

Danke für Meinungen und Tipps!

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-- Editiert sina248 am 29.12.2012 09:41

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Danke für Meinungen und Tipps!



Weniger Text, dafür dann mehr Substanz. Ein Forum ist bestimmt nicht der richtige Ort, um einen Aufsatz, der fast zum Roman geworden ist, zu begutachten.

quote:
sehe ich das mit der Schwarzarbeit richtig?


Schwarzarbeit wird vom Zoll bekämpft nicht von Foren. Darum trage deine kompletten Unterlagen zum örtlichen Mieterverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht. Die lassen sich für das Anhören solcher unendlichen Geschichten entsprechend bezahlen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.12.2012 20:46:06
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@liane46:

Da du ja ein Formexperte bist, kläre mich bitte auf - wofür sind solch Foren gut? Ich dachte hier tauscht man sich aus und kann Erfahrungen anderer einholen!

Wenn dir mein Betrag nicht past lies ihn nicht und reagiere doch erst gar nicht darauf!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Da du ja ein Formexperte bist, kläre mich bitte auf - wofür sind solch Foren gut?


Auf keinen Fall für das Ausbreiten deiner Lebensgeschichte. Wer soll diesen ganzen Sermon denn lesen?

Und wie du selbst siehst, ist dein Beitrag bisher 36x aufgerufen worden. Warum wohl ist außer meiner Antwort keine andere hier zu lesen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Beträge aus 2009 und 2010 sind verjährt.
Siehe dazu http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-wann-eine-korrektur-moeglich-ist/
Insbesondere "Nebenkostenabrechnung wird nur fällig, wenn sie nachvollziehbar ist". Dort steht auch eindeutig, dass die 12 Monate Frist bei mangelhaften und nicht nachvollziehbaren Abrechnungen verstrichen ist und damit keine Nachzahlung mehr gefordert werden kann.

Für 2011 scheint es ja formal richtig zu sein (im Sinne von nachvollziehbar) und "nur" an falschen Verteilerschlüsseln zu hängen, richtig? Beanstanten und zur Nachkorrektur auffordern, dafür eine vernünftige Frist setzen. Theoretisch hat er die chance vertan aber wenn nur der Verteilerschlüssel nicht passt.... Müsste man mal nachschauen, wie es dazu schon Urteile gibt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Hinzu kommt, dass ich davon Kenntnis habe, dass unser Vermieter sämtliche Arbeiten über einen gelernten Gas- Wasserinstallateur den er im Rahmen einer Selbstständigkeit mit einem Hausmeisterservice ausführt. Dieser gute Mann macht so ziemlich alles für unseren Vermieter und dass in all seinen Objekte (ca. 100 Wohneinheiten). Dieser gute Mann führt auch Arbeiten aus, die Gewährleistungspflichtig sind aus (davon konnten wir uns bereits persönlich überzeugen, wussten aber damals nichts davon).
Aus diesem Grunde gehe ich davon aus, dass sich unser Vermieter weigert uns eine Beleieinsicht zu gewähren, da ihm die Unterlagen für einige Positionen in der Abrechnung fehlen. Ich gehe davon aus, dass ihm sein Hausmeisterservice einfach "andere Arbeiten" wie z.B. eine Dachrinnenreinigung in Rechnung stellt, da er diese ausführen kann - arbeiten an der Elektrik halt nicht. Dies ist nach meinem Kenntnisstand eine Schwarzabeit und Rechnungsbetrug.


Dies ist nach meinem Kenntnisstand bisher nur eine Unterstellung, die ihr euch in völliger Unkenntnis der Sachlage aus den Fingern lutscht.

Habt ihr eigentlich nur einmal mit dieser Wochenfrist einen Termin zur Belegeinsicht verlangt, oder mehrfach drauf bestanden? Eine Frist von einer Woche ist etwas knapp.

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